4541/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                           BMWF-10.000/0049-III/FV/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Wien, 21. April 2010

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4714/J-NR/2010 betreffend Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung, die die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen am 26. Februar 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 4, 8 und 9:

Bei den in der UN-Konvention normierten Inhalten handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, die jedes Ressort und oberste Organ im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben umzusetzen hat. Wie anlässlich der Ratifizierung des Überein­kommens in den erläuternden parlamentarischen Materialen festgestellt wurde, sieht Österreich die wesentlichen Inhalte der Konvention durch die Rechtswirklichkeit als erfüllt an.

 

Weiters ist auf die Darlegungen im Bericht der Bundesregierung über die Lage der Menschen mit Behinderungen 2008, der auch dem Nationalrat vorgelegt wurde (III -23 d.B.), zu verweisen.

 


Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung ist bezüglich der physischen Barrierefreiheit anzumerken, dass die Einrichtungen der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung auf insgesamt 5 Objekte aufgeteilt sind. Drei Exposituren des Ressorts befinden sich in privaten Anmietungen, ein Objekt wird von der BIG und ein weiteres Objekt von der Burghauptmannschaft Österreich verwaltet. Vier dieser Gebäude weisen barrierefreie Zugänge auf; drei Gebäude sind mit  behindertengerechten WCs  ausgestattet.

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat 2009 die Erstellung eines
Konzeptes der Barrierefreiheit in allen Gebäuden in Auftrag gegeben. Die Umsetzung des Konzeptes setzt allerdings das Einverständnis der Hauseigentümer und die finanzielle Bedeckbarkeit voraus.

 

Der Internet-Auftritt des Ressorts (www.bmwf.gv.at) ist barrierefrei zugänglich. Bereits bei der Neuerstellung seines Webauftritts nach der Errichtung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung mit Wirkung vom 1. März 2007 wurde auf die Einhaltung der Zugänglichkeitsrichtlinien 1.0 geachtet.

 

Bereich Universitäten:

Im Universitätsgesetz 2002 ist erstmals die Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse behinderter Studierender als eine Aufgabe der Universitäten festgehalten (vgl. § 2 Z 11 UG 2002). Die Umsetzung dieser Aufgabe erfolgt autonom durch die Universitäten und wird bei den Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen und den Begleitgesprächen zur Umsetzung dieser Vereinbarungen stets nachgefragt; im Leistungsbericht werden die erfolgten Maßnahmen angeführt.

 

An 13 von 21 Universitäten sind Behindertenbeauftragte strukturell und organisatorisch verankert, die Studierende beraten und an der Umsetzung der Barrierefreiheit von Studien und Gebäuden mitarbeiten. Im Rahmen ihrer Tätigkeit geben sie auch Forschungsanstöße wie z.B. durch die Serie „Ringvorlesung“ an der Universität Graz, 2007 unter dem Motto „Menschen mit Behinderungen: Inklusion – vom Schlagwort zum Menschenrecht“ bzw. 2008 unter dem Motto „Lebenswerte Lebenswelten“. Die physische Barrierefreiheit wird sukzessive im Rahmen von Generalsanierungen hergestellt. Die Barrierefreiheit der Homepages in WAI oder W3C gehört heute zum Standard der Online-Angebote. Zu diesem Thema sind in den letzten Jahren zwei Universitätslehrgänge „Assistierende Technologien“ und „Barrierefreies Webdesign“ entwickelt worden; sie werden an der Universität Linz angeboten.

(vgl.: www.integriert-studieren.jku.at unter „Lehre“ – Universitätslehrgänge)

 

Speziell für gehörlose Studierende ist ein Unterstützungsmodell entwickelt worden, das an der TU Wien für 4 Semester erprobt werden wird. Ebenfalls zur Erprobung und Beurteilung von Weiterbildungsangeboten für gehörlose Menschen, die im Betreuungs- und Bildungsbereich von gehörlosen Menschen tätig sind, wurde die versuchsweise Durchführung des Universitätslehrgangs „Gebärdensprachenlehrer/in“ an der Universität Klagenfurt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz veranstaltet.

