4765/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.05.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0080-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4821/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „das dritte BUWOG-Liechtenstein-Konto (Drittes Konto)“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 4 bis 6:

Sämtliche Fragen beziehen sich auf den Inhalt bzw. konkrete (Zwischen-)Ergebnisse und Ermittlungshandlungen eines anhängigen und gemäß § 12 StPO nicht öffentlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Wien.

Ich ersuche daher um Verständnis, dass mir eine Beantwortung der Fragen derzeit nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte von Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Im Übrigen darf ich auf meine Ausführungen in der Fragestunde am 25. März 2010 in der 59. Sitzung des Nationalrates, XXIV GP, verweisen.

Zu 3:

Die Hausdurchsuchung fand etwa acht Wochen nach erstmaligem Bekanntwerden von solchen Hinweisen, nach den erforderlichen Schritten, im Rahmen einer groß angelegten Durchführung von – auch weitere Verdachtsmomente des umfangreichen Ermittlungsverfahrens betreffenden und darüber hinaus länderübergreifend im Rechtshilfeweg zu koordinierenden – Zwangsmaßnahmen statt.

. Mai 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)