4554/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0027 -I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 23. APRIL 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Dagmar Belakowitsch-
Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 25. Februar 2010,
Nr. 4672/J, betreffend Lebensgefahr durch Listerien in Lebensmitteln
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 25. Februar 2010, Nr. 4672/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 22:
Zur Beantwortung der Fragen besteht für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine Zuständigkeit.
Das Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit eingerichtet wurden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz), BGBl. I Nr. 63/2002, legt die Zuständigkeiten der relevanten Bundesministerien fest.
Für die in § 8 genannten Aufgaben - die Zoonosen umfassen - ist gemäß § 20 mit der Vollziehung der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen (derzeit Bundesminister für Gesundheit) betraut.
Der Bundesminister: