476/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.02.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für Gesundheit

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0005-I/5/2009

Wien, am  11. Februar 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 579/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Aufzeichnungen der Spitalentlassungsdiagnosen werden von AKIS, der AlkoholKoordinations- und Informationsstelle des Anton-Proksch-Instituts, regelmäßig in einer eigenen Datenbank aktualisiert und für alkoholspezifische Auswertungen herangezogen. Diese Daten werden von Statistik Austria jährlich im Nachhinein erfasst und im Laufe des darauf folgenden Jahres zur Verfügung gestellt. Daher stammen die jüngsten Spitalsentlassungsdaten, die uns österreichweit, jedoch nicht auf Bundesländer bezogen,  derzeit vorliegen aus dem Jahr 2006. Das Zahlenmaterial für 2008 wird sohin erst im Jahr 2010 verfügbar sein.

 

Die Zahlen aus 2006 sind wie folgt:

 

„Alkoholvergiftungen“*) 2006 absolute Zahlen

 

Männer

Frauen

gesamt

Hauptdiagnose

5.338

2.303

7.641

Nebendiagnose

7.448

2.828

10.276


*) Diagnosen, die zu „Alkoholvergiftung“ zusammengefasst werden können, sind die ICD-10 Diagnosen: „Alk. Rausch“ = „Alkoholrausch“ = „Toxische Wirkung durch Alkohol“ (ICD-10: T51.-,  T51.0, T51.9) und „Alkoholmissbrauch“ (ICD-10: F10.0 F10.1)

 

Fragen 2, 4 und 5:

Soweit es sich um Fälle von Alkoholintoxikation (Berauschung) bei Jugendlichen handelt, werden diese in den meisten Fällen im Laufe des Abends bzw. der Nacht im Spital aufgenommen und am nächsten Tag wieder entlassen. Das, soweit ausschließlich die  Alkoholintoxikation Grund für eine Aufnahme ist (also keine Verletzungen oder andere Krankheiten vorliegen, die einer längeren Behandlung bedürfen). Qualitative Studien zu Spitalsaufnahmen hinsichtlich alkoholintoxikierter Jugendlicher, durchgeführt von AKIS, werden im Laufe des Jahres 2009, jedoch nur für den Raum Oberösterreich und Wien, vorliegen.

 

Soweit diese Fragen auf die Mischintoxikation nach Konsum von Alkohol und Suchtmitteln zielen, steht einer dahin gehenden Differenzierung der Umstand entgegen, dass Spitalsdiagnosen unter therapeutischen und Kostenverrechnungsaspekten erstellt werden. Nach Toxikationsanteilen unterteiltes Datenmaterial steht daher nicht zur Verfügung.

 

Dem Faktum, dass Mischkonsum unterschiedlicher Substanzen besonders hohes Intoxikationsrisiko birgt, muss daher in der Prävention entsprechende Beachtung geschenkt werden.

 

Frage 3:

Die Zahlen für 2008 werden aus den zu Frage 1 angeführten Gründen erst 2010 vorliegen. Das bisherige statistische Material beinhaltet auch keine Untergliederung nach Bundesländern. AKIS sammelte die diesbezüglichen Daten zu den Spitalsaufnahmen Jugendlicher von Statistik Austria aufgrund von Alkoholintoxikation, die Ergebnisse sind für 2006 wie folgt:

 

„Alkoholvergiftungen“*) 2006 absolute Zahlen

Jahr 2006

Alter

männlich

weiblich

gesamt

Hauptdiagnose

0 - 4

7

0

7

 

5 - 9

1

0

1

 

10 - 14

180

163

343

 

15 - 19

1328

792

2120

 

20 - 24

836

289

1125

 

25 +

4296

1677

5973

 

gesamt

6648

2921

9569

Nebendiagnose

0 - 4

1

1

2

 

5 - 9

0

0

0

 

10 - 14

53

45

98

 

15 - 19

470

254

724

 

20 - 24

428

165

593

 

25 +

7020

2590

9610

 

gesamt

7972

3055

11027


Quelle: Sonderauswertung AKIS aus Spitalsentlassenenstatistik 2006, Jänner 2009

*) Diagnosen, die zu „Alkoholvergiftung“ zusammengefasst werden können, sind die ICD-10 Diagnosen: „Alk. Rausch“ = „Alkoholrausch“ = „Toxische Wirkung durch Alkohol“ (ICD-10: T51.-,  T51.0, T51.9) und „Alkoholmissbrauch“ (ICD-10: F10.0 F10.1) 

 

Unter Nichtberücksichtigung der Nebendiagnosen, soweit die Alkoholintoxikation allein ja nicht zur Aufnahme in ein Spital geführt hätte, gelten für das Jahr 2006 folgende Werte:

 

Gesamt wurden 9.569 Personen wegen „Alkoholvergiftung“ aufgenommen, davon 6.648 Männer und 2.921 Frauen.

