4749/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Mai 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0064-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4818/J vom 15. März 2010 der Abgeordneten Dr. Peter Pilz Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 9.:

Mit den gegenständlichen Fragen werden keine Gegenstände der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen angesprochen. Die in §§ 20ff BWG normierten Überprüfungen der Eigentümerqualifikation für Kreditinstitute liegen ausschließlich in der Verantwortlichkeit der Finanzmarktaufsicht (FMA). Unter Hinweis auf Artikel 52 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 wird daher von einer Beantwortung Abstand genommen.

 

Zu 10.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist von einer gewissenhaften und umsichtigen Durchführung der Prüfverfahren nach §§ 20ff BWG durch die FMA überzeugt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.