4762/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.05.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0071-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4883/J vom 19. März 2010 der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Dem Bundesministerium für Finanzen wurden in der Vergangenheit mehrfach Informationen sowohl allgemeiner Natur als auch zu konkreten Fällen von Scheinselbständigkeit übermittelt. Auch die Bereiche Marketingtätigkeiten bzw. Warenpräsentatoren waren davon umfasst. Inhaltlich wurde in den meisten Anzeigen ausgeführt, bei welchen Unternehmen für welche Tätigkeiten angeblich selbständig tätige Personen Arbeiten ausgeführt haben, was jedoch nicht den tatsächlichen Arbeitsbedingungen entsprechen würde.
Zu 2. bis 4.:
Soweit Anzeigen vorlagen, wurden diese überprüft. Im Kalenderjahr 2009 fand eine größere Kontrollaktion in Supermärkten zur Überprüfung von Warenpräsentatoren statt. Darüber hinaus erfolgten seitens der Finanzämter immer wieder einzelne Überprüfungen im regionalen Bereich. Eine Auflistung aller Fälle bzw. deren Zuordnung zur Branche „Marktkommunikation“ wäre mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand verbunden und würde den Rahmen dieser Anfragebeantwortung sprengen.
Teilweise resultierten aus diesen Kontrollen Anzeigen wegen Übertretung des Ausländer-beschäftigungsgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Steuerliche Überprüfungen sind zum Teil noch nicht abgeschlossen, wobei um Verständnis ersucht wird, dass in Hinblick auf die in § 48a Bundesabgabenordnung normierte strenge abgaben-rechtliche Geheimhaltungspflicht keine Auskünfte über Verhältnisse und Umstände konkreter Abgabenverfahren erteilt werden können.
Die Aufdeckung von Umgehungshandlungen im Bereich von Arbeitsverhältnissen mit dem Zweck der Vermeidung und Hinterziehung von Lohnabgaben und Sozialversicherungs-beiträgen ist Bestandteil der umfassenden Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Finanzämter im Sinne der Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen und der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Im Zusammenwirken der Teams der Finanzverwaltung wie KIAB und GPLA, aber auch in Zusammenarbeit mit den Gebietskrankenkassen, werden hier weiterhin Kontrollen und Prüfungen durchgeführt werden.
Zu 5.:
Mit der Einführung der Mitteilungsverpflichtung gemäß § 109a EStG wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit gesetzt. Die Überprüfung dieser Maßnahmen sowohl bei der "Gemeinsamen Prüfungen lohnabhängiger Abgaben" (GPLA) als auch im Rahmen der sonstigen Betriebsprüfungen veranlasst die Meldeverpflichteten zu einer sehr hohen Bereitschaft, die Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Steuertragung erfolgt durch den Leistenden, sodass durch die Meldung den Betrieben abgesehen vom Aufwand für die (elektronische) Übermittlung keine Ausgaben erwachsen. Durch die Integration der Daten in das Abgabeninformationssystem ist sowohl eine systematische Prüfung der Honorarempfänger möglich als auch die Erfassung aller Einkommensbestandteile bei einer allfälligen Arbeitnehmerveranlagung sichergestellt. Verbessert werden kann die Information über die Verpflichtung der Steuerabfuhr bei den Honorarempfängern, da hier häufig erst im Zuge einer Pflichtveranlagung die abgabenrechtlichen Konsequenzen bewusst werden.
Mit freundlichen Grüßen