472/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.02.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am        Februar 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0175-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 463/J vom 12. Dezember 2008 der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm zur Haushaltsdisziplin bekannt. Zahlreiche Einsparungsvorschläge wurden bereits entwickelt. Die im Regierungsprogramm festgelegte Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen wird diese Vorschläge aufnehmen und weiterentwickeln. Um diese Arbeitsgruppe nicht zu präjudizieren, können derzeit keine konkreteren Aussagen getroffen werden.

 

Zu 3. und 4.:

Einen Stadtschulrat gibt es nur in Wien, wobei er den Landesschulräten in den anderen Bundesländern entspricht und gleichzeitig die Aufgaben des Bezirksschulrates übernimmt. Da konkrete Maßnahmen in der Konsolidierungsarbeitsgruppe erst beraten werden, lässt sich das diesbezügliche finanzielle Einsparungspotential nicht quantifizieren. Ungeachtet dessen ist aber grundsätzlich festzustellen, dass die bisher von den Landesschulräten beziehungs­weise vom Stadtschulrat wahrgenommenen Vollziehungsaufgaben wohl nicht ersatzlos entfallen können, sondern es vielmehr um deren Reorganisation beziehungsweise um eine Reform der Schulverwaltung geht. Im Hinblick auf eine solche Modernisierung der Schulverwaltung wurde eine Reihe von Vorschlägen in die Diskussion gebracht, die grundsätzlich alle auf eine effizientere und verbesserte Aufgabenwahrnehmung abzielen. Das finanzielle Potential liegt dabei weniger bei den Ausgaben, die für die derzeitigen Schulaufsichtsbehörden anfallen, sondern bei einer besseren Ressourcensteuerung, die im Übrigen auch vom Rechnungshof in zahlreichen Prüfberichten zum Schulwesen aufgezeigt wurde und nicht nur im Bundesbudget, sondern auch in den Budgets der Länder und Gemeinden zum Tragen kommen müsste.

 

Zu 5. bis 7.:

Im Regierungsprogramm hat die Bundesregierung bereits festgelegt, in einer ersten Etappe den Personalstand auf unter 130.000 Vollbeschäftigtenäquivalente zu reduzieren. In den kommenden Jahren soll mit Ausnahme der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Exekutive jede zweite freiwerdende Planstelle nicht nachbesetzt werden. Hinsichtlich weiterer Einsparungen bleibt das Ergebnis der Überlegungen der im Regierungsprogramm festgelegten Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen abzuwarten. Wie hoch die Einsparungen letztendlich sein werden, wird erst nach Vorliegen aller Daten zu beurteilen sein.

 

Zu 8. bis 11.:

Konkrete Einsparungsmaßnahmen beziehungsweise -vorschläge sind nicht zuletzt den Verhandlungen im Zuge der Erstellung der Budgets für die Jahre 2009 und 2010 sowie des Bundesfinanzrahmens für 2009 bis 2013 vorbehalten.

 

Zu 12. bis 16.:

In der vorangegangenen Legislaturperiode wurde eine Expertengruppe eingerichtet, welche auf Grundlage der Arbeiten des Österreich-Konvents mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für eine umfassende Verfassungsreform beauftragt wurde. Eine solche Reform hat die grundlegende Modernisierung und Verbesserung der staatlichen Strukturen und nicht die kurzfristige Erzielung von Einsparungen zum Ziel. Ausgehend von den Vorschlägen der Expertengruppe kam es in der vergangenen Legislaturperiode zu mehreren Verfassungsnovellen. Diese beinhalteten etwa die Neugestaltung des Wahlrechts (Briefwahl, Wählen ab 16), die Umsetzung der Verfassungsbereinigung, die Verankerung der Sozialpartner sowie die Einrichtung des Asylgerichtshofes zur Beschleunigung von Asylverfahren.

 

Zu 17.:

Das Bundesministerium für Finanzen treibt parallel zur derzeit laufenden Arbeit zur Budget­erstellung entsprechend dem Regierungsprogramm auch die Verwaltungsreform voran. Gerade in der derzeitigen Lage zeigt sich die Notwendigkeit, auf der Ausgabenseite zu haushalten, um dann die Möglichkeit zu haben, wirkungsvoll auch auf unerwartete Herausforderungen reagieren und kraftvoll die richtigen Schritte setzen zu können. Das Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass im Rahmen des parlamentarischen Prozesses auch die Oppositionsparteien ihre Anregungen und Vorschläge einbringen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.