459/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.02.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0273-III/4a/2008 |
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Wien, 9. Februar 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 530/J-NR/2008 betreffend Kostenexplosion beim Verein „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes“, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 22. Dezember 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Im Jahr 2007 wurden der „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes“ neben den regulären Honorarzahlungen Nachtragszahlungen in der Höhe von 172.466,36 EUR überwiesen. Diese Nachtragszahlungen basieren auf einer 2006 durchgeführten Vertragsanpassung, die eine bis zum Jahr 2002 rückwirkende Erhöhung des Pauschalentgelts um 20% enthält.
Die Zahlungen an die „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes“ für die Jahre 2006 und 2007 stellen sich wie folgt dar:
Zahlungen 2006 307.276,88 EUR
im Detail:
Honorarnoten 1. bis 4. Quartal 2006 287.276,88 EUR
Rahmungen, Restaurierungen 20.000,00 EUR
Zahlungen 2007 512.618,86 EUR
im Detail:
Restzahlung Honorarnote 4. Quartal 2006 35.585,82 EUR
Honorarnote 1. bis 4. Quartal 2007 284.566,68 EUR
Rahmung und Restaurierung 20.000,00 EUR
Nachtragszahlung 2002-2006
und Nachtragszahlung 1.u.2. Quartal 2007 172.466,36 EUR
Zu Frage 3:
Die Gesamtkosten für die Verwaltung der Kunstförderungsankäufe durch die „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes“ sind durch die Vertragsanpassung deutlich gestiegen und überschreiten die Kosten vor dem Zeitpunkt der Auslagerung der Artothek. Ebenso überschreiten die Gesamtkosten das nach der damaligen Ausschreibung vorgelegte Konkurrenzangebot.
Zu Frage 4:
Die Kunstwerke werden in zwei Depots im 13. und 12. Wiener Gemeindebezirk unter Einhaltung konservatorischer Richtlinien gelagert wie insbesondere Zwischenkartons bei Bilderlagerung, Teppiche auf geeigneten Kernrollen, Grafikblätter in säurefreien Papier, konservatorische Sicherung bei gefährdeten Bildern und Objekten:
- 13. Wiener Gemeindebezirk, Speisinger Straße 66, Kutscherhof: ebenerdig, gegliedert in Grafikdepot, Mittelformatdepot, Schauraum für die Leihnehmer, Großraumdepot, Restaurierwerkstätte und Anlieferungs- bzw. Auffangraum mit der Anlieferungs- und Abholadresse: Hermesstraße 1b (Rückseite des Hauses Speisinger Straße 66).
- 12. Wiener Gemeindebezirk, Srohberggasse 40: 2. Stock, großer Lastenlift, großes Lager, vorwiegend genützt für die sperrigen, beschädigten und nicht für den Leihverkehr geeigneten Werke.
Im Jahr 2001
wurden laut Vertrag ca. 25.000 Werke zur Verwaltung übergeben. Zu
diesem Zeitpunkt waren mehrteilige Kunstwerke mit nur einer Inventarnummer
erfasst. Mit dem von der Republik zur Verfügung gestellten
Inventarverwaltungsprogramm TMS lassen sich mehrteilige Werke nunmehr
aufarbeiten, digitalisieren und betreuen. Die Zahl der übergebenen Werke
belief sich inklusive der Teile der mehrteiligen Kunstwerke tatsächlich
auf 31.486. Darin sind die im Zuge der laufenden Kontrollen im Depot und bei
den Leihnehmern bis jetzt zusätzlich mehr
als 4.000 nachinventarisierte Werke enthalten. Diese Werke waren physisch
vorhanden, aber nicht im Inventar aufgenommen, also ohne Inventarnummern und
digitaler Erfassung. Derzeit sind im TMS 36.532 Werke digital erfasst.
Diese Zahl umfasst auch die rund 3.000 als „gelöscht“
gesetzten Werke.
