4783/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0087-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4873/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Amtsmissbrauch“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Eine Prüfung des der Anfrage zugrunde liegenden Sachverhaltes in disziplinarrechtlicher Hinsicht erfolgt durch die für die Angelegenheiten der Dienstaufsicht über die Gerichte im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien zuständige Fachabteilung; dazu werden jedenfalls die Erhebungsergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Behörden auf Grund der von Mag. I. S. eingebrachten, der Anfrage beigeschlossenen Anzeige abzuwarten sein.


Auskünfte über den Verlauf und das Ergebnis disziplinarrechtlicher Vorerhebungen, von Disziplinaruntersuchungen sowie über den Inhalt allfälliger Disziplinarakten können auf Grund der Bestimmung von § 127 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) auch im Rahmen parlamentarischer Anfragebeantwortungen nicht erteilt werden.

Zu 4:

Die Führung der genannten Rechtsmittelverfahren obliegt dem dafür zuständigen Senat des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien, der dabei in unabhängiger Ausübung des richterlichen Amtes (Art. 87 Abs. 1 B-VG) handelt. Eine Einflussnahme auf die genannten Rechtsmittelverfahren und die in diesen zu treffenden Entscheidungen kommt mir schon im Hinblick auf Art. 94 B-VG nicht zu.

 

Mai 2010

 

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)