4802/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am       17. Mai 2010

GZ: BMG-11001/0079-I/5/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4844/J des  Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Grundsätzlich ist die Schaffung von Teilzeitstellen sowohl für Väter als auch für Mütter zu begrüßen. Nach dem Ärztegesetz (§§ 9 Abs.7, 10 Abs.8 und 11 Abs.7) besteht bereits jetzt die Möglichkeit die Ausbildung (Turnus) in Teilzeitbeschäftigung zu absolvieren. Die Ausbildungszeit erhöht sich dementsprechend.

 

Die Vollziehung des Ausbildungsrechts erfolgt im Zusammenhang mit den gestellten Fragen durch die Österreichische Ärztekammer. Diese hat mitgeteilt, dass zum Großteil die Landesärztekammern erst im Zuge der Vorlage der Rasterzeugnisse und der Beurteilung der Anrechenbarkeit der Rasterzeugnisse über das Beschäftigungsausmaß des Arztes/der Ärztin Kenntnis erlangen.


Aus den genannten Gründen sind die erbetenen Informationen nicht verfügbar. Ich verweise auch auf meine Anfragebeantwortung zur Anfrage 4845/J.

 

 

Fragen 3, 4 und 6:

Die bestehenden Regelungen, die die Einhaltung einer Kernarbeitszeit vorgeben, können sowohl aus Gründen der Ausbildungsqualität als auch aus Gründen der Patientenversorgung in Krankenanstalten nicht  noch weiter flexibilisiert werden.

Im Übrigen will ich anmerken, dass die der Frage zugrunde liegende Problematik der Teilzeitarbeit in der Ausbildung kein Ärzte-spezifisches Thema ist.

 

Frage 5:

Der Umstand von Wartezeiten zwischen Abschluss des Medizinstudiums und Erlangung  einer Ausbildungsstelle ist zweifellos nicht zu begrüßen, da dadurch ein kontinuierlicher Wissenszuwachs unterbrochen wird. Es muss daher in allen Bereichen versucht werden, die Wartezeiten möglichst knapp zu halten. Allerdings ist aus den schon zuvor genannten Gründen der Ausbildungsqualität eine unbegrenzte Vermehrung von Ausbildungsplätzen ausgeschlossen.

 

Ergänzend will ich nicht unerwähnt lassen, dass die Bereitschaft von Jungmedizinern und Jungmedizinerinnen eine freie Turnusausbildungsstelle anzustreben auch von regionalen und persönlichen Umständen abhängig gemacht wird. Außerhalb der Ballungszentren gibt es in vielen Krankenhäusern keine Wartezeit, oft ist jedoch die Bereitschaft eine Ausbildung dort zu beginnen gering.