480/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.02.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0225-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 460/J-NR/2008
Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Führungen in der Justizanstalt Wien Josefstadt“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3 und 6:
Im Jahr 2007 wurden in der Justizanstalt Wien-Josefstadt insgesamt 30 Führungen durchgeführt, davon elf Führungen mit ausländischen Delegationen. Es entstanden Kosten in der Höhe von rund 950 Euro.
Die übrigen 27 Justizanstalten weisen im Schnitt etwa drei bis fünf Führungen pro Jahr auf.
Zu 4 und 13:
Auch wenn Vorkehrungen zu treffen sind, um einen unmittelbaren Kontakt zwischen Gästen und Insassen weitestgehend zu vermeiden, wird durch die Führungen der Dienstbetrieb nicht spürbar eingeschränkt. Die Besucher werden von einem Bediensteten durch die Anstalt geführt, der in dieser Zeit für andere Aufgaben nicht zur Verfügung steht. Zum Transport der Delegationen wird im Regelfall ein Kraftfahrer abgestellt.
Zu 5:
Mir sind nur jene Anfragen bekannt, die an das Bundesministerium für Justiz herangetragen werden. Diese Anfragen kommen zumeist von ausländischen Vertretungsbehörden, vom Bundesministerium für Inneres, von der Europäischen Kommission und vom Europarat. Im Jahr 2007 gab es etwa 10 derartige Anfragen.
Zu 7:
Folgende Länder zeigten am österreichischen Strafvollzug und den Justizanstalten Interesse: Deutschland, Schweiz, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rumänien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ukraine, China und Jordanien.
Zu 8:
Der Europarat und die Europäische Union betreiben Projekte zur Reform des Strafvollzuges in Ost- und Südosteuropa. Der österreichische Strafvollzug wurde aufgefordert, sich an diesen Projekten durch sogenannte „Twinnings“ (Partnerschaften) zu beteiligen. Österreichisches Know-how im Strafvollzug wird dabei in solche Staaten transferiert, deren Strafvollzug reformiert werden soll. Europaratsprojekte bestehen bzw. bestanden mit der Ukraine und Aserbaidschan, Projekte der Europäischen Union mit Albanien und Bosnien-Herzegowina. Seit Juli 2008 besteht im Rahmen der Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union ein Twinning Projekt mit dem jordanischen Strafvollzug.
Zu 9 und 10:
Mit Staaten, die der Europäischen Union nicht angehören, findet derzeit im Allgemeinen kein bilateral institutionalisierter Austausch im Bereich des Strafvollzuges statt. Mit dem Fürstentum Liechtenstein aber steht der österreichische Strafvollzug auf Grundlage des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Unterbringung von Häftlingen, BGBl. Nr. 354/1983, im Rahmen der Vertragsabwicklung in laufendem Kontakt.
Auf Initiative des österreichischen Strafvollzuges wurde die Einrichtung eines round-tables der mitteleuropäischen Strafvollzugsverwaltungen als Informationsplattform in Angriff genommen. Die Vollzugsverwaltung der Schweiz hat (als Nicht-EU-Mitglied) bereits die Mitwirkung an diesem multilateralen Forum, dessen Einleitungsveranstaltung demnächst in Wien stattfinden wird, bekundet. In diesem Gremium wird künftig auch zum bilateralen Erfahrungsaustausch Gelegenheit bestehen.
Im Rahmen der ICPA (International Correctional and Prison Association), an dem regelmäßig Vertreter des österreichischen Strafvollzuges teilnehmen, werden intensive Kontakte mit den Leitern europäischer aber auch außereuropäischer Strafvollzugsverwaltungen gepflogen.
Zu 11 und 12:
Neben den im Rahmen internationaler Projekte begründeten Kontakten zwischen einzelnen in- und ausländischen Justizanstalten (Projekt SOKRATES/Europäische Lernpartnerschaft – Kontakte zur Justizanstalt Valmiera in Lettland und zur Justizanstalt Murru in Estland; Projekt PHARE/Jugendvollzug zu den Justizanstalten Craiova und Tilesti in Rumänien) bestehen in Einzelfällen auch sonstige Partnerschaften österreichischer Justizanstalten zu Anstalten im benachbarten Ausland (Tschechische Republik, Polen, Bundesrepublik Deutschland) sowie nach Rumänien.
Zu 14 und 15:
Im Rahmen der zwischen den Justizanstalten begründeten Partnerschaften wurden im Jahr 2007 eine Einladung (in die Justizanstalt Codlea in Rumänien) bzw. eine Gegeneinladung (in die Justizanstalt Lublin in Polen) und im Jahr 2008 eine Gegeneinladung (in die Justizanstalt Pribam in Tschechien) wahrgenommen. Darüber hinaus nahmen Bedienstete der österreichischen Justizanstalten bzw. der Vollzugsdirektion im Jahr 2007 an 31 Fachtagungen und Veranstaltungen im Ausland teil.
. Februar 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)