4572/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0073-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4766/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Andreas Karlsböck und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „langwierigen Rechtsverfahren bei ärztlichen Behandlungsfehlern“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Eine automationsunterstützte Auswertung der Verfahrensdauer in Strafsachen ist derzeit noch nicht möglich. Wie schon zur Beantwortung der Voranfrage zur Zahl 3703/J-NR/2009 dargelegt, wäre eine bundesweite händische Recherche sämtlicher in Betracht kommender Tagebücher der Staatsanwaltschaften keineswegs mit einem „geringfügig erhöhten Arbeitsaufwand“ verbunden, sondern nur im Rahmen einer zeit- und personalintensiven wissenschaftlichen Studie leistbar. Ich ersuche daher (abermals) um Verständnis, wenn ich einen solchen Auftrag aufgrund des unvertretbar hohen Verwaltungsaufwands auch im Interesse sowohl einer effizienten Rechtspflege als auch der rechtssuchenden Bevölkerung nicht erteilen kann.

Zu 4:

Angelegenheiten des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) fallen in den Vollziehungsbereich des Herrn Bundesministers für Gesundheit.

Zu 5 bis 7:

Die Dauer von Gerichtsverfahren, also die Schnelligkeit, mit der eine Entscheidung getroffen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten davon sind neben dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten das Ausmaß des Rechtsschutzes, der in diesem Verfahren gewährt wird, die Annäherung an die materielle Wahrheit, also die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die zur Verfügung stehenden Mittel. Die Verknüpfung zwischen diesen Verfahrenszielen ist zwar nicht starr und kann auch nicht mathematisch abgebildet werden, die Verkürzung der Verfahrensdauer jedweder Verfahren ist aber grundsätzlich nur dann möglich, wenn beim Rechtsschutz oder bei der Klärung der materiellen Wahrheit Abstriche gemacht würden oder wenn die dazu eingesetzten Menschen und Sachmittel erhöht werden.

Ich bedaure es, wenn es vereinzelt zu längeren Verfahren kommt, weil Rechtsschutz Gegenwartshilfe sein muss. Das Bundesministerium für Justiz ist stets bestrebt, überlange Verfahren im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu vermeiden.

. April 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)