4822/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helene JARMER, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. März 2010 unter der Zl. 4887/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2008 und 2009” gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 4:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Zl. 1308/J-NR/2009 vom 12. März 2009 und Zl. 4177/J-NR/2009 vom 23.Dezember 2009 durch die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst.

Zu den Fragen 2 und 5:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 4886/J-NR/2010 vom 19. März 2010 durch die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst.

Zu den Fragen 3 und 6:

Zum Stichtag 31.12.2008 war ein begünstigter Mitarbeiter meines Ressorts in einer Leitungsfunktion tätig. Ein begünstigter Mitarbeiter war mittels ADV-Sondervertrag beschäftigt. Fünf begünstigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden auf A1-Planstellen, sieben auf A2-Planstellen, 18 auf Planstellen der Verwendungsgruppen A3 bis A7 verwendet.


Zum Stichtag 31.12.2009 war ein begünstigter Mitarbeiter meines Ressorts in einer Leitungsfunktion tätig. Ein begünstigter Mitarbeiter war mittels ADV-Sondervertrag beschäftigt. Sechs begünstigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden auf A1-Planstellen, sieben auf A2-Planstellen, 18 auf Planstellen der Verwendungsgruppen A3 bis A7 verwendet.