4744/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Mai 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 8. März 2010 unter der Nr. 4794/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gegenmaßnahmen zur ASFINAG-Schuldenkrise gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Existiert eine derartige Arbeitsgruppe tatsächlich, wenn ja, aus welchen Mitgliedern setzt sich diese zusammen bzw. wer ist namentlich mit der Prüfung von Einsparungspotentialen betraut?
Ø Welche Kriterien wurden für die Auswahl der Straßenprojekte herangezogen?
Die ASFINAG hat in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß ASFINAG-Gesetz und Fruchtgenussvertrag einen 6-jährigen Rahmenplan, welcher die jahresweise geplanten Investitionen samt den für Erhaltung und den Betrieb erforderlichen Ausgaben umfasst, vorzulegen.
Bei der Erstellung der Prioritäten des Rahmenplanes der ASFINAG wird nach folgenden grundsätzlichen Kriterien vorgegangen:
Wirtschaftlichkeit des Projekts (wirtschaftliche Betrachtung für den Infrastrukturbetreiber und für die relevanten Nutznießer sowie volkswirtschaftliche Effekte)
Beitrag des Projekts zur Beseitigung von Kapazitätsengpässen bzw. Lückenschluss
Verkehrliche Wirkung (inklusive der Wechselwirkung zwischen den einzelnen Verkehrsträgern im Korridor)
Folgewirkungen (externe Effekte)
Vor dem Hintergrund der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden die dem Rahmenplan zugrundeliegenden Prämissen in Abstimmung zwischen Experten/innen der ASFINAG und den Experten/innen des BMVIT derzeit einer Prüfung und gegebenenfalls einer Adaptierung, unter Berücksichtigung folgender Überlegungen, unterzogen:
· Berücksichtigung der aktuellen Verkehrszahlen und –entwicklung sowie Prüfung, ob dies Auswirkungen auf die inhaltliche Ausgestaltung bzw. die zeitliche Umsetzung der geplanten Projekte nach sich zieht
· Prüfung der Maßnahmen- bzw. Projektpriorisierung unter Berücksichtigung einer auch aus gesamtökonomischer Sicht nachhaltigen Finanzierung
Zu den Fragen 3, 4, 5, 6 und 7:
Ø Wann werden Ergebnisse zu den Einsparungszielen und den von Einsparungen betroffenen Straßenbauprojekten vorliegen?
Ø Wann werden Sie insbesondere eine neue „Prioritätenreihung“ vorlegen?
Ø Welche Straßenbauprojekte sind von den Einsparungen betroffen, d.h. welche werden a) voraussichtlich oder definitiv nicht umgesetzt, b) voraussichtlich oder definitiv nicht in der bis zuletzt vorgesehenen Dimensionierung umgesetzt, c) voraussichtlich oder definitiv nicht als Bundesstraße umgesetzt, d) in ihrer Realisierung zeitlich verschoben?
Ø Auf welchen Zeitpunkt wird bei den in Frage 5d) angesprochenen Projekten jeweils die Realisierung zeitlich verschoben?
Ø Welche Kosten entstanden der Asfinag bisher durch Planungsarbeiten bei der S31 und S37?