4545/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0045-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4532/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Anti-Gewalt-Training“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3 sowie 10 bis 12:

Eine erschöpfende Aufzählung aller angefragten Einrichtungen in Österreich ist mir nicht möglich, weil diese nicht in den Vollziehungsbereich der Bundesministerin für Justiz fallen. Es gibt daher auch kein Meldesystem im Bereich der Justiz, das die Konstituierung solcher Einrichtungen erfasst. Insofern ist es mir auch nicht möglich, die jährliche Gesamtförderungssumme für diese Einrichtungen anzugeben.


Die nachstehenden Einrichtungen arbeiten während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe mit Tätern häuslicher Gewalt:

-       Männerberatung Wien, Erlachgasse 95, 1100 Wien

-       Forensisch Therapeutisches Zentrum Wien, Novaragasse 9, 1020 Wien

-       Neustart Wien, Castelligasse 17, 1050 Wien

-       Neustart Niederösterreich, Julius-Raab-Promenade 27, 3107 St. Pölten

-       Neustart Burgenland, Niederösterreich Süd,

     Ungargasse 8, 2700 Wr. Neustadt

-       Neustart Steiermark, Arche Noah 8-10, 8020 Graz

-       Neustart Kärnten, Fromillerstraße 29, 9020 Klagenfurt

-       Neustart Salzburg, Schallmoser Hauptstraße 38, 5020 Salzburg

-       Neustart Oberösterreich, Kollegiumgasse 11, 4020 Linz

-       Neustart Tirol, Andreas-Hofer-Straße 46, 6020 Innsbruck

-       Neustart Vorarlberg, Römerstraße 1, 6901 Bregenz

-       Männerberatung Graz, Dietrichsteinplatz 15, 8010 Graz

-       Männerberatung des Landes Oberösterreich, Figulystraße 27, 4020 Linz

-       Männerberatung des Kärntner Caritasverbandes,

      Kolpingstraße 6, 9020 Klagenfurt

-       Verein Mannsbilder, Anichstraße 11, 6020 Innsbruck

-       Forensische Ambulanz Linz, Weingartshofstraße 23-25, 4020 Linz

-       Forensische Ambulanz Amstetten, Schmidlgasse 12, 3300 Amstetten

-       Männerberatungsstelle Steyr, Grünmarkt 1, 4400 Steyr

-       Männerberatung der Diözese Linz, Kapuzinerstraße 84, 4021 Linz

-       Männerberatung St. Pölten, Heitzlergasse 2, 3100 St. Pölten

 

Folgende Methoden kommen dabei (beispielsweise) zur Anwendung:

-       Wiener Sexualtherapeutisches Programm für Sexualtäter;

-       Einzelpsychotherapie;

-       Themenzentrierte Gruppentherapie;

-       Trainingsprogramm für Männer zur Beendigung von gewalttätigen Verhalten in Paarbeziehungen;

-       Psychodynamisch orientierte Therapiemodelle.

 


Die nachstehenden Einrichtungen arbeiten mit jugendlichen Tätern während der Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe:

-       Neustart Wien, Castelligasse 17, 1050 Wien

-       Neustart Niederösterreich, Julius-Raab-Promenade 27, 3107 St. Pölten

-       Neustart Burgenland, Niederösterreich Süd,

     Ungargasse 8, 2700 Wr. Neustadt

-       Neustart Steiermark, Arche Noah 8-10, 8020 Graz

-       Neustart Kärnten, Fromillerstraße 29, 9020 Klagenfurt

-       Neustart Salzburg, Schallmoser Hauptstraße 38, 5020 Salzburg

-       Neustart Oberösterreich, Kollegiumgasse 11, 4020 Linz

-       Neustart Tirol, Andreas-Hofer-Straße 46, 6020 Innsbruck

-       Neustart Vorarlberg, Römerstraße 1, 6901 Bregenz

-       Männerberatung Wien, Erlachgasse 95, 1100 Wien

-       Forensisch Therapeutisches Zentrum Wien, Novaragasse 9, 1020 Wien

-       Verein Lichtblick, Domplatz 15, 2700 Wr. Neustadt

-       Verein Limes, Rosensteingasse 82, 1170 Wien

 

Folgende Methoden kommen dabei (beispielsweise) zur Anwendung:

-       Antigewalttraining;

-       Einzelpsychotherapie;

-       Themenzentrierte Gruppentherapie;

-       Themenzentrierte Gruppenarbeit.

