457/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lipitsch, Genossinnen und Genossen haben am            10. Dezember 2008 unter der Zahl 406/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bundesrechnungsabschluss 2007“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3 bis 5:

In den vom Rechnungshof verfassten Erläuterungen der Abweichungen vom Bundesvoranschlag in der Voranschlagsvergleichsrechnung sind bei den genannten VA-Ansätzen folgende Überschreitungen ohne gesetzliche Grundlage ausgewiesen:

 

ad      Frage 1: VA-Ansatz 1/11000, Zentralleitung, €  275.812,97

ad      Frage 2: VA-Ansatz 1/11700, Sicherheitsexekutive, €  2,319.972,54

ad      Frage 4: VA-Ansatz 1/11708, Sicherheitsexekutive, € 322.289,14 und

ad      Frage 5: VA-Ansatz 1/11720, Bundeskriminalamt, €  86.762,86

 

Wie dem Rechnungshof im Vorfeld der Erstellung des Berichtes über den Bundesrechnungsabschluss 2007 bereits mitgeteilt und von diesem im Bericht auch vermerkt, entstanden die Überschreitungen bei den Mehrleistungsvergütungen, Dienstreisen und Aufwandsentschädigungen durch Verrechnungsprobleme im Zusammenhang mit Besoldungsbuchungen in der vom Bundesministerium für Finanzen bereitgestellten Verrechnungsapplikation PM-SAP.

 

Aufgrund der Überspielung der in PM-SAP bzw. in den im Bundesministerium für Inneres implementierten Vorfeldapplikationen erfassten Besoldungsbuchungen in das Abrechnungssystem HV-SAP ist es zu Jahresbudgetüberschreitungen gekommen. Dabei ist anzumerken, dass die letztmalige Einspielung der Besoldungsdaten durch das Bundesrechenzentrum  erst mit Ende des Auslaufzeitraumes im Wege der Applikation Bundeshaushaltsverrechnung erfolgte und daher das Bundesministerium für Inneres aus systemtechnischen Gründen mangels Kenntnis der entsprechenden Anweisungsbelegsbeträge keine Möglichkeit mehr hatte, zeitgerecht steuernd  (z.B. im Wege einer Rechnungsabgrenzung) einzugreifen, um eine Überschreitung hintan zu halten.

Diese Problematik wurde auch mit dem Bundesrechenzentrum besprochen, um Lösungen für die Zukunft zu finden, solche aus systemtechnischer Sicht bedingte Überschreitungen zu vermeiden.

 

Zu Frage 2:

Die Unterschreitung ist auf folgende Gründe zurückzuführen:

Ein Budgetjahr (= Kalenderjahr) ist von einem EFF - Programmjahr zu unterscheiden. Letzteres betrifft stets zwei Kalenderjahre. Im Rahmen des EFF Programmjahres 2007 konnten Projekte gefördert werden, die innerhalb des Zeitraums 01.01.2007 – 31.12.2008 stattfanden.

Aus abwicklungstechnischen Gegebenheiten treffen nicht alle ein Programmjahr betreffenden Ratenzahlungen der Europäischen Kommission im selben Kalenderjahr ein. Die erste Rate der EFF- Zahlungen (=50%) wird von der Europäischen Kommission nach Genehmigung des Jahresprogramms zur Anweisung gebracht. Dies geschieht meistens noch im selben Kalenderjahr. Die zweite EFF - Rate (= 30%) ist an den geforderten Zwischenbericht gebunden, die dritte und letzte Rate (= 20%) wird nach Genehmigung des Schlussberichtes von der Europäischen Kommission zur Auszahlung gebracht.

Es ist somit der Regelfall, dass Zahlungen der Europäischen Kommission betreffend eines  Programmjahres erst in den nächsten Kalenderjahren überwiesen werden. Auf den Einzahlungstermin der EK - Gelder besteht kein direkter Einfluss des BM.I.

Die prozentmäßige Unterschreitung der Förderungen in einem Kalenderjahr hat jedoch  keine Auswirkung auf die Höhe der EFF - Gesamtfördersumme der Europäischen Kommission für ein Programmjahr.

 

Zu Frage 2.1.:

Der Aufruf für das Programmjahr 2007 erfolgte im Juni 2007. Bis 27. Juli 2007 konnten die Projektträger ihre Projekte für den EFF Programmjahr 2007 einreichen. Die Projektauswahl erfolgte schließlich im November 2007 durch eine Auswahlkommission.

 

Wie aus der Beantwortung der Frage 2.3 hervorgeht, kann es zu keiner verspäteten Einreichung von Projekten kommen. Es werden in der Auswahl nur Projekte bewertet, deren Einreichungen innerhalb der ausgeschriebenen Frist im Hause einlangen.

 

Zu Frage 2.2.:

Die Überweisungen der EFF – Raten seitens der Europäischen Kommission in den Budgetjahren 2006 und 2007 sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. Angemerkt wird,  dass dabei verschiedene Programmjahre betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 2.3.:

Die Gelder des Europäischen Flüchtlingsfonds wurden bisher und sollen auch in Zukunft immer in vollem Ausmaß in Anspruch genommen werden.  Es darf darauf hingewiesen werden, dass Österreich im Rahmen der EFF Mittelverteilung 2009, mit 4,93% der EFF - Gesamtmittel für dieses Programmjahr, EU weit den 5. Platz belegt.  

Es ist auch anzumerken, dass es für jedes EFF - Jahresprogramm pro Programmjahr einen Aufruf gibt. Innerhalb einer Frist von rund 6 Wochen können sich Projektträger für eine Teilnahme in einem Maßnahmenbereich des jeweiligen Jahresprogramms bewerben.