4816/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.05.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
|
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 18. März 2010 unter der Nr. 4850/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend bedrohter Lebensraum Salzkammergut gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 9:
Ø Welche Straßenbauprojekte, d.h. sowohl Neubauten als auch Ausbauten, sind in den kommenden Jahren in der Obersteiermark geplant und konkret wann ist der Baubeginn bei den einzelnen Projekten geplant?
Ø Inwieweit ist die Bürgerinitiative Lebensraum Salzkammergut in die Planungen von Straßenbauprojekte in der Obersteiermark einbezogen?
Ø Welche Straßenbauprojekte, d.h. sowohl Neubauten als auch Ausbauten, sind in den kommenden Jahren im gesamten Salzkammergut geplant und konkret wann ist der Baubeginn bei den einzelnen Projekten geplant?
Ø Inwieweit ist die Bürgerinitiative Lebensraum Salzkammergut in die Planungen von Straßenbauprojekte im Salzkammergut einbezogen?
Ø Inwieweit sehen Sie durch Straßenneubau- bzw. Straßenausbauprojekte in der Region Salzkammergut eine Gefährdung dieser Tourismusregion?
Die gesetzlichen Grundlagen für das Bundesstraßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen) sind im Bundesstraßengesetz enthalten. Der Beschluss über die Aufnahme von Bundesstraßen in ein Verzeichnis zum Bundesstraßengesetz und damit deren rechtliche Verankerung obliegt dem Bundesgesetzgeber. In der gegenständlichen Region (Ennstal bzw. auch Salzkammergut) ist eine Bundesstraße derzeit weder in Umsetzung befindlich noch rechtlich verankert. Daher ist keine Zuständigkeit des Bundes gegeben.
Zu den Fragen 5 und 6:
Ø Wie viele LKWs fahren derzeit im Schnitt pro Tag bzw. pro Woche durch das Salzkammergut?
Ø Wie viele LKWs fahren an Spitzentagen durch das Salzkammergut?
Die Zuständigkeit für die Erfassung von Verkehrsstärken auf Landesstraßen liegt bei den Ländern. Die Bundesländer Steiermark und Oberösterreich veröffentlichen regelmäßig entsprechende Daten, die ihren Webseiten zu entnehmen sind.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ø Gibt es Schätzungen wie sich diese Zahlen in den nächsten 10 Jahren ohne Straßenneu- bzw. ausbauten entwickeln werden?
Ø Gibt es Schätzungen wie sich diese Zahlen in den nächsten 10 Jahren mit Straßenneu- bzw. ausbauten entwickeln werden?
Dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie liegen keine Prognosewerte für das unterrangige Straßennetz vor.