4813/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.05.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0070-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4889/J vom 19. März 2010 der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
In der folgenden Übersicht ist die Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht nach den in der Anfrage angeführten Kriterien zum Stichtag 31. Dezember 2008 dargestellt:
1. Personalstand insgesamt 13.187
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 1.011
12.176
3. Ermittelte Pflichtzahl ( 12.176/25 ) 487
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 1.011
hievon doppelt anrechenbar 310 1.321
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht
(Übersteigen der Pflichtzahl) + 834
Wie aus dieser Übersicht hervorgeht, wurden im Bundesministerium für Finanzen zum Stichtag 31. Dezember 2008 weit mehr behinderte Menschen beschäftigt (Übersteigen der Pflichtzahl um 834), als es die Mindestanforderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes vorsehen.
Zu 2.:
Von den zum Stichtag 31. Dezember 2008 beschäftigten 1.011 begünstigten Behinderten waren 421 (41,64 %) weiblich und 590 (58,36%) männlich.
Zu 3.:
Von den im Ressort zum 31. Dezember 2008 beschäftigten 1.011 begünstigten Behinderten waren 19 in Leitungsfunktionen beschäftigt. Eine darüber hinaus gehende Unterscheidung in Sachbearbeiterinnen beziehungsweise Sachbearbeiter und Administration ist begrifflich nicht möglich.
Zu 4.:
In der folgenden Übersicht ist die Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht, die im Bundesministerium für Finanzen das geforderte Ausmaß weit übersteigt, nach den in der Anfrage angeführten Kriterien zum Stichtag 31. Dezember 2009 dargestellt:
1. Personalstand insgesamt 12.972
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 1.017
11.955
3. Ermittelte Pflichtzahl ( 12.176/25 ) 478
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 1.017
hievon doppelt anrechenbar 320 1.337
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht
(Übersteigen der Pflichtzahl) + 859
Wie aus dieser Übersicht hervorgeht, wurden im Bundesministerium für Finanzen auch zum Stichtag 31. Dezember 2009 weit mehr behinderte Menschen beschäftigt (Übersteigen der Pflichtzahl um 859), als es die Mindestanforderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes vorsehen.
Zu 5.:
Von den zum Stichtag 31. Dezember 2009 beschäftigten 1.017 Behinderten waren 432 (42,48%) weiblich und 585 (57,52%) männlich.
Zu 6.:
Von den im Ressort zum 31. Dezember 2009 beschäftigten 1.014 begünstigten Behinderten waren 19 in Leitungsfunktionen beschäftigt. Eine darüber hinaus gehende Unterscheidung in Sachbearbeiterinnen beziehungsweise Sachbearbeiter und Administration ist begrifflich nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen