4747/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 9. März 2010 unter der Zahl 4798/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Videoüberwachung in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2009 wurde das Bundesministerium für Inneres von den Sicherheitsbehörden über sechs beabsichtigte Videoüberwachungen gem. § 54 Abs. 6 SPG informiert. Nach Befassung des Rechtsschutzbeauftragten wurden diese (St. Pölten, Lienz, Wien – Schottenring, Reutte/T, Ried im Innkreis und Innsbruck) genehmigt.

 

Im Jahr 2009 erfolgten keine Videoüberwachungen bei Staatsbesuchen und internationalen Veranstaltungen im Sinne des § 54 Abs. 7 SPG.

 

Zu Frage 2:

Mit Stichtag 01.01.2010 gab es Videoüberwachungen gem. § 54 Abs. 6 SPG an folgenden Standorten:

Wien: Karlsplatz/Kärntnertorpassage, Schwedenplatz, Schottenring

Niederösterreich: Schwechat – Flughafen, Wiener Neustadt, Vösendorf – Shopping City Süd

Oberösterreich: Linz -  Hinsenkampplatz, Linz – Altstadt, Ried im Innkreis - Hauptplatz

Kärnten: Klagenfurt - Pfarrplatz, Villach - Lederergasse

Steiermark: Graz - Jakominiplatz, Graz – Hauptbahnhof

Salzburg: Salzburg Stadt - Rudolfskai, Salzburg Stadt - Südtiroler Platz

Tirol: Innsbruck - Rapoldipark, Bogenmeile, Lienz - Hauptplatz, Reutte - Lindenstraße

 

Zu Frage 3:

Erst- und Nachtragsmeldungen zur Verwendung fremder Bilddaten (§ 53 Abs 5 SPG) in den Bundesländern:

Bundesland

Erstmeldungen

Nachtragsmeldungen

Burgenland

15

9

Kärnten

43

11

Niederösterreich

6

1

Oberösterreich

56

0

Salzburg

3

0

Steiermark

1

0

Tirol

104

77

Vorarlberg

74

206

Wien

56

38

Österreich

358

342

 

Zu Frage 4:

2009 wurden insgesamt € 72.500,- für die Installation von Videoüberwachungsanlagen investiert:

Wien:              € 28.700,-

Tirol:                 € 23.400,-

Kärnten:          € 20.400,-

 

Für das Jahr 2010 bestehen aus derzeitiger Sicht, ausgenommen notwendige Reparaturen im Bedarfsfall zur Gewährleistung der Einsatzfähigkeit, keine gesonderten budgetären Planungen für die Erneuerung von bestehenden Videoüberwachungsanlagen.

Der Ankauf von Videokameras und Videoüberwachungsanlagen ist im Jahr 2010 nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 5:

Die Betriebskosten beliefen sich im Jahr 2009 für die einzelnen Standorte monatlich wie folgt:

 

Wien:

Karlsplatz                                                                             

keine Kosten

Schwedenplatz

monatlich € 822,-

Westbahnhof bis Mai 2009

monatlich € 1263,60

Schottenring – genehmigt, aber noch nicht in Betrieb

bisher keine Betriebskosten

 

Niederösterreich:

Flughafen Schwechat 

keine Kosten

Wr. Neustadt

monatlich € 760,-

Vösendorf SCS

keine Kosten

St. Pölten (temporäre Anlage)

keine Kosten

 

Oberösterreich:

Linz Altstadt

monatlich € 1.109,-

Linz Hinsenkampplatz 

monatlich € 1.081,-

 

Kärnten:

Klagenfurt 

monatlich € 147,51

Villach 

keine Kosten

 

Steiermark:

Graz Jakominiplatz 

monatlich € 221,34,-

Graz Hauptbahnhof 

monatlich € 1.320,-

 

Salzburg:

Südtirolerplatz 

monatlich € 1.166,40

Rudolfskai 

monatlich €    921,60,-

 

Tirol:

Innsbruck 

1x € 4.500,- für Kamerareparatur

Lienz

monatlich 92,41

Reutte – genehmigt, noch nicht in Betrieb

bisher keine Betriebskosten

 

Zu Frage 6:

Die Personalkosten für die Monitorbeobachtung, soweit diese nicht durch vorhandene Regel- bzw. Journaldienste wahrgenommen wurden, beliefen sich im Jahr 2009 für die einzelnen Standorte monatlich wie folgt:

 

Wien: Gesamt € 5.745,38

Zu den Personalkosten Westbahnhof wird bemerkt, dass aufgrund der umfangreichen Bauarbeiten am Gebäude Westbahnhof die Überwachung mittels Videoüberwachungsanlage stark eingeschränkt durchgeführt und mit Juni 2009 eingestellt wurde.

Monat

Karlsplatz

Schwedenplatz

Westbahnhof

Jänner

 

€ 207,04

€ 652,18

Februar

 

€ 207,04

€ 652,18

März

 

€ 207,04

€ 652,18

April

 

€ 207,04

€ 652,18

Mai

 

€ 207,04

€ 652,18

Juni

 

€ 207,04

Umbau

Juli

 

€ 207,04

Umbau

August

 

€ 207,04

Umbau

September

 

€ 207,04

Umbau

Oktober

 

€ 207,04

Umbau

November

 

€ 207,04

Umbau

Dezember

 

€ 207,04

Umbau

Gesamt:

 

€ 2.484,48

€ 3.260,90

 

Niederösterreich: Gesamt € 40.476,30

Monat

Flughafen Schwechat

Wiener Neustadt

Vösendorf - SCS

Jänner

 

 

€ 3.312,60

Februar

 

 

€ 3.209,10

März

 

 

€ 3.467,90

April

 

 

€ 3.390,30

Mai

 

 

€ 3.131,50

Juni

 

 

€ 3.260,90

Juli

 

 

€ 3.649,10

August

 

 

€ 3.338,50

September

 

 

€ 3.467,90

Oktober

 

 

€ 3.493,80

November

 

 

€ 3.338,50

Dezember

 

 

€ 3.416,20

Gesamt

Keine zusätzliche Kosten

Keine zusätzliche Kosten

40.476,30

 

Oberösterreich: Gesamt € 43.522,92

Die Überwachung der beiden Systeme erfolgt durch einen Bediensteten der Stadtleitstelle Linz.

Monat

Linz Altstadt

Linz Hinsenkampplatz

Gesamtsumme

Jänner

 

 

€ 4.451,36

Februar

 

 

€ 3.312,64

März

 

 

€ 3.493,80

April

 

 

€ 3.623,20

Mai

 

 

€ 4.554,88

Juni

 

 

€ 3.623,20

Juli

 

 

€ 3.623,20

August

 

 

€ 3.830,24

September

 

 

€ 3.312,64

Oktober

 

 

€ 4.270,20

November

 

 

€ 3.519,68

Dezember

 

 

€ 3.907,88

Gesamt:

 

 

€ 43.522,92

 

Kärnten: Die Überwachung der beiden Systeme wurde im Rahmen des Regeldienstes abgedeckt.

 

Steiermark: Gesamt € 3.726,72

Monat

Graz –Hauptbahnhof

Graz – Jakominiplatz

Gesamtsumme

Jänner

 

 

€ 310,56

Februar

 

 

€ 310,56

März

 

 

€ 310,56

April

 

 

€ 310,56

Mai

 

 

€ 310,56

Juni

 

 

€ 310,56

Juli

 

 

€ 310,56

August

 

 

€ 310,56

September

 

 

€ 310,56

Oktober

 

 

€ 310,56

November

 

 

€ 310,56

Dezember

 

 

€ 310,56

 Gesamt:

 

 

€ 3.726,72

 

Salzburg: Gesamt € 32.298,24

Monat

Südtirolerplatz

Rudolfskai

Gesamtsumme

Jänner

€ 2.070,40

€ 414,08

€ 2.484,48

Februar

€ 2.070,40

€ 414,08

€ 2.484,48

März

€ 2.691,52

€ 414,08

€ 3.105,60

April

€ 2.070,40

€ 414,08

€ 2.484,48

Mai

€ 2.070,40

€ 414,08

€ 2.484,48

Juni

€ 2.691,52

€ 414,08

€ 3.105,60

Juli

€ 2.070,40

€ 414,08

€ 2.484,48

August

€ 2.070,40

€ 414,08

€ 2.484,48

September

€ 2.691,52

€ 414,08

€ 3.105,60

Oktober

€ 2.070,40

€ 414,08

€ 2.484,48

November

€ 2.070,40

€ 414,08

€ 2.484,48

Dezember

€ 2.691,52

€ 414,08

€ 3.105,60

Gesamt:

€ 27.329,28

€ 4.968,96

€ 32.298,24

 

Tirol: Gesamt € 18.400,68

Monat

Innsbruck

Lienz

Gesamtsumme

Jänner

 

 

€ 1.326,35

Februar

 

 

1.326,35

März

 

 

1.326,35

April

 

 

1.326,35

Mai

 

 

1.326,35

Juni

 

 

1.326,35

Juli

 

 

1.326,35

August

 

 

1.326,35

September

 

 

1.326,35

Oktober

 

€ 828,16

1.326,35

November

 

€ 828,16

1.326,35

Dezember

 

€ 828,16

1.326,35

 Gesamt:

 

€ 2484,48

€ 15.916,20

 

Die Berechnungen beruhen auf den Bestimmungen des BGBL. Nr. 50, Teil II, aus 2009 – „Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten, die Durchschnittsmietkosten und den kalkulatorischen Zinssatz“.

 

Zu Frage 7:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen.

 

Zu Frage 8:

Im Jahr 2009 konnten in folgenden videoüberwachten Bereichen Rückgänge verzeichnet werden:

Videoüberwachter Bereich

Gesamtkriminalität Veränderung

2009 mit 2008 in %

Shopping City Süd

- 22,2 %

Wien - Schwedenplatz

- 42,2 %

Wien - Karlsplatz

- 22,3 %

Innsbruck - Bogenmeile

- 57,1 %

Graz – Jakominiplatz

- 10,4 %

Salzburg – Hauptbahnhof

- 39,4 %

Linz – Altstadt

- 6,7 %

Wiener Neustadt

- 8,0 %

Salzburg – Rudolfskai

- 34,9 %

Graz - Hauptbahnhof

- 12,9 %

 

Aufgrund der Rückgänge in den angeführten Bereichen ist aus analytischer Sicht der Schluss zulässig, dass die Videoüberwachungen auch präventiv eine nachhaltige Wirkung zeigen.

 

Zu Frage 9:

Erfahrungen in anderen europäischen Staaten, die bereits länger mit dem Instrument Videoüberwachung arbeiten, zeigen, dass es durch den Einsatz der Videoüberwachung einerseits mittelfristig zu einem realen Rückgang der Deliktshäufigkeit kommt und andererseits „Verdrängungseffekte“ nicht ausgeschlossen werden können. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Verdrängung von bestimmten Kriminalitätsformen aber durchaus ebenfalls ein strategisches Ziel der Videoüberwachung sein kann.

 

Zu Frage 10:

Keine.

 

Zu Frage 11:

Die im Rahmen der EURO 2008 eingesetzten Videoüberwachungsanlagen umfassten sowohl die an den Spielstätten bereits vorhandenen und gem. § 54 Abs. 6 SPG genehmigten Anlagen, sowie die für die EURO 2008 zusätzlich genehmigten Anlagen (4 stationäre und 16 mobile Anlagen).

Die 4 Anlagen wurden abgebaut, zwei Anlagen befinden sich für allfällige Neuanträge bzw. als Einsatzreserve in Bereithaltung. Die beiden anderen Anlagen werden wie folgt eingesetzt:

1 Einheit als Austausch der defekten bestehenden Videoüberwachungsanlage in Villach und

1 Einheit als Neueinrichtung in Reutte.

Die 16 mobilen Videoüberwachungsanlagen wurden den Landeskriminalämtern zugewiesen.