4544/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 21. April 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0090-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4713/J betreffend „Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung“, welche die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen am 26. Februar 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 14 der Anfrage:

 

In Bezug auf die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung wird auf den Behindertenbericht 2008 verwiesen, der als III-23 d.B. (XXIV. GP) dem Nationalrat vorgelegt wurde.

 

Ergänzend dazu darf exemplarisch auf folgende Aktivitäten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend verwiesen werden:


Jugendarbeit:

Das Bundes-Jugendförderungsgesetz hält die Integration von Menschen mit Behinderungen als einen wesentlichen Grundsatz der außerschulischen Jugendarbeit ausdrücklich fest. Jugendarbeit fördert die Bewusstseinsbildung junger Menschen und trägt damit auch zur Integration behinderter junger Menschen bei.

 

Im Hinblick auf § 8 Abs 3 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, der eine Anpassung der Förderrichtlinien des Bundes vorsieht, wurden die Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit hinsichtlich Barrierefreiheit im Jahr 2008 geändert: Die Barrierefreiheit des Bundesbüros ist genauso wie die barrierefreie Webgestaltung der Homepage – mit dem Ansuchen um Basisförderung – entsprechend zu bestätigen, durch eine fachliche Expertise nachzuweisen und sind die gesetzten Maßnahmen exemplarisch aufzulisten. Ebenso sind alle geförderten Projekte im Rahmen der Zumutbarkeit barrierefrei zu gestalten. Dies beinhaltet u.a. den Zugang zu Jugendveranstaltungen wie auch die Bedienbarkeit von Webangeboten.

 

Meinem Ressort ist es ein besonderes Anliegen, dass sich die Initiative zur Her-stellung von Barrierefreiheit zu einer Kernkompetenz der Jugendorganisationen entwickelt und die Jugendlichen zu Multiplikator/inn/en dieses Themas werden. Durch diese Maßnahmen soll die Integration behinderter Jugendlicher erreicht und ihnen somit ein gleichberechtigter Zugang zu "nicht formaler Bildung" und zu "Freizeitaktivitäten" ermöglicht werden.

 

Um die Jugendorganisationen soweit als möglich zu unterstützen, wurden seitens meines Ressorts u.a. folgende Maßnahmen gesetzt:

 

Barrierefreie Räumlichkeiten:

Zur Unterstützung wurde und wird seitens meines Ressorts ein dreistufiges Evaluierungsprogramm angeboten:

·        Entwicklung einer Checkliste mit den Bundes-Jugendorganisationen

·        Prüfung der Büroräumlichkeiten durch die Bundes-Jugendorganisationen mittels der Checkliste

·        Erstellung eines Umsetzungsplanes (bei entsprechendem Umbaubedarf) mit Expert/inn/en

Mit diesem Evaluierungsprogramm sollen die Bundes-Jugendorganisationen einerseits zu einer barrierefreien Lösung hingeführt und andererseits dafür sensibilisiert werden, die entsprechenden Checks auch in anderen Räumlichkeiten der Organisation bzw. bei Veranstaltungen fortzusetzen.

 

Barrierefreie Webgestaltung:

Den Bundes-Jugendorganisationen wurden Workshops angeboten, in denen organisatorische wie auch technische Rahmenbedingungen sowie auch Möglichkeiten der Umsetzung von barrierefreien Websites erläutert wurden. Darüber hinaus wurden auch Informationsunterlagen für die Workshops erarbeitet und allen Bundes-Jugendorganisationen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erfolgt laufend eine individuelle Hilfestellung durch mein Ressort.

 

In den Jahren 2008 und 2009 wurde seitens meines Ressorts die Fachtagung
"A-TAG" des Vereins "accessible media" maßgeblich finanziell unterstützt. Der
"A-TAG" ist eine der größten fachspezifischen Veranstaltungen in Österreich zum Thema barrierefreies Web. Neben Referaten von anerkannten Expert/inn/en bietet der "A-TAG" auch Möglichkeiten zum Informationsaustausch zwischen Webdesigner/inne/n und Vertreter/inne/n von Behindertenorganisationen.

 

Bei der Implementierung des EU-Programms "JUGEND IN AKTION" legen mein Ressort und die für Österreich bestellte Nationalagentur großen Wert darauf, benachteiligte Jugendliche in die EU-geförderten Projekte einzubeziehen.

