4554/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 
NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0027 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 23. APRIL 2010

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Dagmar Belakowitsch-

Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 25. Februar 2010,

Nr. 4672/J, betreffend Lebensgefahr durch Listerien in Lebensmitteln

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 25. Februar 2010, Nr. 4672/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 22:

 

Zur Beantwortung der Fragen besteht für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine Zuständigkeit.

Das Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit eingerichtet wurden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz), BGBl. I Nr. 63/2002, legt die Zuständig­keiten der relevanten Bundesministerien fest.

 

Für die in § 8 genannten Aufgaben - die Zoonosen umfassen - ist gemäß § 20 mit der Vollziehung der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen (derzeit Bundesminister für Gesundheit) betraut.

 

Der Bundesminister: