4734/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.05.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0072-III/4a/2010 |
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Wien, 4. Mai 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4903/J-NR/2010 betreffend das Gegensatzpaar Verantwortung und Salzburger Festspiele, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 23. März 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Angesichts laufender Verfahren und Prüfungen wäre es verfrüht, bereits jetzt zu einer abschließenden Beurteilung von Verantwortung zu kommen.
Zu Frage 2 und 3:
Mit krimineller Energie einer Einzelperson können Kontrollmechanismen immer umgangen werden. Es liegt ein Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungskanzlei Audit Services Austria vor, der im Kuratorium eingehend diskutiert wurde. Weitere Prüfaufträge wurden erteilt und Anpassungen des internen Kontrollsystems werden vorgenommen.
Zu Frage 4:
Aus dem Prüfbericht geht nichts Gegenteiliges hervor, weitere Überprüfungen sind im Laufen.
Zu Frage 5:
Kontrollsysteme sind wie im Prüfbericht festgestellt immer bezogen auf die Institution zu beurteilen. Ich gehe davon aus, dass die Salzburger Festspiele auch in wirtschaftlicher Hinsicht ordnungsgemäß gestionieren und nach den Prinzipien eines ordentlichen Unternehmens agieren.
Zu Frage 6:
Weitere Überprüfungen und eine abschließende Beurteilung des Kuratoriums sind noch ausständig.
Zu Fragen 7 bis 9:
Ich halte die bestehenden Organstrukturen, wie sie im Salzburger Festspielfondsgesetz festgelegt wurden, aus heutiger Beurteilungssicht für angemessen. Das Kuratorium ist in seinen Funktionen mit dem Aufsichtsrat vergleichbar.
Zu Frage 10:
Die Zuständigkeiten der Direktoriumsmitglieder sind in den bestehenden Geschäftsordnungen definiert. Im Zuge des Intendantenwechsels wird eine Neufassung der Geschäftsordnung notwendig.
Zu Frage 11:
Die Überlegungen zu neuen Strukturen ergeben sich durch den personellen Wechsel im Direktorium und die geplante Reduktion auf zwei Mitglieder.
Zu Frage 12:
Ursache für die Ungereimtheiten war nach vorliegendem Erkenntnisstand die kriminelle Energie eines Einzelnen.
Zu Frage 13:
Krimelle Energie einer Einzelperson ist kein Anlass für gesetzgeberische Tätigkeit.
Zu Frage 14:
Die Frage der gesellschaftsrechtlichen Organisation ist von der Verankerung der kaufmännischen Agenden zu unterscheiden. Ob GesmbH, Fonds oder AG, die kaufmännischen Agenden müssen wahrgenommen und in der Geschäftsordnung abgebildet werden.
Zu Fragen 15 und 16:
Die Bestellung des Direktoriums obliegt dem Kuratorium. Das Salzburger Festspielfondsgesetz schließt zwei Mitglieder des Direktoriums nicht aus.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.