 

Da die Daten in 5-Jahres-Gruppen vorliegen, kann nur in diesem Rahmen auf die Frage nach dem Anteil der „Jugendlichen“ (eine Altersgruppe, deren Untergrenze üblicherweise zwischen 12 und 14 Jahren angesetzt wird, und deren Obergrenze – je nach Kontext – mit dem Erreichen der Volljährigkeit oder aber auch später definiert wird) geantwortet werden:

 

In der Altersgruppe der 10- bis 14-Jährigen kommt diese Diagnose nur in seltenen Fällen vor (180 Burschen, 163 Mädchen);

Unter den 15- bis 19-jährigen Jugendlichen lag die Zahl der Spitalsaufnahmen bei 1.328 (Burschen) bzw. 792 (Mädchen).

 

In der Altersgruppe der 19- bis 24-Jährigen geht sie im Vergleich zu den 15- bis 19-Jährigen wieder stark zurück (836 Burschen, 289 Mädchen).

 

Frage 6:

·       Im Jahr 2007 hat mein Ressort in Zusammenarbeit mit dem Fonds Gesundes Österreich eine neue österreichweite Aufklärungskampagne unter dem Titel „Nachdenken statt Nachschenken“, die die Zielsetzung hatte, den Alkoholmissbrauch von Jugendlichen einzudämmen.

 

·       Weiters führte mein Ressort im Sommer 2007 eine sogenannte „Bädertour“ durch Österreich durch, bei der in 17 Bädern an Jugendliche informativ zum Alkoholkonsum und Missbrauch herangetreten wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch die Broschüre „Der ganz normale Alkoholkonsum und seine gesundheitlichen Folgen“ aktualisiert und neu aufgelegt. Diese Broschüre wurde an die Jugendlichen verteilt.

 

·       Im Herbst 2007 wurde das  Alkoholforum unter der Federführung meines Ressorts institutionalisiert. Dieses soll in Hinkunft dauerhaft Konzepte und Strategien in allen nationalen Alkohol- Angelegenheiten (basierend u.a. auf dem nunmehrigen Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung und in Abstimmung mit den Zielsetzungen intern. Gremien – EU, WHO) erarbeiten und umsetzen sowie eine nationale Alkoholstrategie nach Möglichkeit noch in der Mitte der begonnenen Legislaturperiode realisieren. In diesem Forum sind neben den staatlichen Institutionen die alkoholrelevanten Stakeholder, wie etwa die WKO, und die einschlägigen Suchtexperten vertreten.

 

    Dazu wurden bisher 4 Arbeitsgruppen eingerichtet: Alkohol und Wirtschaft, in der unter anderem als ein Handlungsfeld die Prüfung von Maßnahmen gegen die Förderung von Alkoholexzessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen definiert wurde. Die Vertreter der Wirtschaft sind über die Wirtschafts- und die Landwirtschaftskammerorganisation in dieser Arbeitsgruppe vertreten.

 

    Weitere Arbeitsgruppen betreffen Fragen der Prävention I (klassische Prävention), Prävention II (Verhältnis Prävention und Medizin) und Prävention III (Fragen zu Beratungs- und Therapieeinrichtungen), wo ebenfalls jugendspezifische Problemstellungen behandelt werden.

 

    In der Plenarsitzung des Alkoholforums am 14 Jänner 2009 wurden die insgesamt 37 Empfehlungen aus eineinvierteljähriger Arbeit der jeweiligen Arbeitsgruppen dem Plenum vorgelegt. Nach Abnahme des Berichts des Alkoholforums geht mir dieser voraussichtlich April 2009 zu. Inhaltlich erwarte ich, dass sich daraus weitere Arbeitsschritte für mein Ressort ergeben werden.

 

·       Die wiederholten Fälle von exzessivem Alkoholmissbrauchs durch Jugendliche im Sommer des Jahres 2007 haben meine Vorgängerin dazu veranlasst, die für Angelegenheiten des Jugendschutzes zuständigen Landesräte zu einem Runden Tisch einzuladen, um die Bestimmungen zur Regelung des Alkoholkonsums in den Jugendschutzgesetzen der Länder zu harmonisieren.

 

    Seitens meines Ressorts wurde ein Textvorschlag ausgearbeitet, der als Grundlage für eine bundesweit einheitliche Regelung in die Jugendschutzgesetze aller neun Bundesländer Eingang finden sollte. Wesentliche Eckpunkte der Regelung waren ein generelles Alkoholverbot für junge Menschen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und ein Verbot von gebrannten alkoholischen Getränken zwischen dem vollendeten 16. und 18. Lebensjahr in der Öffentlichkeit.

 

    Die Ländervertreter/innen stellten den Mehrwert der Harmonisierung im Sinne einer einheitlichen Textierung der Jugendschutzgesetze grundsätzlich in Frage und lehnten die Vereinheitlichung der gesetzlichen Regelungen ab.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Alois Stöger diplomé

Bundesminister