Der Leihverkehr wird in der Speisinger Straße abgewickelt. Die Leihnehmer werden persönlich betreut und beraten. Die Leihscheine und der Transport werden ausschließlich über die Wirtschaftsstellen, die die Werke in deren Fremdinventar einzutragen haben, abgewickelt. Seit die Artothek im 13. Wiener Gemeindebezirk untergebracht ist, hat der Leihverkehr zugenommen. Ca. 1.000 Werke jährlich wurden seit 2007 neu an Leihnehmer verliehen, ca. ebenso viele Werke wurden jährlich in den letzten beiden Jahren im Zuge von Standortkontrollen zurückgestellt.
Zu Fragen 5 und 6, 11, 14 und 15 sowie 17:
Der Verein ist hinsichtlich der Teilleistung „Publikation der vom Verein verwalteten Kunstobjekte über Internet“ verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die urheberrechtlichen Regelungen, einzuhalten. Aufgrund von möglicherweise gegebenen Rechtsunsicherheiten, die sich aufgrund von historisch unterschiedlich gestalteten Kaufverträgen bzw. aus neuen technischen Entwicklungen ergeben könnten, ist daher derzeit der Bestand der Werke, welcher im Internet präsentiert werden kann, aus diesen Gründen noch begrenzt.
Gegenwärtig führt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Vertragsverhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft bildender Künstler, um die in den Vertragsmustern vorgesehene Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsbewilligungen an die technische Entwicklung und an neue Nutzungsarten anzupassen. Dabei soll auch eine Rechtsbereinigung, die Werknutzungsbewilligungen der alten Kaufverträge betreffend, erfolgen.
Zu Fragen 7 und 8:
Seit Einführung der Richtlinien des Bundeskanzleramtes wurden in allen Fällen von der Republik Österreich Kaufverträge mit den Künstlerinnen und Künstlern abgeschlossen, bei denen der Verkäufer gewährleistet, dass die angekauften Kunstwerke frei von Rechten Dritter und unbelastet sind.
Zu Fragen 9 und 10:
Seit Einführung der Richtlinien des Bundeskanzleramtes wurde der Republik Österreich in allen Kaufverträgen vom Verkäufer die Bewilligung erteilt, die Kunstwerke auszustellen, ausstellen zu lassen, in Ausstellungskatalogen und Verzeichnissen auf welche Art auch immer (elektronisch, auf elektronischen Datenträgern, auf Papier usw.) zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Zu Frage 12:
Derzeit sind
36.532 Werke und Teile von Werken in der Verwaltung des Vereins, davon
sind 2.994 Werke auf „gelöscht“ gesetzt. Werke werden mit dem
Standortvermerk „gelöscht“ gesetzt, deren Standort von den
Leihnehmern nicht bestätigt werden kann (Verlustmeldung) oder zu denen es
keine verwertbaren Hinweise zum Leihnehmer gibt. Alle auf
„gelöscht“ gesetzten Werke bleiben digital erfasst und in
Evidenz.
Zu Frage 13:
Die Berufung in eine Ankaufsjury erfolgt durch das für Kunstförderung zuständige Ressort. Bei der Zusammensetzung der Jurien durch unabhängige Expertinnen, Experten und Sachverständige wird in der Regel auf eine ausgeglichene Besetzung – z.B. betreffend professionellen Hintergrund, Geschlecht, regionale Streuung – geachtet.
Zu Fragen 16:
Es finden laufend Ausstellungen aus den Beständen der Artothek statt. 2007 organisierte das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Ausstellung „Ich gegenüber – das Porträt in der zeitgenössischen österreichischen Kunst“ im Österreichischen Kulturforum in Berlin. Zurzeit laufen die Ausstellungen „In Between – Austria Contemporary“ in Tel Aviv und „Berlaymont – summa artis“ in der Europäischen Kommission in Brüssel. Begleitend zu den Ausstellungen wurden Kataloge produziert. Eine weitere Ausstellung „Kunst im Dialog“ fand 2008 in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union in Brüssel statt.
Zu Fragen 18 bis 20:
Die Zahlungen an den Verein „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes“ betragen zurzeit pro Leistungsjahr 310.843,20 EUR plus zukünftiger Indexanpassungen (VPI).
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.