 


Alle drei Jahre wird die Studie „Soziale Lage gesundheitlich beeinträchtigter Studierender“ in Auftrag gegeben, öffentlich präsentiert und diskutiert und anschließend auf die Homepage des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung gestellt. Diese Studie und die Form ihrer Veröffentlichung tragen wesentlich zur Bewusstseinsbildung bei, was auch in den Begleitgesprächen zu den Leistungsvereinbarungen festgestellt werden kann. Diese Studie liefert ebenso die Basis für Verbesserungen und Anpassungen von materiellen Studienunterstützungen wie z.B. die Erweiterung der Richtlinien des Ressorts für die Gewährung von Unterstützungen durch die Österreichische Hochschüler/innenschaft mit Wirksamkeit 1. Jänner 2010 um (13) „Unterstützung von Studierenden mit Behinderung“.

(vgl.:http://www.bmwf.gv.at/wissenschaft/national/studienfoerderung/foerderungen_der_oesterreichischen_hochschuelerinnen_und_hochschuelerschaft/)

 

Der Bericht über die Ergebnisse der Studie 2009 wird in nächster Zeit fertig gestellt sein und soll wie jener 2006 dem Parlament übermittelt werden.

(vgl. Studie 2006 unter: http://www.bmwf.gv.at/uploads/tx_bmwfcontent/Endbericht-Soziale-Lage-2006.pdf )

 

Bereich Fachhochschulen:

Fachhochschulen nehmen auf Studierende mit besonderen Bedürfnissen bei der Lehrveranstaltungs- und Prüfungsgestaltung so weit als möglich Rücksicht. Dass diesem Thema an den Fachhochschulen selbst zunehmend mehr Bedeutung zukommt, zeigt etwa die Einrichtung
einer Beauftragten für Gleichbehandlung und Vielfalt an der FH Joanneum. Bei den Vorbereitungen für den nächsten Fachhochschulplan wird über die Förderung der Studierenden mit besonderen Bedürfnissen intensiv diskutiert.

 

Bereich Forschung:

Diesbezüglich sind z.B. folgende einschlägige Initiativen zu nennen:

 

Im Rahmen des Forschungsprogramms Sparkling Science wird das Projekt “Sparkling Fingers“ mit einer Laufzeit von 21 Monaten bis 31. August 2010 gefördert. Es geht um die Entwicklung eines haptischen E-Learning-Instruments in Zusammenarbeit mit blinden und hochgradig sehbehinderten Schüler/innen. Die Projektleitung liegt bei der TU Wien, Institut integriert studieren (ISTU), die mit den beiden Schulen „Bundes-Blindenerziehungsinstitut“ und dem Schulzentrum Ungargasse zusammenarbeitet.

(siehe auch http://www.sparklingscience.at bzw. http://www.sparklingscience.at/de/projects/8-sparklingfingers/)

 

FORTEC, Institut für Rehabilitationstechnik der TU Wien; Entwicklung von assistierenden Technologien.

 

Gründung des Netzwerks „DisabilityStudies“ im Juli 2009:

Am 3. Juli 2009 wurde von Innsbrucker und Wiener Wissenschafter/innen das Netzwerk DisabilityStudies (DISTA) gegründet. Dieses Netzwerk hat zum Ziel, anhand internationaler Beispiele eine Austausch- und Anregungsplattform für Studien zu entwickeln und die bisherigen
Forschungsarbeiten zu präsentieren. Die Palette reicht dabei von Informationsethik und
-soziologie über Geisteswissenschaften und Genderforschung bis zu einer Strukturanalyse des europäischen Behindertenforums.

 

Zu Fragen 5 bis 7 und 12 bis 14:

Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 4707/J-NR/2010 durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

Zu Fragen 10 und 11:

Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 4701/J-NR/2010 durch den Herrn Bundeskanzler.

 

 

Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung ist ergänzend anzumerken, dass es im Juli 2009 von dem aufgrund einer Novelle zum Bundesbehindertengesetz errichteten Unabhängigen Monitoring-Ausschuss eingeladen wurde und über die ÖH-Wahlen und die
Forschungsförderung berichtet hat. Das Ressort bezieht auch die Behindertenbeauftragten und ihren Dachverband UNIABILITY in die Weiterentwicklung von Rechtsvorschriften und Unter-stützungsmöglichkeiten ein (z.B. Barrierefreiheit der ÖH-Wahlen, Kooperation mit der
Studierendenanwaltschaft, Kooperation mit der ÖH und UNIABILITY bei der Weiterentwicklung der Studienbeihilfen, etc.).

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.