4826/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 17. Mai 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0112-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4907/J betreffend „Jugendschutz in Österreich“, welche die Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen am 24. März 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Am 3. März 2010 hat mein Ressort eine Enquete zum Thema "Einheitlicher Jugendschutz in Österreich" durchgeführt, bei der namhafte Expert/inn/en einheitliche, einfache und allgemein verständliche Standards im Bereich des Jugendschutzes forderten. Ich habe daher Vertreter/innen der Länder, der Bundesjugendvertretung, der Kinder- und Jugendanwaltschaften, der Elternvereine und der Wirtschaftskammer zu Arbeitsgesprächen eingeladen, um einheitliche Standards auszuarbeiten, die auch mit der Lebensrealität junger Menschen im Einklang stehen, ihnen eine bessere Orientierung bieten und in einem stärkeren Ausmaß von ihnen akzeptiert werden.

 

Bisher haben zwei Arbeitsgespräche stattgefunden, ein abschließendes Ergebnis liegt bisher noch nicht vor. Ein Abschluss der Gespräche kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:

 

Die bundesweite Alterskennzeichnung von Computerspielen und DVDs und ihre inhaltliche Ausgestaltung sowie Kontrolle und Sanktionen bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen sind Gegenstand der Arbeitsgespräche.