4741/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0077-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

zur Zahl 4800/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „chronischer Unterfinanzierung der Prozessbegleitung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

In den angeführten Jahren war die Anzahl der Personen, die jeweils erstmals im Rahmen von Prozessbegleitung betreut wurden, wie folgt:


2006: 2.223

2007: 2.606

2008: 2.829

2009: 2.962

Zu 2:

Es ist davon auszugehen, dass auch 2010 etwa 3.000 Personen Prozessbegleitung in Anspruch nehmen werden.

Zu 3:

In den angeführten Jahren wurden die nachstehend angegebenen Mittel vom Bundesministerium für Justiz für Prozessbegleitungen aufgewendet:

2006: 2.228.147,53 Euro
2007: 2.847.176,85 Euro
2008: 3.917.784,44 Euro
2009: 4.460.515,99 Euro

Zu 4:

Für Opferhilfe stehen im Jahr 2010 fünf Millionen Euro zur Verfügung, woraus auch der Betrieb des Opfer-Notrufs 0800 112 112 finanziert wird.


 

Zu 5:

ausbezahlte Förderungen im Jahr 2006

Einrichtung

ausbezahlt

Weisser Ring

271.990,41€

Die Möwe

171.763,77€

Neustart

162.619,86€

Interventionsstelle Wien

158.262,50€

Beratungsstelle

127.140,91€

Institut für Sozialdienste

121.035,43€

Interventionsstelle Steiermark

109.000,00€

Verein TAMAR

98.285,80€

Wr. Frauenhäuser

97.572,45€

Kinderschutzzentrum Salzburg

71.880,20€

Rettet das Kind Stmk.

63.346,71€

Interventionsstelle Niederösterreich

57.605,24€

Kinderschutzzentrum Linz

55.468,57€

Interventionsstelle OÖ

55.105,60€

Interventionsstelle Tirol

48.880,19€

Interventionsstelle Salzburg

43.500,86€

AVS

41.897,84€

Kinderschutzzentrum Innsbruck

31.681,57€

KSZ WIGWAM

31.180,30€

Verein Frauen für Frauen

30.794,90€

LEFÖ

29.888,81€

Kidsnest

27.167,90€

Autonomes Frauenzentrum Linz

26.757,37€

Interventionsstelle Kärnten

25.819,08€

Rettet das Kind Bgld.

17.500,00€

Interventionsstelle Burgenland

16.091,32€

Frauennotruf

15.997,20€

Frauennotruf Salzburg

14.655,23€

KSZ TANDEM

14.000,00€

Frauenhäuser Steiermark

13.908,46€

Lichtblick

12.511,81€

Sonstige

 

Frauenhaus Hallein

 

Frauen gegen Vergewaltigung

 

Kinderschutzzentrum Kärnten

 

Verein Frauenhaus der Oö. Volkshilfe

 

KSZ Liezen

 

Frauentreffpunkt Mostviertel

 

IMPULS

 

TARA

 

KSZ Leibnitz

 

Evita

 

Pro mente

 

Verein Frauenplattform

 

Kinderfreunde OÖ (Känguru)

 

Mannsbilder Innsbruck

 

KSZ Murtal

 

 

ausbezahlte Förderungen im Jahr 2007

Einrichtung

ausbezahlt

Neustart

326.832,45€

Interventionsstelle Wien

295.600,99€

Weisser Ring

189.915,56€

Verein f. Gewaltprävention Steiermark

180.012,84€

Die Möwe

173.984,24€

Interventionsstelle Tirol

158.249,12€

Institut für Sozialdienste

147.605,04€

Verein TAMAR

126.471,58€

Interventionsstelle Niederösterreich

123.517,18€

Beratungsstelle

113.782,55€

Verein f. Gewaltprävention OÖ

107.787,12€

Wr. Frauenhäuser

93.861,79€

Interventionsstelle Salzburg

93.283,26€

Rettet das Kind Stmk.

