4815/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 

 
BesS91143/40-PMVD/2010                                                                                   . Mai 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kapeller, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. März 2010 unter der Nr. 4838/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Ostgrenze" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Der zusätzliche Aufwand für den sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz im Grenzraum im Osten betrug im Jahr 2009 rund 12 Mio. Euro. Die Bedeckung erfolgte aus dem Budget des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport. Für das Jahr 2010 ist mit einem in etwa gleichen Budgetaufwand zu rechnen.

Die Differenz zu den vom Rechnungshof konstatierten Vollkosten ergibt sich aus Kosten für Gehälter, die ohnehin zu zahlen wären, sowie etwa 2,8 Mio. Euro für Sachaufwand, wie etwa Kfz- und Hubschrauberbetrieb, Anmietung von Unterkünften.

Zu 5:

Die Ausbildungsziele der Basisausbildung 3.

Zu 6 und 7:

3.684 Grundwehrdienst leistende Soldaten im Jahr 2008 und 3.295 im Jahr 2009.

Zu 8 und 9:

Ja, denn es erfolgt eine waffengattungsspezifische Ausbildung in der Grundfunktion im Rahmen der Basisausbildung 2.

Zu 10:

Für assistenzleistende Soldaten entfallen die Ziele der Basisausbildung 3, jedoch werden Ziele der vorbereitenden Milizausbildung nach wie vor ausgebildet.

Zu 11:

Die Feldverwendungsfähigkeit von Kadersoldaten wird durch Übungen mit jenen Rekruten, die eine Basisausbildung 3 absolvieren, durch nationale und internationale Übungen im Rahmen der Kaderpräsenzkräfte sowie durch Übungen und Planspiele am Führungssimulator sichergestellt.

Zu 12:

Zum Ersten darf ich eindringlich darauf hinweisen, dass der Assistenzeinsatz  die Erfüllung einer gesetzlich dem Österreichischen Bundesheer übertragenen Aufgaben ist.

Zum Zweiten wird gerade das im Assistenzeinsatz Dienst versehende Kaderpersonal in den Führungsaufgaben geschult und auch militärisch gefordert.

Zu 13 bis 20:

Aus Kapazitätsgründen werden beide Unterkünfte für eine laufende Unterbringung der Assistenztruppen und die Unterbringung des ablösenden Personals im Zeitraum von Ablösen genützt. Überdies verweise ich auf die Beantwortung der parl. Anfrage Nr. 4832/J

Zu 21:

Eine Reduktion von Personalstärken bedingt nicht zwingend eine Reduktion des Führungsaufwandes eines Kommandos. Zur Aufrechterhaltung der Führungsleistung eines Stabes ist es daher nicht zweckmäßig, das Personal prozentuell im selben Ausmaß wie das der zu führenden Truppe zu verringern. Die gilt auch für Einrichtungen, die territoriale Aufgaben wahrnehmen.