483/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.02.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0228-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 487/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Taser-Experte der Justiz beschießt Abgeordneten Vilimsky“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Nein. Die bisherigen Erhebungen erbrachten keine verwertbaren Ergebnisse.

Zu 3 :

Die Teilnahme eines Angehörigen der Justizwache bei einer derartigen Vorführung hätte jedenfalls eine disziplinarrechtliche Prüfung des Sachverhaltes zur Folge.

Zu 4:

Weder die eingesetzte Waffe noch die verschossenen Kartuschen stammen aus dem Waffen- und Munitionsbestand einer Justizanstalt.

Zu 5:

Die Mitglieder der Einsatzgruppen sind speziell geschult, Sturzverletzungen der getroffenen Person möglichst zu vermeiden. Turnmatten stehen in der Einsatzsituation allerdings üblicherweise nicht zur Verfügung.

Zu 6:

Ergebnisse aus Versuchsanordnungen sind nie uneingeschränkt auf alle denkbaren Praxissituationen übertragbar.

Zu 7:

Zur Verwendung des Tasers sind ausnahmslos Justizwachebeamte als Mitglieder der Einsatzgruppen befähigt und ermächtigt. Nach dem Anlaufen der Ausbildungsmaßnahmen standen in den Jahren 2005 bis Ende 2007 unter Berücksichtigung der Ab- und Neuzugänge in den Einsatzgruppen jährlich durchschnittlich 650 speziell ausgebildete Beamte zur Verfügung.

Aufgrund der von meiner Amtsvorgängerin angeordneten vorläufigen Aussetzung des Tasereinsatzes im österreichischen Strafvollzug erfuhren jene rund 80 im Vorjahr neu in die Einsatzgruppen aufgenommenen Justizwachebeamten keine Ausbildung am Taser, sodass derzeit etwa 570 in der Verwendung des Tasers geschulte Einsatzgruppenmitglieder zur Verfügung stehen.

Zu 8 bis 10:

Ja. Im Bundesministerium für Justiz ist eine Arbeitsgruppe mit folgendem Auftrag eingerichtet:

·        Zusammenfassende Empfehlungen an die Frau Bundesministerin für Justiz.

Die Arbeit dieser Arbeitsgruppe steht nunmehr vor dem Abschluss.

Zu 11 und 12:

Nach den mir vorliegenden Informationen hat der Menschenrechtsbeirat (§§ 15a ff SPG) in seiner Sitzung vom 6. März 2007 an den damaligen Bundesminister für Inneres hinsichtlich des seit Juni 2006 probeweise in Verwendung stehenden Tasers X26 die Empfehlungen abgegeben,

  1. die Erprobungsphase für die Einführung der Elektroschockwaffe Taser X26 bei den Sondereinheiten (EKO COBRA, WEGA, EGS) und geschulten Beamten in den Polizeianhaltezentren um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern, wobei die Berichtspflicht über jeden Abschuss der Waffe an das Bundesministerium für Inneres uneingeschränkt aufrecht bleibt;
  2. die Taser bis zum Ende der verlängerten Erprobungsphase keinen weiteren Organisationseinheiten zur Verfügung zu stellen und
  3. in die Ergebnisse der Evaluierung des Bundesministeriums für Inneres insbesondere auch die rechtliche Qualität der Argumentation der Dienstvorgesetzten für die Rechtfertigung der Waffeneinsätze, insbesondere der Verwendung als Kontaktwaffe, mit einzubeziehen und die Ergebnisse dem Beirat mitzuteilen.

Zu 13 bis 15:

Diese und andere Überlegungen haben unter anderem zur Aussetzung der Anwendung und zur Einrichtung der bereits erwähnten Arbeitsgruppe geführt, die sich mit den damit in Zusammenhang stehenden Fragen  gründlich und gewissenhaft auseinandergesetzt hat. Ich ersuche um Verständnis, dass ich den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe nicht vorgreife.

. Februar 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)