4756/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.05.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 10. Mai 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0104-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4826/J betreffend „den Förderschwerpunkt Kinderfreundliches Österreich“, welche die Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen am 17. März 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Die Förderschwerpunkte wurden am 4. Februar 2010 veröffentlicht. Bisher wurden einige Anfragen, jedoch noch keine formellen Förderansuchen zum Förderschwerpunkt "Kinderfreundliches Österreich" eingebracht.


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Da der Schwerpunkt "Kinderfreundliches Österreich" heuer erstmalig gesetzt wird, kann die Anzahl der Projekte, für die Förderungen künftig beantragt werden, noch nicht abgeschätzt werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Die Evaluierung der einzelnen Projekte erfolgt im Zuge der Abrechnung anhand der nach Projektabschluss vorzulegenden Unterlagen. Die Evaluierung des  För-derschwerpunkts selbst erfolgt durch eine Gesamtbeurteilung der durchgeführten Projekte im Zuge der Entscheidung über die Förderschwerpunkte für das Jahr 2011.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend stellt jährlich rund     € 6,2 Mrd. aus dem Familienlastenausgleichsfonds für Familienleistungen und somit auch für die Bedürfnisse der Kinder zur Verfügung und ist damit im internationalen Vergleich führend.

 

Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, wird der halbtägige Besuch von Kindergärten und altersgemischten Gruppen im letzten Jahr vor Schuleintritt ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 verpflichtend und für die Eltern kostenfrei. Zu diesem Zweck beteiligt sich der Bund von 2009 bis 2013 mit je € 70 Mio. an den dadurch verursachten Mehrkosten.

 

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, werden seit 2005 jährlich private Anbieter innovativer oder betrieblicher Kinderbetreuungsangebote sowie von Tageselternausbildungen mit jährlich € 700.000 aus dem Familienlastenausgleichsfonds gefördert.


Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend schreibt darüberhinaus den Kinderbetreuungspreis aus, um besondere Betreuungsinitiativen in den Sommerferien auszuzeichnen. Einrichtungen und Unternehmen, die Kinderbetreuungsplätze schaffen, die über das Regelangebot hinausgehen, werden mit Preisgeldern von insgesamt € 12.500 unterstützt.

 

Das Bundesministerium für  Wirtschaft, Familie und Jugend ist weiters bemüht, einheitliche Standards im Jugendschutzbereich zu schaffen, die mit der Lebensrealität junger Menschen im Einklang stehen, ihnen eine bessere Orientierung bieten und in einem stärkerem Ausmaß von ihnen akzeptiert werden.

 

Darüber hinaus werden von meinem Ressort laufend neue Initiativen angestrebt und diskutiert, um die Situation von Kindern in Österreich noch weiter zu verbessern.