4767/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.05.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0082-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4828/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Rechtsansprüche Geschädigter gegenüber SANOFI-AVENTIS GmbH“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ich bringe den mit dem Hepatitis-C-Virus infizierten BlutplasmaspenderInnen mein Mitgefühl entgegen. In rechtlicher Hinsicht wurzeln deren mögliche Ansprüche gegen Pharmaunternehmen im Zivilrecht und sind deshalb allein von den unabhängigen Gerichten zu beurteilen. Im Hinblick auf die in Österreich geltenden verfassungsgesetzlichen Bestimmungen ist es mir daher verwehrt, in die unabhängigen Rechtsprechungsangelegenheiten der Gerichte in irgendeiner Weise einzugreifen oder eine Partei eines (künftigen) Rechtsstreits in welcher Form auch immer zu unterstützen.

Zu 2:

Die in der Frage angesprochene, nicht näher präzisierte Eingabe des RA Dr. Schmidt an das Bundesministerium für Finanzen ist weder mir noch der für das erwähnte bezughabende Strafverfahren zuständigen Staatsanwaltschaft Klagenfurt bekannt. Der Frage lässt sich auch nicht entnehmen, inwieweit die behaupteten „schweren Unzukömmlichkeiten“ in den Vollziehungsbereich des Justizressorts fallen.

Zu 3:

Die Beantwortung entfällt im Hinblick auf die Antwort zu Frage 2.

 

. Mai 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)