4789/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 17. März 2010 unter der Zahl 4834/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einbrüche und Überfälle in Apotheken“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Überfälle auf Apotheken werden in der Kriminalstatistik nicht gesondert ausgewiesen.

 

Zu den Fragen 8, 9, 17 und 19:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 10:

In der Kriminalstatistik werden Einbruchsdiebstähle in Apotheken und Ordinationen gemeinsam erfasst.

Angezeigte Fälle

 

Burgenland

7

Kärnten

34

Niederösterreich

59

Oberösterreich

68

Salzburg

29

Steiermark

117

Tirol

29

Vorarlberg

11

Wien

241

BPD Eisenstadt

0

 

BPD Klagenfurt

24

 

BPD St. Pölten

2

 

BPD Linz

32

 

BPD Salzburg

22

 

BPD Graz

82

 

BPD Innsbruck

11

 

BH Bregenz

7

 

 

Zu Frage 11:

Ermittelte Tatverdächtige

 

Gesamt

69

Inländer

51

Fremde

18

 

In 6 Fällen wurde eine Waffe verwendet, jedoch ist die Art der verwendeten Waffe statistisch nicht mehr eruierbar.

 

Zu Frage 12:

Schaden

 

Burgenland

95.991

Kärnten

46.914

Niederösterreich

187.851

Oberösterreich

77.449

Salzburg

88.277

Steiermark

140.473

Tirol

18.311

Vorarlberg

6.010

Wien

493.514

 

Zu Frage 13:

Es wurden keine Personen im Zuge von Einbruchsdiebstählen getötet. Verletzungsfolgen sind nicht Gegenstand gesonderter kriminalistischer Auswertungen.

 

Zu Frage 14:

Aus der Kriminalstatistik ist nicht ersichtlich, ob eine Apotheke/Ordination mehrmals Tatobjekt war.

 

Zu Frage 15:

Geklärte Fälle

 

Burgenland

3

Kärnten

1

Niederösterreich

4

Oberösterreich

9

Salzburg

2

Steiermark

12

Tirol

11

Vorarlberg

4

Wien

9

 

Aufklärungsquote

 

Burgenland

42,9%

Kärnten

2,9%

Niederösterreich

6,8%

Oberösterreich

13,2%

Salzburg

6,9%

Steiermark

10,3%

Tirol

37,9%

Vorarlberg

36,4%

Wien

3,7%

 

Zu Frage 16:

Ermittelte Tatverdächtige

 

Burgenland

6

Kärnten

1

Niederösterreich

4

Oberösterreich

8

Salzburg

2

Steiermark

16

Tirol

17

Vorarlberg

5

Wien

10

 

Zu Frage 18:

Seitens des Innenressorts wurde mit der Interessenvertretung der Apotheken kein generelles Sicherheitskonzept für „Apotheken“ entwickelt.

Die Erfahrungen im Bereich der kriminalpolizeilichen Präventionsberatungen haben gezeigt, dass jede Apotheke aufgrund verschiedenster für die Sicherung relevanter Parameter als Einzelobjekt zu beurteilen ist und unterschiedlichste Konzepte der Sicherung erarbeitet werden müssen. Es sind Einzelheiten wie Lage/Standort, Verkehrsanbindung, Öffnungszeiten, Anzahl der Räumlichkeiten sowie technische Möglichkeiten einer Sicherung der Räume individuell zu konzipieren und in die Schwachstellenanalyse einzubeziehen.

Jene Präventionsbeamtinnen und -beamten der Kriminalprävention, die speziell für den Bereich der Eigentumsprävention geschult sind, führen kostenlos auf den Polizeidienststellen und vor Ort die Beratungen sowie Schwachstellenanalysen für Apotheken durch.

 

Zu Frage 20:

Vom Bundesministerium für Inneres wurden keine eigenen Richtlinien für Apotheker bzw. deren Mitarbeiter für den Fall eines Überfalles erstellt.

Von der Kriminalprävention wurde ein Merkblatt mit Empfehlungen für das Verhalten bei einem Raubüberfall auf Betriebe mit Verkaufstätigkeiten an Kunden erstellt, die auch für Apotheker bzw. deren Mitarbeiter angewendet werden können.

Die ausgebildeten Präventionsbeamtinnen und -beamten führen im Zuge ihrer Präventionstätigkeiten auch kostenlos verhaltensorientierte Beratungen im Bereich der Eigentumsprävention durch.

 

Empfehlungen der Kriminalprävention

 

Wenn es doch zu einem Raubüberfall kommt