4766/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.05.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0081-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4823/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ergebnisse der Personalanforderungsrechnung II“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2, 4b und 5:

Ich habe mich nicht entschlossen, zwar die Zahl der fehlenden Planstellen bekanntzugeben, aber keine Details zu veröffentlichen.


Zu 3 und 4a:

Ich habe in meinen Wortmeldungen im Justizausschuss und im Plenum des Nationalrates, aber auch in zahlreichen Stellungnahmen in der Öffentlichkeit stets auf die knappen Ressourcen der Justiz und die damit verbundenen Herausforderungen hingewiesen.

Zu 4:

Im Rahmen der Neuerstellung der Personalanforderungsrechnung waren mehrere Arbeitsgruppen installiert, die an einen Lenkungsausschuss zu berichten hatten. Die Standes- und Personalvertretung war in allen Arbeitsgruppensitzungen und Lenkungsausschüssen mit ihren Organen und Delegierten vom ersten Tag an aktiv vertreten.

Zu 6:

Auftragnehmer war das international für gleichartige Projekte renommierte Beratungsunternehmen Deloitte Consulting GmbH.

Zu 7 und 8:

Von mehreren theoretisch in Betracht kommenden Methoden zur Ermittlung aufgewendeter Arbeitszeiten wurde - als der Tätigkeit von Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie dem langen Erhebungszeitraum bestmöglich entsprechend - die Methode der Selbstaufschreibung durch die Erhebungsteilnehmer vom Beratungsunternehmen empfohlen und von den Gremien gewählt. Die Menge der in diesen Arbeitszeiten bearbeiteten Verfahren wurde einerseits über die Menge der für ein Verfahren (nur genau einmal) anzulegenden Erhebungskarten, andererseits über exakte Registerauswertungen für die Erhebungsdienststellen und den Erhebungszeitraum ermittelt. Erhebungsfehler durch eine von der Registerzählung abweichende Verwendung der Verfahrenskarten konnten damit egalisiert werden.

Zu 9:

In die Erhebung wurden aus dem gesamten Bundesgebiet 30 (von 141) Bezirksgerichte mit rund 235 Richterinnen und Richtern, 11 (von 20) Landesgerichte mit rund 440 Richterinnen und Richtern, 5 (von 16 bzw. seit 1. Jänner 2009 17) Staatsanwaltschaften mit rund 160 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bzw. rund 35, 60 bzw. 55% des in diesen drei Bereichen tätigen Personals einbezogen (jeweils alle Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einer Dienststelle). Die Teilnahmequote lag in allen drei Bereichen bei nahezu 100%. Die Daten wurden nicht personenbezogen, sondern unter Wahrung der Anonymität des einzelnen Teilnehmers auf der Ebene der Dienststellen gesammelt.

Um beurteilen zu können, ob die erhobenen Auslastungen der einzelnen Gerichte und Staatsanwaltschaften repräsentative Größen darstellten und damit auf repräsentative Aufschreibesituationen schließen ließen, wurde für Bezirks- und Landesgerichte sowie Staatsanwaltschaften ein gewichtetes Mittel als Erwartungswert (im Sinne der Statistik) errechnet.

Ausgehend von diesem Mittelwert wurden den Regeln der Normalverteilung entsprechend die sich aus den Aufschreibungen ergebenden Standardabweichungen errechnet. Abweichungen vom Mittelwert, die über die zweifache Standardabweichung hinausgingen, indizierten auf Grund des Maßes der Abweichung vom gewichteten Mittel aller Erhebungsgerichte und                               -staatsanwaltschaften eine atypische Aufschreibesituation, soweit es keine plausiblen Erklärungen dafür gab.

Letztlich lagen bei zwei Dienststellen die erhobenen Daten außerhalb der zweifachen Standardabweichung (in einem Fall nach oben, im anderen nach unten), wofür keine hinreichend plausible Erklärung gefunden werden konnte, weshalb diese beiden Dienststellen mit insgesamt knapp 40 Teilnehmern nicht in die Auswertung einbezogen wurden.

Zu 10 bis 14:

Durch die Erhebung sollten in erster Linie die aufgewendeten Arbeitszeiten für die verschiedensten Tätigkeitsbereiche der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhoben werden. Dafür wurde eine Reihe von Erhebungsblättern mehrerer Typen entwickelt, nämlich sogenannte Verfahrenskarten, Anschlusskarten, Halbmonatskarten und Tageskarten.

Die Verfahrenskarten waren einzelnen Verfahren zugeordnet, nicht einzelnen Erhebungsteilnehmern.


Das sind Beispiele für solche Verfahrenskarten:

 

Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die erhobenen Verfahrens-merkmale:

Auf Anschlusskarten waren Arbeitszeiten zu notieren, die in einem Verfahren aufzuwenden waren, nachdem dieses bereits einmal registermäßig abgestrichen war.

Schließlich waren zur Erfassung von 100% der aufgewendeten Arbeitszeit auf „Halbmonatskarten“ (gültig jeweils für die erste oder die zweite Monatshälfte) für richterliche Tätigkeiten im Rechtspflegerakt sowie für infrastrukturelle Tätigkeiten Arbeitszeiten zu erfassen, die keinem einzelnen Verfahren zugeordnet werden konnten oder überhaupt Aufgaben aus dem Bereich der Justizverwaltung betrafen.

Durch Addition der auf den einzelnen Karten gegebenenfalls in verschiedenen Verfahrensabschnitten mitgeschriebenen Zeiten ergaben sich Zeitsummen für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche. Diese wurden in einem weiteren Arbeitsschritt mit den passenden Verfahrensmengen in Beziehung gesetzt, sodass sich durchschnittliche Zeitwerte (Basiszahlen) für durchschnittliche Verfahren dieser Gattungen ergaben. Es werden also - wie bisher - die Gesamtzeiten mit der Verfahrensmenge einer Gattung (insgesamt) in Beziehung gesetzt.


Nach aktuellem Stand werden der PAR II 2009 folgende bezirksgerichtlichen Gattungen zugrundegelegt:

Für die Landesgerichte ist aktuell von folgenden Gattungen der PAR II 2009  auszugehen:

Folgende Gattungen werden für die PAR II Staatsanwaltschaften herangezogen:

Eine Rückkoppelung zwischen Untersuchung und Untersuchungsergebnis (Forschungsartefakte) sollte durch die breit und über einen sehr langen Beobachtungszeitraum angelegte Untersuchung, die Wahl der Erhebungsmethode einer begleitenden Aufschreibung mit Hilfe eines sehr einfachen Instrumentariums statistische Überprüfungen, Vergleiche mit ähnlichen Projekten sowie dadurch minimiert werden, dass die fragmentarisch auf einer Vielzahl von Karten erhobenen Teilergebnisse erst in der Gesamtschau ein Bild ergaben.

Wenn auch die Gattungen der PAR II in Teilbereichen abweichend von der alten PAR gebildet wurden, so hat doch nichts dagegen gesprochen, sich bei der Darstellung und Gliederung der Ergebnisse weitestgehend an die alte PAR anzulehnen.

Zu 15:

Gegenstand des Projekts waren eine empirische Neuerhebung sowie die Optimierung des Controllingsystems zur Messung der Arbeit von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und zur Steuerung des Personaleinsatzes, welches für alle Sparten der österreichischen Gerichtsbarkeit einsetzbar sein sollte.

 

. April 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)