4795/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am         14. Mai 2010

GZ: BMG-11001/0078-I/5/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4840/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer  und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1, 2 und 3:

Der in der EU nicht zugelassene genetisch veränderte Leinsamen FP967 wurde Anfang September 2009 in Deutschland entdeckt und dem EU Schnellwarnsystem RASFF gemeldet. Ich habe umgehend Probenziehungen im Lebensmittelhandel und bei Verarbeitungsbetrieben veranlasst (siehe auch Anfragebeantwortungen 3163/AB und 3443/AB). RASFF-Meldungen, die den Hinweis enthielten, dass verunreinigte Ware nach Österreich gelangt ist, wurde von der Lebensmittelaufsicht des jeweils zuständigen Bundeslandes nachgegangen.


Betroffene Lieferungen gelten als „für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ (jedoch nicht als „gesundheitsschädlich“) und dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Die AGES hat entsprechende Meldungen an das Schnellwarnsystem RASFF herausgeben, das öffentlich zugänglich ist (z.B. über die Internetseite der AGES). Eine Information der Öffentlichkeit bzw. eine Warnung unter Nennung von Produktnahmen und Chargennummern wäre nur bei gesundheitsschädlichen Produkten erforderlich – um gesundheitsschädliche Ware handelt es sich jedoch im gegenständlichen Fall nicht. Der bei den österreichischen Probeziehungen festgestellte Verunreinigungsgrad war sehr gering (unter der Kennzeichnungsschwelle für zugelassene GVO von 0,9 Prozent).

 

Fragen 4 und 9:

Betroffen sind hauptsächlich Leinsamen (Körner) mit kanadischer Herkunft. Daraus wurden Backmischungen und Tiefkühlware, sogenannte „Teiglinge“, hergestellt.

 

Fragen 5 und 6:

Seit dem 1. Dezember 2009 wurden insgesamt 51 amtliche Lebensmittelproben auf FP967 untersucht, davon erbrachten 2 Proben ein positives Ergebnis.

 

Fragen 7 und 10:

Sofern Verunreinigungen von Leinsamen mit FP967 festgestellt wurden, lag der GVO-Anteil im Spurenbereich, d.h. an der Nachweisgrenze. Die in Frage kommenden Backwaren enthalten gemäß ihrer Rezeptur zumeist deutlich weniger als 10% Leinsamen (z.B. als Bestreuung).

 

Fragen 8 und 9:

Ich habe die Lebensmittelaufsicht angewiesen, den Rückruf von betroffenen Produkten (Chargen) zu überwachen. Von den verantwortlichen Unternehmern wurden Lebensmittel auch aufgrund von Eigenkontrollen und vorsorglich im Rahmen ihrer Eigenverantwortung gemäß Artikel 19 der EU-Basisverordnung 178/2002 aus dem Verkehr genommen.

 

Da die österreichische Bevölkerung im Hinblick auf Verunreinigungen mit GVO sehr sensibel reagiert, werde ich auch weiterhin bei auftretenden Verdachtsfällen außerordentliche gezielte Schwerpunktaktionen anordnen (zusätzlich zu den Routinekontrollen). 

 

Frage 10:

Verzehrsschätzungen liegen zu bestimmten Lebensmittelkategorien bzw. zu Zusatzstoffen vor (z.B. veröffentlicht im Österreichischen Ernährungsbericht), nicht aber zu bestimmten Lebensmittelzutaten wie Leinsamen. Es gibt auch keinen Grund, den Verzehr von Leinsamen in Österreich speziell zu erheben. Der Verzehr von Leinsamen in Österreich erfolgt überwiegend über spezielle Backwaren bzw. in geringeren Mengen auch über Müslimischungen.


Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 7 bis 10 ausgeführt, wird Leinsamen in Rezepturen von Lebensmitteln zu deutlich weniger als 10 Prozent eingesetzt. Der Gesamtverzehr von Leinsamen in Österreich ist daher grundsätzlich als eher gering einzustufen.