91.119,26€

Kinderschutzzentrum Linz

68.892,63€

Kinderschutzzentrum Salzburg

55.173,50€

Kinderschutzzentrum Innsbruck

35.381,23€

LEFÖ

35.151,21€

AVS

31.730,11€

Interventionsstelle Burgenland

29.792,03€

KSZ WIGWAM

29.249,00€

Autonomes Frauenzentrum Linz

28.686,34€

Verein Frauen für Frauen

28.220,89€

Kidsnest

28.075,58€

Interventionsstelle Kärnten

27.594,15€

Frauen gegen Vergewaltigung

25.634,10€

Frauennotruf

23.459,28€

KSZ TANDEM

17.676,69€

KSZ Liezen

15.834,98€

Kinderschutzzentrum Kärnten

14.133,25€

Frauenhäuser Steiermark

12.632,97€

Frauennotruf Salzburg

12.000,00€

Frauenhaus Hallein

12.000,00€

Männerberatung Wien

11.878,88€

Sonstige

 

Lichtblick

 

IMPULS

 

KSZ Leibnitz

 

Pro mente

 

Frauentreffpunkt Mostviertel

 

Rettet das Kind Bgld.

 

Verein Frauenhaus Linz

 

Evita

 

Kinderfreunde OÖ (Känguru)

 

KSZ Murtal

 

KSZ Graz

 

TARA

 

 


ausbezahlte Förderungen im Jahr 2008

Einrichtung

ausbezahlt

Interventionsstelle Wien

530.208,86€

Weisser Ring

450.130,13€

Die Möwe

262.473,34€

GSZ Tirol

261.270,12€

GSZ Steiermark

256.073,29€

GSZ OÖ

221.873,95€

GSZ Niederösterreich

164.179,18€

Verein TAMAR

157.661,93€

Institut für Sozialdienste

125.381,74€

Wr. Frauenhäuser

124.890,09€

Rettet das Kind Stmk.

121.540,87€

GSZ Salzburg

120.119,87€

Beratungsstelle

101.732,49€

Kinderschutzzentrum Salzburg

77.665,89€

Kinderschutzzentrum Linz

66.999,35€

Gewaltschutzzentrum Burgenland

59.273,91€

Neustart

58.282,32€

Männerberatung Wien

56.117,54€

LEFÖ

55.007,37€

Autonomes Frauenzentrum Linz

49.062,50€

Interventionsstelle Kärnten

43.081,84€

Kidsnest

42.384,75€

Kinderschutzzentrum Innsbruck

37.658,02€

AVS

36.671,07€

Frauennotruf

36.084,05€

Pro mente

34.126,97€

KSZ WIGWAM

32.885,04€

KSZ Graz

32.655,65€

Frauenhäuser Steiermark

31.771,08€

KSZ TANDEM

30.315,49€

Frauennotruf Salzburg

29.427,83€

Verein Frauen für Frauen

29.278,52€

Frauen gegen Vergewaltigung

25.491,80€

IMPULS

20.455,12€

Lichtblick

19.779,80€

Kinderschutzzentrum Kärnten

17.273,04€

Evita

14.755,82€

KSZ Liezen

14.619,88€

KSZ Innviertel

14.405,27€

Frauentreffpunkt Mostviertel

11.695,90€

KSZ Leibnitz

10.667,59€

Sonstige

 

Rettet das Kind Bgld.

 

Verein Frauenhaus Linz

 

KSZ Murtal

 

Frauenhaus Hallein

 

TARA

 

 


ausbezahlte Förderungen im Jahr 2009

Einrichtung

ausbezahlt

Interventionsstelle Wien

584.508,88€

Weisser Ring

560.312,88€

Die Möwe

356.880,53€

GSZ Steiermark

236.829,81€

GSZ Tirol

217.535,66€

GSZ Niederösterreich

215.024,04€

GSZ OÖ

212.211,09€

GSZ Salzburg

184.685,24€

Rettet das Kind Stmk.

