4742/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 6. Mai 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0063-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4809/J vom 11. März 2010 der Abgeordneten Heinz-Christian Strache Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Der Bund hat im Rahmen des FinStaG für die Raiffeisenbanken Gruppe keinerlei Haftungen übernommen.
Zu 3.:
Im Rahmen des IBSG wurden EUR 4,25 Mrd. an staatsgarantierten Wertpapieremissionen von der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) begeben. Weiters haftet der Bund für Transaktionen der Clearingbank bis zu einem Volumen in Höhe von EUR 4 Mrd. Das Geschäftsvolumen der Clearingbank zum 30. März 2010 beläuft sich auf rund EUR 1,6 Mrd. Die Inanspruchnahme der Leistungen der Clearingbank steht allen Kreditinstituten im Sinne des § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG), BGBl. Nr. 532/1993, und inländischen Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), BGBl. Nr. 569/1978, nach gleichen Grundsätzen offen. Geschäfte der Clearingbank unterliegen dem Bankgeheimnis, die Höhe der in Anspruch genommenen Leistungen durch die Raiffeisenbankengruppe ist dem BMF nicht bekannt.
Zu 4.:
Im Rahmen des IBSG hat der Bund keine Haftungen für Raiffeisen Landesbanken übernommen.
Zu 5.:
Die Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) kann im Rahmen des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes (AFFG) keine Haftungen übernehmen, da die OeKB im AFFG selbst einzige Garantienehmerin ist.
Hingegen können mit Bundeshaftungen gemäß Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) Haftungen für Exportgeschäfte oder Investitionsprojekte im Ausland übernommen werden und in der Folge im Exportfinanzierungsverfahren der OeKB refinanziert werden.
Wie bereits in früheren Anfragebeantwortungen (1032/AB XXIV.GP zu 956/J XXIV.GP und 3086/AB XXIV.GP zu 3091/J XXIV.GP) näher ausgeführt, steht das Haftungsinstrumentarium des Ausfuhrförderungsgesetzes allen Exporteuren und Investoren, darunter auch Banken, zu gleichen Bedingungen offen.
Per Ende März 2010 beläuft sich das Gesamtvolumen an direkten Garantien (Beteiligungsgarantien) für die gesamte Raiffeisengruppe auf rd. EUR 3,7 Mrd. sowie Wechselbürgschaften für Beteiligungen auf rd. EUR 38 Mio.
Darüber hinaus ist die Raiffeisengruppe als Hausbank vieler Exporteure bzw. Investoren unter Nutzung des AusfFG-Haftungsinstrumentariums einer der wichtigsten Export- und Investitionsfinanzierungspartner der österreichischen Exportwirtschaft, wobei hier der haftungsnehmende Exporteur bzw. Investor im Vordergrund steht.
Zu 6.:
Das in Frage 5 angeführte Haftungsvolumen entfällt zur Gänze auf die RZB AG.
Die Export- und Investitionsfinanzierung österreichischer Exporteure bzw. Investoren erfolgt in der Raiffeisengruppe ebenfalls vorrangig über die RZB AG. Bei den garantieseitigen Instrumenten sind die Anteile der involvierten Landesbanken sehr gering (lediglich RLB OÖ, RLB NÖ-W und RLB Vbg. mit aktuell zusammen rd. 2,5% des Raiffeisen- Gesamtvolumens).
Bei der auf die Raiffeisengruppe entfallenden Export- und Investitionsfinanzierung über Wechselbürgschaften werden aktuell rd. 60% über die RZB AG, rd. 20% über die RLB OÖ und etwas über 10% über die RLB NÖ-W abgewickelt. Die restlichen 10% verteilen sich auf die RLB Stmk., den RV Sbg. und in geringem Ausmaß die RLB Vbg., die RLB Bgld. und die RLB T.
Die konkreten Finanzierungsvolumina können aus Wettbewerbsgründen und wegen der besonderen Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 5 Abs. 6 AusfFG nicht bekanntgegeben werden.
Zu 7.:
Das in Frage 5 angeführte Volumen an Garantien dient der Absicherung politischer (nicht wirtschaftlicher) Risiken für das für die österreichischen Exporteure bzw. Investoren wichtige Auslandsnetzwerk der Raiffeisengruppe. Von der Art her handelt es sich um Beteiligungsgarantien (G 4) gemäß der Ausfuhrförderungsverordnung. Die erwähnte Wechselbürgschaft für Beteiligungen dient der Refinanzierung von Netzwerk-Beteiligungen, für die aus Sicht des Haftungsnehmers kein politisches Risiko besteht.
Wie in der Anfragebeantwortung 3086/AB XXIV.GP bereits dargelegt wurde der Bund aus der der RZB-AG gewährten Haftungen bisher nicht in Anspruch genommen; es zeichnet sich aus heutiger Sicht auch keine Inanspruchnahme ab.
Bei den für die Exportfinanzierung genutzten wichtigsten Garantieinstrumenten handelt es sich vorrangig um Garantien für sogenannte „gebundene Finanzkredite“ (Garantien G1/G3 der Ausfuhrförderungsverordnung). Diese dienen der Absicherung politischer und wirtschaftlicher Risiken von Exportgeschäfte, mit denen verschiedenste Exportlieferungen und –leistungen einer Vielzahl von Unternehmen finanziert werden.
Die Wechselbürgschaften dienen neben der Finanzierung von Auslandsinvestitionen österreichischer Unternehmen auch der Exporteursfinanzierung für dessen Exportgeschäfte.
Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass für sämtliche AusfFG-Haftungsinstrumente von den Haftungsnehmern risikoadäquate Garantieentgelte an den Garanten Bund abzuführen sind .
Zu 8.:
Das Gesamtvolumen an Haftungen der Republik Österreich für Unternehmen der Raiffeisenbankengruppe gemäß IBSG und AFFG beläuft sich per Ende März 2010 auf rd. EUR 8 Mrd.
Mit freundlichen Grüßen