 

Die nachstehenden Einrichtungen arbeiten mit jugendlichen Tätern mittels Anti-Gewalt-Training während der Verbüßung der Freiheitsstrafe:

-       Verein Limes, Rosensteingasse 82, 1170 Wien

-       Männerberatung Wien, Erlachgasse 95, 1100 Wien

Zu 4:

Die Männerberatung Wien wird vom Bundesministerium für Justiz seit 1. Juli 2007 im Zusammenhang mit der Gewährung von juristischer und psychosozialer Prozessbegleitung in Strafverfahren und psychosozialer Prozessbegleitung in Zivilverfahren (seit dem In-Kraft-Treten des Zweiten Gewaltschutzgesetzes mit 1. Juni 2009) gefördert.


Ausbezahlt wurden bislang folgende Beträge:

-       Förderungsperiode 1. Juli 2007 bis 30. September 2007: 11.878,88 Euro

-       Förderungsperiode 1. Oktober 2007 bis 30. September 2008: 56.117,54 Euro

-       Förderungsperiode 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009: 110.669,05 Euro

Zu 5:

-       Förderungsantrag vom 21. Dezember 2006 über 50.000 Euro (abgelehnt)

-       Förderungsantrag vom 30. April 2007 über 38.469,80 Euro (zugesagt 35.000 Euro)

-       Förderungsantrag vom 26. September 2007 über 168.332,40 Euro (zugesagt 58.000 Euro)

-       Förderungsanträge vom 30. September 2008, 19. Juni 2009 und 4. Dezember 2009 über insgesamt 177.053,54 Euro (zugesagt insgesamt 110.669,05 Euro)

-       Förderungsantrag vom 30. September 2009 über 137.936,12 Euro (zugesagt 75.000 Euro)

Zu 6:

Die Entscheidung erfolgt nach den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) von der nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Justiz zuständigen Abteilung.

Zu 7 und 8:

Nein.

Zu 9:

Anträge auf Förderungen werden gemäß den bestehenden Förderrichtlinien (ARR 2004) geprüft.

Zu 13:

Anti-Gewalt-Training wird im Bereich des Bundesministeriums für Justiz derzeit nicht gefördert.


Zu 14 bis 16:

Die Gewährung einer Förderung setzt stets einen entsprechenden Antrag eines Förderungswerbers und die budgetäre Bedeckbarkeit voraus; dieser Antrag wird auf Basis der bestehenden Förderrichtlinien (ARR 2004) geprüft.

Zu 17 bis 23:

Aus dem Datenbestand der Verfahrensautomation Justiz ergibt sich nicht die konkrete mit einem Diversionsanbot verbundene Maßnahme; es lässt sich daher nicht sagen ob es sich dabei um eine Weisung nach § 51 StGB oder um die Betreuung durch einen Bewährungshelfer handelt. Ebenso wenig stehen dem Bundesministerium für Justiz Aufzeichnungen über die Gründe einer erfolglosen Diversion beziehungsweise über die nach allfälliger Fortsetzung des Strafverfahrens schlussendlich verhängten Strafen zur Verfügung. Zur Ermittlung derartiger Daten wäre eine umfangreiche Aktenrecherche nötig, welche jedoch einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand bedeuten würde.

Insgesamt wurden im Jahr 2008 nach dem Datenbestand der Verfahrensautomation Justiz 2.407 Diversionsverfahren (mit Probezeit und Begleitmaßnahmen) vorläufig und 1.884 Verfahren endgültig eingestellt. 525 Diversionsanbote blieben erfolglos.

Im Jahr 2009 wurden 2.547 Verfahren (Diversion mit Probezeit und Begleitmaßnahmen) vorläufig, 1.844 endgültig eingestellt. 578 Diversionen blieben ohne Erfolg.

Zu 24 bis 25:

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 945 Diversionsanbote in Verfahren, in denen die der Gewalt in der Familie vorgesehene Kennzeichnung gesetzt wurde verzeichnet; davon entfielen 112 auf die Zahlung eines Geldbetrages, drei auf die Erbringung gemeinnütziger Leistungen, 94 auf eine Probezeit sowie 682 auf den Tatausgleich.


Im Jahr 2009 wurde von insgesamt 889 Diversionsanboten in Verfahren wegen Gewalt in der Familie in 94 Fällen die Zahlung eines Geldbetrages nach § 200 StPO, in elf Fällen eine gemeinnützige Leistung nach § 201 StPO, in 102 Fällen eine Zurücklegung unter Setzung einer Probezeit nach § 203 StPO sowie in 648 Fällen Tatausgleich nach § 204 StPO angeboten.

Darüber hinausgehende statistische Angaben stehen dem Bundesministerium für Justiz nicht zur Verfügung.

 

. April 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)