4540/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 22. Februar 2010 unter der Zahl 4531/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Anti-Gewalt-Training“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3, 11 und 12:

Darüber liegen dem Bundesministerium für Inneres keine Erkenntnisse vor.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Für den Zeitraum von 2003 – 2009 liegen die Daten vor und gestalten sich wie folgt:

Jahr

Höhe der Auszahlung

Höhe des Ansuchens

2003

€   68.748,59

€   69.500,00

2004

€   65.000,00

€   68.748,00

2005

€   75.520,00

€   78.389,00

2006

€   65.026,00

€   61.026,00

2007

€   78.420,00

€ 104.420,00

2008

€   78.420,00

€   78.420,00

2009

€   40.000,00

€   78.404,00

 


Zu Frage 6:

Der Präventionsbeirat besteht aus 14 Mitgliedern und entscheidet gemäß den Förderrichtlinien für die Förderung von Vorhaben der Gewaltprävention nach § 25 Abs. 2 des Sicherheitspolizeigesetzes. Der Entscheidungsprozess hängt vom Einlangen der Anträge und deren Behandlung im Präventionsbeirat ab. In den letzten Jahren erfolgte die Sitzung des Präventionsbeirates in aller Regel im jeweiligen 2. Halbjahr.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

In der Präventionsbeiratssitzung vom 3.12.2009 wurde mehrheitlich beschlossen, die Förderung für die Männerberatung im Jahr 2009 letztmalig zu gewähren.

 

Zu Frage 9:

Sofern Anträge auf Förderungen einlangen, werden diese gemäß den bestehenden Richtlinien geprüft und behandelt.

 

Zu den Fragen 10 und 13 bis 16:

Kooperationen zwischen den diversen Opferschutzeinrichtungen sind gegenüber dem Bundesministerium für Inneres nicht meldepflichtig und daher in meinem Ressort nicht bekannt. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

Wegweisungen / Betretungsverbote 2008

 

Burgenland

145

 

Kärnten

296

 

Niederösterreich

745

 

Oberösterreich

850

 

Salzburg

432

 

Steiermark

551

 

Tirol

429

 

Vorarlberg

301

 

Wien

2.817

 

 

Wegweisungen / Betretungsverbote 2009

Burgenland

166

 

Kärnten

286

 

Niederösterreich

725

 

Oberösterreich

817

 

Salzburg

486

 

Steiermark

548

 

Tirol

374

 

Vorarlberg

272

 

Wien

3.057

 

 

 

 

Zu den Fragen 19 bis 24:

Das Thema „häusliche und familiäre Gewalt“ findet sich in der Ausbildung als Querschnittsmaterie in den Unterrichtsfächern Persönlichkeitsbildung, Rechtsmaterien, Handlungs- und Einsatztraining wieder.

Zusätzlich wird in der Polizeigrundausbildung ein verpflichtendes Seminar „Gewalt in der Privatsphäre“  in Kooperation und im Teamteaching mit Hilfseinrichtungen in der Dauer von 16 Stunden abgehalten. Vortragende sind Experten der Exekutive und Trainerinnen und Trainer der Interventionsstellen, Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser.

 

Zu den Fragen 25 bis 27:

Ja.