4754/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.05.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 10. Mai 2010
GZ: BMG-11001/0073-I/5/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4814/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Gemäß § 31 (1) LMSVG wird jährlich vom Bundesminister für Gesundheit ein Revisions- und Probenplan für die amtliche Kontrolle von Unternehmen und Waren erlassen. Der Revisions- und Probenplan wird seit in Kraft treten des LMSVG unter Berücksichtigung von Vorschlägen der Länder und nach Befassung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) erstellt.
Gemäß § 31 (2) LMSVG hat der Landeshauptmann für die Durchführung des Revisions- und Probenplanes in seinem Bundesland Sorge zu tragen und dem Bundesminister für Gesundheit bis zum 31. März des Folgejahres über den Vollzug zu berichten.
In den Jahren 2004, 2005 und 2006 wurde eine fixe Anzahl von Revisionen auf Grund einer Gesamtbetriebsanzahl vorgegeben.
Mit Erstellung des mehrjährigen integrierten Kontrollplanes 2007 bis 2010 wurde entsprechend den Vorgaben des EU-Rechtes (Verordnung (EG) Nr. 882/2004) ein risikobasierter Ansatz bei der Erstellung des Revisionsplanes herangezogen. Jeder Betriebsgruppe wird eine Risikokategorie zugeordnet. Die Festlegung der Einstufung in die jeweilige Risikokategorie wurde auf Basis der Ergebnisse eines vorangegangen, entsprechenden Projektes getroffen (Projekt „RIK“ in der Arbeitsgruppe Revisions- und Probenplan). In Abhängigkeit von der Risikokategorie wird der jährliche Auswahlsatz für Vollrevisionen festgelegt.
Folgende Anzahl an Revisionen wurde im jährlichen Revisions- und Probenplan festgelegt.
|
|
B |
K |
NÖ |
OÖ |
S |
Stmk |
T |
V |
W |
|
2004 |
6500 |
18000 |
26000 |
30000 |
15000 |
21000 |
17000 |
8000 |
30000 |
|
2005 |
6500 |
18000 |
26000 |
30000 |
15000 |
21000 |
17000 |
8000 |
30000 |
|
2006 |
6500 |
18000 |
26000 |
30000 |
15000 |
21000 |
17000 |
8000 |
30000 |
|
2007 |
2720 |
5813 |
10939 |
8716 |
7863 |
8361 |
6847 |
2251 |
10078 |
|
2008 |
2912 |
6220 |
11846 |
9582 |
8097 |
9269 |
7262 |
5084 |
8733 |
Frage 2:
Gemäß § 31 (1) LMSVG wird jährlich vom Bundesminister für Gesundheit ein Revisions- und Probenplan für die amtliche Kontrolle von Unternehmen und Waren erlassen. Der Revisions- und Probenplan wird seit in Kraft treten des LMSVG unter Berücksichtigung von Vorschlägen der Länder und nach Befassung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) erstellt.
Seit dem Jahr 2005 erfolgt eine Aufteilung in Planproben und Verdachtsproben in einem Schlüssel von 60 zu 40. Dieser Aufteilungsschlüssel wurde auf Grund der Ergebnisse der Jahre 2006 bis 2008 im Jahre 2010 auf 70 zu 30 abgeändert.
Planproben sind Proben, die nach dem Zufallsprinzip entsprechend dem jährlichen Probenplan entnommen werden. Verdachtsproben sind Proben, die aufgrund eines Verdachtes des Lebensmittelaufsichtsorganes entnommen werden (z.B. verfärbtes Fleisch, überlagerte Ware, Lagerung bei zu hoher Temperatur etc.).
Folgende Gesamtprobenzahl wurde im jährlichen Proben und Revisionsplan festgelegt.
|
|
B |
K |
NÖ |
OÖ |
S |
Stmk |
T |
V |
W |
|
2005 |
1684 |
2892 |
4752 |
5974 |
2606 |
4510 |
3990 |
1700 |
13492 |
|
2006 |
1548 |
2805 |
6348 |
5920 |
2100 |
5047 |
3743 |
1970 |
11112 |
|
2007 |
1612 |
1383 |
5758 |
5124 |
2629 |
5545 |
3397 |
1603 |
12948 |
|
2008 |
1498 |
2466 |
6772 |
5956 |
2786 |
5145 |
3293 |
2084 |
10000 |
Frage 3:
Gemäß § 31 (2) LMSVG hat der Landeshauptmann für die Durchführung des Revisions- und Probenplanes in seinem Bundesland Sorge zu tragen und dem Bundesminister für Gesundheit bis zum 31. März des Folgejahres über den Vollzug zu berichten
Die folgende Tabelle enthält die Anzahl der durchgeführten Revisionen. Sie sind dem jährlichen Tätigkeitsberichten der Länder entnommen.