 

Das EU-Programm "JUGEND IN AKTION" (Laufzeit 2007-2013) fördert in erster Linie internationale Jugendprojekte (Austausch von Jugendgruppen, Freiwilligendienst-Einsätze für einzelne Jugendliche in anderen Ländern), aber auch lokale Jugendinitiativen zu "europäischen" Themen, Jugendmultiplikatorentrainings und Jugendinformationsprojekte. Die geförderten Projekte stehen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren offen; sowie Menschen, die aktiv (als Trainer/innen, Gruppenbetreuer/innen etc.) in der Jugendarbeit tätig sind. Im Jahr 2009 wurden in Österreich 260 Projekte genehmigt, an mehr als 70% der Projekte nahmen benachteiligte Jugendliche teil, in zwölf Projekten waren es junge Menschen mit Behinderung.

 

Barrierefreie Gebäude:

Gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, BGBl. I Nr. 82/2005, wurde im Rahmen des Etappenplans Bundesbauten für jedes Ressort ein eigener Etappenplan erstellt. Dieser Plan gibt den Abbau baulicher Barrieren für die vom Bund genutzten Gebäude in drei Abschnitten bis 2015 vor, wobei sowohl bauliche als auch organisatorische Maßnahmen zur Anwendung kommen.

 

Für die Gebäude der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend sind die Maßnahmen nahezu abgeschlossen.

 

Weiters ist anzumerken, dass seit Herausgabe der ÖNORM B1600 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundsätze) bei Neubauten, Generalsanierungen und größeren Umbauten diese Norm dort, wo der Bund Errichter und Erhalter ist, zur Anwendung kommt.

 

Tourismus:

Im Bereich Tourismus werden laufend Sensibilisierungsmaßnahmen durch Förderung von Projekten, Erstellung von Informationsunterlagen sowie im Rahmen von Veranstaltungen gesetzt.

 

Im Jahr 2008 entwickelte das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in Zusammenarbeit mit der Bundessparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich den Workshop "Barrierefreies Reisen für alle – Eine Chance für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft", der sich mit vier Bereichen des barrierefreien Reisens beschäftigt. Die Konzeption des permanenten Workshops sah die Einrichtung von vier Arbeitskreisen vor, in denen zu den Themen

·        bauliche Grundkriterien für Barrierefreiheit,

·        Ausbildung und guter Umgang mit dem Gast,

·        Darstellung barrierefreier Angebote im Internet - barrierefreie Gestaltung der Homepages und

·        barrierefreie Freizeitangebote

Maßnahmen erarbeitet werden, die nachhaltig zu einer Verbesserung des touristischen Angebots führen.

 

Begleitend dazu wurde - ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich - die Broschüre "Tourismus für Alle - Barrierefreies Planen und Bauen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft" gestaltet. Diese informiert über den wirtschaftlichen Nutzen und das touristische Potenzial des barrierefreien Tourismus, erläutert die derzeit bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, im Besonderen zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, zeigt Fördermöglichkeiten auf und gibt Hinweise, was bei der Planung zu beachten ist und wie ein barrierefreier Internetauftritt gestaltet wird. Die Adaptierungsbeispiele stellen barrierefrei gestaltete Tourismus- und Freizeitbetriebe vor.

 

Immer wieder werden auch Informations- und Präsentationsauftritte gefördert: So unterstützte mein Ressort konkret den Messestand "Das barrierefreie Hotelbad" im Rahmen der Fachmesse "Aquatherm", die im Jänner 2010 stattfand. Zu dieser wurden an einem Messetag Touristiker/innen eingeladen und kostenlos beraten.

 

Ein zweites aktuelles Förderprojekt war ein Informationsstand zu barrierefreien Hotelsanitäreinrichtungen im Rahmen des ÖHV-Kongresses im Jänner 2010, um Touristiker/inne/n dieses Angebot näher zu bringen und zu barrierefreien Adaptierungen zu animieren.

 

Homepage des BMWFJ:

Im Rahmen des im November 2009 erfolgten Relaunchs der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wurde besonderer Wert auf Barrierefreiheit gelegt. Neben der Sicherstellung und permanenten Evaluierung eines barrierefreien Webangebots nach dem Standard WAI-AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) wurden alle Redakteur/inn/e/n im Rahmen eigener Workshops mit der barrierefreien Gestaltung von Seiten und Texten im Internet vertraut gemacht.

 

Bei allen Maßnahmen erfolgt eine synergetische Berücksichtigung anderer in die Umsetzungskompetenz des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fallender internationaler Verpflichtungen.

 

Die Einbindung von die Betroffenen vertretenden Organisationen in gesetzliche Begutachtungsverfahren wird regelmäßig dadurch sichergestellt, dass sie einerseits in den Begutachtungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen werden und andererseits aktuelle Gesetzesentwürfe sowohl auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, als auch auf jener des Parlaments zum Download bereitgestellt werden.

 

Im Übrigen darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4704/J durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen werden.