4757/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.05.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Mai 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0066-I/4/2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4836/J vom 17. März 2010 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Für den gesamtstaatlichen Budgetsaldo wurde im Österreichischen Stabilitätsprogramm 2009 bis 2013 folgendes Baseline-Szenario zugrunde gelegt (in % des BIP):

 

2009   - 3,5

2010   - 4,7

2011   - 4,9

2012   - 4,8

2013   - 4,5

 

Im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2013 sind es -4,7%.


Zu 2. und 6. bis 12.:

Die Bundesregierung hat erst nach der Erstellung des Österreichischen Stabilitätsprogramms 2009 bis 2013 die Einführung einer Mindestsicherung, eine Abgeltung von Gebührenbefreiungen beim ORF und die Anhebung von Bundesmitteln für die Förderung von Medien beschlossen. Die Kosten der Mindestsicherung für Bund und Länder wurden mit 180 Millionen Euro pro Jahr angesetzt (Bund und Länder zusammen) und werden 2011 voll wirksam. Die Abgeltung von Gebührenbefreiungen und die Anhebung der Mittel für Förderungen von Medien werden 2011 rund 56,4 Millionen Euro kosten. Das bedeutet, dass sich die Ausgangslage für das Jahr 2011 um rund 0,1 Prozentpunkte des BIP verschlechterte und auf -5,0% anstieg. Ebenso verschlechterte sich das Maastricht-Defizit der Folgejahre um rund 0,1 Prozentpunkte.

 

Zu 3.:

Wie aus der Beantwortung der Frage 2 hervorgeht, ist der Anstieg auf 5,0% im Jahr 2011 nicht auf die Entwicklung der öffentlichen Abgaben zurückzuführen.

 

Zu 4.:

Die zugrunde gelegte Abgabenschätzung wurde im Jänner 2010 aktualisiert.

 

Zu 5.:

Die Entwicklung der wichtigsten Abgaben bis 2013 stellt sich wie folgt dar:

 


Zu 13. bis 19.:

Ziel der Bundesregierung ist es, die Budgetkonsolidierung zu 60% über ausgabenseitige Einsparmaßnahmen und zu 40% über einnahmenseitige Maßnahmen durchzuführen. Die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen wird im Rahmen der Erstellung des Bundesfinanzgesetz-Entwurfes für 2011 durch die Bundesregierung beschlossen werden. Länder und Gemeinden werden einen Konsolidierungsbeitrag leisten, um die Erreichung der Ziele sicherzustellen. Die erforderlichen Verhandlungen werden ehest möglich aufgenommen. Sollte sich durch konsequente Umsetzung der Budgetkonsolidierung Spielraum ergeben, wird dieser für Offensivmaßnahmen und Zukunftsausgaben verwendet.

 

Zu 20.:

Bei der UG 20 (Arbeit), UG 22 (Sozialversicherung), UG 24 (Gesundheit) und UG 44 (Finanzausgleich) sind Teile variabel. Diese sind entlang in Verordnungen definierter Parameter beweglich. Für die Bereitstellung der neuen Mittel für ORF und Medienförderungen ist das Bundesministerium für Finanzen zuständig. Diese Mittel werden in der UG 15 (Finanzverwaltung) veranschlagt und führen zu einem Anstieg gegenüber dem Bundesfinanzrahmengesetz 2010 - 2013. In der UG 23 (Pensionen) war angesichts der Entwicklung der Pensionsübertritte eine Anhebung der Vorsorge notwendig.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.