4823/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.05.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

|
Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0086-I/5/2010
Wien, am 14. Mai 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4882/J der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu der an ihn ergangenen parlamentarischen Anfrage Nr. 4884/J und die darin enthaltene Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Insbesondere gestatte ich mir den Hinweis, dass die Prüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge durch die in Selbstverwaltung organisierten Sozialversicherungsträger (im Zusammenwirken mit den Finanzbehörden im Rahmen der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben) erfolgt und ich keinen Anhaltspunkt dafür erkennen kann, dass dieser Aufgabe nicht gewissenhaft nachgekommen würde. Insbesondere hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nach Rücksprache mit den Gebietskrankenkassen dazu festgehalten, dass Behauptungen, wonach die Prüftätigkeit der Sozialversicherung „nicht effektiv“ sei, falsch sind. Die vorhandenen Ressourcen werden allerdings auf die Aufdeckung und Verfolgung einschlägiger Sachverhalte konzentriert, die begleitende Erstellung von Statistiken, aus denen einschlägige Fragen zu „illegalen Praktiken“ beantwortbar wären, war bisher nicht vorrangiges Ziel: ob etwas „illegal“ ist, kann sich nämlich je nach Sachverhalt unterschiedlich darstellen, teilweise erst nach Jahren nach einschlägigen Verfahren.
Frage 5:
Dazu hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Folgendes mitgeteilt: „Die Gebietskrankenkassen arbeiten mit den anderen zuständigen Behörden zusammen und können immer wieder einschlägige Fälle aufdecken. Nach Durchführung der einschlägigen Prüfungen musste allerdings auch festgestellt (bzw. in Verfahren zur Kenntnis genommen) werden, dass Vertragskonstellationen auch im Rahmen der gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten liegen können, andererseits natürlich auch Umgehungsgeschäfte und Scheinselbständigkeiten bestanden.
Aufzeichnungen über die Zuordnung bestimmter Sachverhalte liegen nicht vor und können in der zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand auch nicht zusammengestellt werden.“
Frage 6:
In Beantwortung diese Frage hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die beiliegende Tabelle übermittelt.
Beilage
|
FRAGE 6: |
||||||||||||||||||||
|
Jahr |
Gesamt |
Burgenland |
Kärnten |
Niederösterreich |
Oberösterreich |
Salzburg |
Steiermark |
Tirol |
Vorarlberg |
Wien |
||||||||||
|
2006 |
8985 |
5006 |
382 |
257 |
698 |
443 |
869 |
604 |
1798 |
799 |
1065 |
387 |
1327 |
790 |
923 |
484 |
510 |
283 |
1413 |
959 |
|
2007 |
25388 |
15078 |
867 |
553 |
2015 |
1355 |
2096 |
1473 |
4585 |
2182 |
2743 |
1157 |
3479 |
2142 |
2636 |
1546 |
1456 |
729 |
5511 |
3941 |
|
2008 |
25352 |
15769 |
891 |
636 |
1735 |
1186 |
2252 |
1605 |
5486 |
2605 |
1976 |
1157 |
3777 |
2411 |
2461 |
1519 |
1438 |
843 |
5336 |
3807 |
|
2009 |
22592 |
14825 |
785 |
581 |
1647 |
1193 |
2198 |
1624 |
4474 |
2329 |
1569 |
974 |
3306 |
2285 |
2569 |
1593 |
1267 |
797 |
4777 |
3449 |
|
jeweils linke Spalte: Anzahl der Sozialversicherungsprüfungen im Zuge von GPLA |
||||||||||||||||||||
|
jeweils rechte Spalte: Anzahl der Sozialversicherungsprüfungen mit Differenzen |
||||||||||||||||||||