4779/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                           BMWF-10.000/0070-III/FV/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 17. Mai 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4898/J-NR/2010 betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2008 und 2009, die die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen am 19. März 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 4:

Zu der Frage nach der Erfüllung der Einstellungspflicht in den Jahren 2008 und 2009 verweise ich auf die Beantwortungen 952/AB (zu Anfrage Nr. 1308/J-NR/2009) und 3994/AB (zu Anfrage Nr. 4177/J-NR/2009) der Frau Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst. Unter Bezugnahme auf die ergänzend vorgenommenen Klarstellungen durch meinen Amtsvorgänger betreffend den Universitätsbereich (siehe 1345/AB zu Anfrage Nr. 1320/J-NR/2009) und die durch die Frau Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst übermittelten Zahlen wird mitgeteilt, dass in der Zentralleitung und den nachgeordneten Dienststellen die Einstellungs-quote bereits um den Wert 14 über der ermittelten Pflichtzahl liegt. Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass das Ergebnis, wonach die Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz im Ressort nicht zur Gänze erfüllt wird, aus der Miteinbeziehung der Beamt-innen und Beamten an den Universitäten in die Berechnung resultiert. Die Vertragsbediensteten mit Behinderung wurden mit 1. Jänner 2004 in ein privatrechtliches Angestelltenverhältnis zur jeweiligen Universität übernommen und fallen damit aus der Berechnung heraus. Bei den beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den ausgegliederten Universitäten besteht keine Möglichkeit der Nachbesetzung und somit ist eine aktive Erhöhung der Einstellungsquote für die Bundesbediensteten in diesem Bereich nicht möglich.

 

Zu Fragen 2 und 5:

Diesbezüglich ist auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 4886/J-NR/2010 durch die Frau Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst zu verweisen.

 

Zu Fragen 3 und 6:

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung sind als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter bzw. im administrativen Dienst beschäftigt. 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Beatrix Karl e.h.