4579/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0065-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4659/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vorhabensberichte zu Strem und Oberwart“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Der Vorhabensbericht „Strem“ der Staatsanwaltschaft Wien langte am 30. Dezember 2009 bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien ein. Der Bericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien langte am 12. Jänner 2010 im Bundesministerium für Justiz ein. Der daraufhin vom Bundesministerium für Justiz ergangene Erlass datiert mit 19. Februar 2010.


Der Vorhabensbericht „Oberwart“ der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Korruption langte am 4. November 2009 bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien ein. Der Bericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien langte am 19. November 2009 im Bundesministerium für Justiz ein, woraufhin ein mit 11. Jänner 2010 datierter Erlass erging.

Angesichts des dargestellten Dienstweges, der komplexen Sachverhalte und deren Bearbeitung durch mehrere Organisationseinheiten kann von „evidenten zeitlichen Verzögerungen“ nicht die Rede sein. Es sind daher von mir auch keine Schritte zu setzen. Das weitere Ermittlungsverfahren wird abzuwarten sein.

Zu 3:

Für die Stichhältigkeit der in dieser Frage zum Ausdruck gebrachten Annahme liegen mir keinerlei Anhaltspunkte vor.

Zu 4:

Da zur Entscheidung der hier relevierten Frage ausschließlich der Burgenländische Landtag berufen ist, ersuche ich um Verständnis, dass ich von der Beantwortung dieser Frage Abstand nehmen muss.

 

. April 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)