|
|
B |
K |
NÖ |
OÖ |
S |
Stmk |
T |
V |
W |
|
2004 |
3790 |
12660 |
20463 |
18623 |
2320 |
11496 |
8446 |
2281 |
21798 |
|
2005 |
2881 |
10527 |
19107 |
17201 |
2487 |
11075 |
7818 |
2052 |
17167 |
|
2006 |
1844 |
5429 |
15985 |
12454 |
1432 |
6279 |
5425 |
1078 |
9282 |
|
2007 |
1400 |
6073 |
6331 |
10257 |
1641 |
5189 |
4326 |
875 |
11564 |
|
2008 |
1463 |
6899 |
6183 |
11489 |
1627 |
5658 |
4074 |
1009 |
8653 |
Frage 4:
Die folgende Tabelle enthält die Ergebnisse aller in Österreich gezogenen amtlichen Proben. Die Zahlen stammen aus den jährlichen Tätigkeitsberichten der Länder und stellen die Summe der Ergebnisse der Plan- und Verdachtsproben dar.
|
|
B |
K |
NÖ |
OÖ |
S |
Stmk |
T |
V |
W |
|
2004 |
1513 |
2608 |
5323 |
5546 |
1980 |
4405 |
3719 |
1503 |
13564 |
|
2005 |
1197 |
2481 |
4452 |
5372 |
1848 |
4024 |
3770 |
1373 |
13005 |
|
2006 |
1071 |
1902 |
4438 |
4423 |
1374 |
3547 |
3330 |
1531 |
10303 |
|
2007 |
1094 |
1195 |
4130 |
4026 |
1225 |
5470 |
2975 |
1528 |
8612 |
|
2008 |
1361 |
2019 |
5515 |
4333 |
1332 |
4384 |
3387 |
1480 |
8832 |
Frage 5:
Ich gehe davon aus, dass mit „Personal der Lebensmittelbehörden“ die Lebensmittelinspektorinnen und Lebensmittelinspektoren gemeint sind. Diese sind Bedienstete der Länder. Diesbezügliche Personalfragen liegen in der Zuständigkeit der Länder. Im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau für den Vollzug der Lebensmittelkontrolle zuständig.
Bedienstete der Länder ziehen Proben und führen Betriebsrevisionen durch. Die Analyse von amtlich gezogenen Proben bzw. Bewertung und Gutachtenerstellung hinsichtlich der amtlich gezogenen Proben erfolgen bei der AGES bzw. den Untersuchungsanstalten der Länder. Die Gutachten der AGES bzw. der Länderuntersuchungsanstalten gehen der Lebensmittelbehörde zu, die die Proben gezogen hat und die im Falle von Beanstandungen auch die entsprechenden Maßnahmen zu setzen hat.
Organisation und Durchführung der Kontrollen liegen in der Verantwortlichkeit des Landeshauptmannes / der Landeshauptfrau. Der Landeshauptmann / die Landeshauptfrau ist dabei an die Weisung des Bundesministers für Gesundheit gebunden.
Frage 6:
Ich gehe davon aus, dass mit „Mitarbeiter bei Lebensmittelbehörden“ die Ausbildung der Lebensmittelinspektorinnen und –inspektoren gemeint ist.
Die Ausbildung der Aufsichtsorgane gemäß § 24 Abs. 3 LMSVG ist in der LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung geregelt. Diese Ausbildung dauert mindestens neun Monate und gliedert sich in eine tätigkeitsbezogene theoretische Ausbildung und geregelte praktische Ausbildungen einschließlich Praktika in der AGES oder in den Untersuchungsanstalten der Länder.
Frage 7:
Konsequenzen für eine Nichterfüllung des Plansolls sind im LMSVG oder anderen einschlägigen Lebensmittelrechtsmaterien nicht vorgesehen. Bei klaren Unterschreitungen des Plansolls erfolgt ein entsprechender Hinweis an die Länder.
