467/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.02.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT Roßauer Lände 1
norbert.darabos@bmlvs.gv.at
S91143/178-PMVD/2008 10. Februar 2009
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Dezember 2008 unter der Nr. 464/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Festnahme von osteuropäischen Spionen am Fliegerhorst Hinterstoisser in Zeltweg" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3 und 33 bis 37:
Am 25. September 2007 wurden im Rahmen einer fremdenpolizeilichen Überprüfung am Fliegerhorst Hinterstoisser drei bulgarische Staatsbürger mit gefälschten belgischen Reisepässen festgenommen.
Zu 4 bis 8, 21 bis 32, 38 bis 41, 67 bis 75, 80 bis 92, 102 bis 109 und 152 bis 156:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 9, 14, 15 und 20:
Nein; nach § 2 Abs. 2 Militärbefugnisgesetz (MBG) endet die Zuständigkeit militärischer Organe mit dem Einschreiten der Sicherheitsbehörde.
Zu 10 bis 13 und 16 bis 19:
Entfällt.
Zu 42 bis 66, 142 bis 151 und 157 bis 160:
Fragen im Zusammenhang mit Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Abwehr bzw. der militärischen Sicherheit sind aus Gründen der Amtsverschwiegenheit im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.
Zu 76 bis 79:
Dem Vernehmen nach handelte es sich um Mitarbeiter der Isanovic GmbH, die als Subunternehmen von Sako Stahl Abbrucharbeiten im Bereich des Lärmschutzhauses durch führte.
Zu 93:
Nein.
Zu 94 bis 96:
Entfällt.
Zu 97 und 101:
Für in jenem Bereich beschäftigte Personen war eine Verlässlichkeitsprüfung nicht erforderlich.
Zu 98 bis 100:
Entfällt.
Zu 110:
Besagtes Unternehmen ist am Fliegerhorst Hinterstoisser nicht mehr tätig.
Zu 111 und 112:
Entfällt.
Zu 113 bis 115:
Derzeit sind rund 100 Unternehmen am Fliegerhorst Hinterstoisser tätig.
Zu 116, 120, 129 und 133:
Nein; eine Verlässlichkeitsprüfung ist nicht in jedem Fall erforderlich.
Zu 117 bis 119 und 130 bis 132:
Entfällt.
Zu 121 bis 127 und 134 bis 140:
Überprüfungen erfolgten durch das Abwehramt und durch militärische Sicherheitsorgane. Kriterien für die Überprüfung sind in den §§ 23 folgende MBG und durch Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Verlässlichkeitserklärung festgelegt. Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung sind aus Gründen der Amtsverschwiegenheit im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.
Zu 128 und 141:
Entfällt.
Zu 161 bis 207:
Nein, es wurden keinerlei unerlaubt angebrachte bzw. nicht in den Bauplänen enthaltene elektronische Einrichtungen oder Geräte detektiert. Im Zuge des Akkreditierungsverfahrens der elektronischen Systeme zur Übertragung klassifizierter Informationen erfolgte eine Überprüfung der Baumaßnahmen, insbesondere der Kabelführungen. Hiebei wurden keine Mängel festgestellt. Elektronische Abstrahlmessungen im angesprochenen Bereich erfolgten im Zuge der durch die Europäische Union vorgeschriebenen CE-Zertifizierung um eine allfällige Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Dabei kamen auch – wie in einem Medienartikel festgestellt – verschiedene Messszenarien zum Einsatz. Die getroffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse wurden offensichtlich missinterpretiert.