181.228,84€

Institut für Sozialdienste

173.736,59€

Verein TAMAR

159.402,48€

Wr. Frauenhäuser

133.490,40€

Männerberatung Wien

110.669,05€

LEFÖ

91.531,71€

Beratungsstelle

81.270,04€

Frauennotruf Salzburg

78.763,55€

Kinderschutzzentrum Salzburg

73.543,77€

Kinderschutzzentrum Linz

72.610,81€

Gewaltschutzzentrum Burgenland

67.372,02€

Frauennotruf

59.417,79€

Gewaltschutzzentrum Kärnten

56.178,80€

Autonomes Frauenzentrum Linz

49.945,77€

Kidsnest

47.154,77€

KSZ Graz

43.720,72€

KSZ WIGWAM

40.150,48€

Frauenhäuser Steiermark

36.592,25€

Kinderschutzzentrum Innsbruck

35.423,61€

Frauen gegen Vergewaltigung

34.340,90€

Verein Frauen für Frauen

33.610,17€

KSZ TANDEM

32.656,80€

KSZ Innviertel

21.335,59€

IMPULS

20.736,80€

Pro mente

20.689,86€

AVS

19.273,06€

Kinderschutzzentrum Kärnten

15.951,17€

Frauentreffpunkt Mostviertel

13.506,89€

Verein Frauenhaus Linz

11.936,03€

Evita

10.547,40€

Sonstige

 

Frauenberatung Wels

 

Lichtblick

 

Rettet das Kind Bgld.

 

KSZ Leibnitz

 

KSZ Liezen

 

Frauenhaus Hallein

 

TARA

 

KSZ Murtal

 

Neustart

 

Kinderfreunde OÖ (Känguru)

 

Frauen f. Frauen Bgld

 

 

Zu den Förderungen für das Jahr 2010 siehe die Antwort zur Frage 11.

Zu 6 und 7:

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz ist durch das Zweite Gewaltschutzgesetz ein Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung in Zivilverfahren geschaffen worden (§ 73b ZPO, § 7 AußStrG). Im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Justiz sind mit dem BBG 2009 Vereinfachungen vorgenommen worden.

Zu 8:

In den mit den Prozessbegleitung anbietenden Opferhilfeeinrichtungen abgeschlossenen Verträgen verpflichtet sich der Förderungsnehmer, im Förderungszeitraum nach Maßgabe der ihm zur Verfügung gestellten Mittel Prozessbegleitungen durchzuführen. Vertraglich hat daher die Opferhilfeeinrichtung keine Verpflichtung mehr, Prozessbegleitungen durchzuführen, wenn die zugesagte Förderungssumme verbraucht ist. Wenn absehbar ist, dass die ursprünglich zugesagten Mittel für die jeweils einjährige Förderungsperiode (vom 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres) wegen der Anzahl der angefallenen Fälle nicht ausreichen werden, besteht die Möglichkeit, Nachtragsförderungen zu beantragen. Solche können aber naturgemäß nur im Rahmen des dem Bundesministerium für Justiz für Opferhilfe zur Verfügung stehenden Budgets gewährt werden.

Zu 9:

Im Sinne der Antwort zu Frage 8 sollte ein solcher Fall nicht eintreten. Bislang hat das Bundesministerium für Justiz sämtliche Kosten für Prozessbegleitungen bezahlt.

Zu 10:

Kriterium für eine Bewilligung von Nachtragsförderungen ist neben der gebotenen Gleichbehandlung der Förderungsnehmer und den budgetären Möglichkeiten vor allem der Bedarf der einzelnen Einrichtungen.

Zu 11:

Die für die aktuelle Förderungsperiode zunächst zugesagten Mittel wurden auf Basis des Verbrauchs der Opferhilfeeinrichtungen der ersten drei Quartale des Förderungszeitraums 2008/2009 bemessen, um im Hinblick auf die bei einzelnen Einrichtungen oft stark schwankenden Fallzahlen eine bessere Flexibilität im Budgetvollzug gewährleisten zu können. Es ist daher damit zu rechnen, dass Entscheidungen über allfällige Nachtragsförderungsanträge etwa nach drei Quartalen der aktuellen Förderungsperiode getroffen werden.

Zu 12 und 13:

Im Hinblick auf die letztlich nicht einschätzbare Entwicklung der Inanspruchnahme von Prozessbegleitungen, insbesondere im Zivilverfahren, sind treffsichere Prognosen kaum möglich. Ich bin bemüht, den Anspruch auf Prozessbegleitung durch entsprechende Finanzierung sicher zu stellen, jedoch wird angesichts der bereits absehbaren Budgetentwicklung eine besonders treffsichere Verteilung der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Mittel unabdingbar sein.

Zu 14 und 15:

Ja.

. Mai 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)