Jährlich finden im Juni Sitzungen mit den leitenden Vertreterinnen und Vertretern der Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der mit der Überwachung des Lebensmittelverkehrs zuständigen Abteilungen meines Ressorts statt. Fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einschlägigen Arbeitsgruppen „Revisionsplan“ und „Probenplan“ nehmen ebenfalls an diesen Sitzungen teil. Dabei werden die Abarbeitungsraten thematisiert und Ergebnisse des Vorjahres und die damit verbundenen Maßnahmen diskutiert und beschlossen.
So wurde beispielsweise festgestellt, dass die teilweise Mindererfüllung in den Jahren 2006 und 2007 unter anderem auch durch die Einführung und zeit- und ressourcenaufwendige praktische Umsetzung des LMSVG 2006 resultiert und im Jahre 2008 durch die Fußballeuropameisterschaft ein unverhältnismäßig großer Aufwand in der Vorbereitungsphase anfiel.
Die Statistik zeigte aber auch, dass in den letzten Jahren bei den Planproben eine weitgehende Erfüllung der Vorgaben erfolgte und es auf Grund der Möglichkeiten von Maßnahmen gemäß § 39 LMSVG zu einer Abnahme der Verdachtsproben kam. Dies wurde im Revisions- und Probenplan 2010 berücksichtigt, in dem das Verhältnis Plan- zu Verdachtsproben mit 70 zu 30 festgelegt wurde.
Frage 8:
Der Revisionsplan 2010 wurde entsprechend der Ergebnisse des RIK (Risikobasierten
integrierter Kontrollplan) gestaltet:
- Jeder Betriebsgruppe, wird eine Risikokategorie zugeordnet. Die Einstufung erfolgte auf Basis der Ergebnisse des Projektes „RIK“ der AG Revisions- und Probenplan.
- In Abhängigkeit von der Risikokategorie wird der jährliche Auswahlsatz für Vollrevisionen folgendermaßen festgelegt:
RIK-Kategorie 9: 100%
RIK-Kategorie 8: 80%
RIK-Kategorie 7: 50%
RIK-Kategorie 6: 35%
RIK-Kategorie 5 und 4: 20%
RIK-Kategorie 3, 2 und 1: 10%
Die tatsächliche Kontrollfrequenz errechnet sich aus diesem Basissatz mit dem für den einzelnen Betrieb erstellten betriebsorientierten Risiko sowie dem sich aus der Betriebskontrolle ergebenden kontrollergebnisorientierten Risiko. Diese stützen sich auf das Qualitätsmanagementsystem der amtlichen Lebensmittelaufsicht auf Basis des Artikels 8 der VO EG 882/2004 und des § 35 Absatz 1 LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006.
Auf dieser Basis obliegt die Entscheidung über die Häufigkeit der Betriebsrevisionen,
bezogen auf den einzelnen Betrieb, dem Landeshauptmann.
Unter Heranziehung der gemeldeten Betriebszahlen 2008 ergeben sich auf Grund der RIK- Kategorisierung und des oben genannten Auswahlsatzes folgende Zahlen an Revisionen für 2010:
|
|
B |
K |
NÖ |
OÖ |
S |
Stmk |
T |
V |
W |
|
2010 |
2487 |
5168 |
9837 |
7691 |
6672 |
7495 |
6155 |
4261 |
7153 |
Frage 9:
Die Statistik der letzten Jahre zeigt, dass bei den Planproben eine weitgehende Erfüllung der Vorgaben erfolgte und es auf Grund der Möglichkeiten von Maßnahmen gemäß § 39 LMSVG zu einer Abnahme der Verdachtsproben kam. Dies wurde im Revisions- und Probenplan 2010 in so fern berücksichtigt, dass das Verhältnis Plan- zu Verdachtsproben mit 70 zu 30 festgelegt wurde. Es wurden somit folgende Gesamtprobenzahl (Summe aus Plan- und Verdachtsproben) im jährlichen Revisions- und Probenplan für 2010 festgelegt.
|
|
B |
K |
NÖ |
OÖ |
S |
Stmk |
T |
V |
W |
|
2010 |
935 |
2192 |
6036 |
5362 |
2474 |
4368 |
2803 |
2080 |
8750 |