4823/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0086-I/5/2010

Wien, am          14. Mai 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4882/J der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu der an ihn ergangenen parlamentarischen Anfrage Nr. 4884/J und die darin enthaltene Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Insbesondere gestatte ich mir den Hinweis, dass die Prüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge durch die in Selbstverwaltung organisierten Sozialversicherungsträger (im Zusammenwirken mit den Finanzbehörden im Rahmen der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben) erfolgt und ich keinen Anhaltspunkt dafür erkennen kann, dass dieser Aufgabe nicht gewissenhaft nachgekommen würde. Insbesondere hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nach Rücksprache mit den Gebietskrankenkassen dazu festgehalten, dass Behauptungen, wonach die Prüftätigkeit der Sozialversicherung „nicht effektiv“ sei, falsch sind. Die vorhandenen Ressourcen werden allerdings auf die Aufdeckung und Verfolgung einschlägiger Sachverhalte konzentriert, die begleitende Erstellung von Statistiken, aus denen einschlägige Fragen zu „illegalen Praktiken“ beantwortbar wären, war bisher nicht vorrangiges Ziel: ob etwas „illegal“ ist, kann sich nämlich je nach Sachverhalt unterschiedlich darstellen, teilweise erst nach Jahren nach einschlägigen Verfahren.

 

Frage 5:

Dazu hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Folgendes mitgeteilt: „Die Gebietskrankenkassen arbeiten mit den anderen zuständigen Behörden zusammen und können immer wieder einschlägige Fälle aufdecken. Nach Durchführung der einschlägigen Prüfungen musste allerdings auch festgestellt (bzw. in Verfahren zur Kenntnis genommen) werden, dass Vertragskonstellationen auch im Rahmen der gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten liegen können, andererseits natürlich auch Umgehungsgeschäfte und Scheinselbständigkeiten bestanden.

Aufzeichnungen über die Zuordnung bestimmter Sachverhalte liegen nicht vor und können in der zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand auch nicht zusammengestellt werden.“

 

Frage 6:

In Beantwortung diese Frage hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die beiliegende Tabelle übermittelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beilage


FRAGE 6:

Jahr

Gesamt

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

2006

8985

5006

382

257

698

443

869

604

1798

799

1065

387

1327

790

923

484

510

283

1413

959

2007

25388

15078

867

553

2015

1355

2096

1473

4585

2182

2743

1157

3479

2142

2636

1546

1456

729

5511

3941

2008

25352

15769

891

636

1735

1186

2252

1605

5486

2605

1976

1157

3777

2411

2461

1519

1438

843

5336

3807

2009

22592

14825

785

581

1647

1193

2198

1624

4474

2329

1569

974

3306

2285

2569

1593

1267

797

4777

3449

jeweils linke Spalte: Anzahl der Sozialversicherungsprüfungen im Zuge von GPLA

jeweils rechte Spalte: Anzahl der Sozialversicherungsprüfungen mit Differenzen