453/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Dezember 2008 unter der Zahl 410/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „10.000 irakischer Flüchtlinge“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Bei den bis zu 10.000 irakischen Flüchtlingen, die in der EU wiederangesiedelt werden sollen, handelt es sich nicht wie ausgeführt vorwiegend um Christen, sondern allgemein um besonders schutzwürdige Personen, die zwischenzeitlich in Syrien und Jordanien Schutz gefunden haben, wie z. B. traumatisierte Personen, Opfer von Folter, Angehörige religiöser Minderheiten oder alleinstehende Frauen.
Die Thematik wurde seit April 2008 auf EU – Ebene behandelt und letztlich den Schlussfolgerungen vom November 2008 zu Grunde gelegt.
Zu Frage 2:
Auf die Fragestellung kann wie folgt eingegangen werden. Grundsätzlich werden Wiederansiedlungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem UNHCR durchgeführt. Sofern Österreich an derartigen Programmen künftig teilnehmen sollte, so würde dies auch in Zusammenarbeit mit dem UNHCR geschehen. Auf diese Vorgehensweise haben sich auch die EU-Innenminister verständigt.
Zu Frage 3:
Bei der Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die aktuelle Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres. Darüber hinaus werden auch Informationen des UNHCR und der Staatendokumentation berücksichtigt.
Zu Frage 4:
Statistiken darüber, wie vielen Angehörigen der tschetschenischen Volksgruppe Österreich in den letzten 10 Jahren gewährt hat, werden nicht geführt. Bezüglich der Anzahl der Anerkennungen von Staatsangehörigen der Russischen Föderation wird auf die öffentliche Statistik des Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at) verwiesen.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 8 und 9:
Derzeit führt Österreich keine Wiederansiedlungsmaßnahmen von Flüchtlingen durch. Eine künftige Durchführung von Wiederansiedlungsmaßnahmen hängt von vielen externen und internen Faktoren ab. Es kann daher kein Zeitpunkt genannt werden, wann Österreich derartige Programme durchführen wird.