4838/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2010
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0043-I/4/2010

Wien, am    . Mai 2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. März 2010 unter der Nr. 4946/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Beratung für Schwangere in Konfliktsituationen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 4:

Ø Welche Einrichtungen zur Beratung von schwangeren Frauen wurden bzw. wer­den von Ihrem Ressort in welcher Höhe finanziell unterstützt? (Bitte um separate Auflistung pro Bundesland und Fördersumme.)

Ø Wie viele Beratungen von Schwangeren in Konfliktsituationen zur Vermeidung eines Schwangerschaftsabbruches wurden von jenen Einrichtungen bzw. Instituti­onen im letztem Jahr durchgeführt, die von Seiten Ihres Ressorts finanziell unter­stützt wurden bzw. werden?

 

Aus meinem Förderbudget unterstütze ich Frauen- und Mädchenberatungseinrich­tungen, die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen setzen. Im Bedarfsfall beraten diese Einrichtungen auch zu Fragen rund um Sexualität, Schwangerschaft und Verhütung.


Zu den Fragen 2 und 3:

Ø Welche Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche wurden bzw. werden von Ihrem Ressort in welcher Höhe finanziell unterstützt? (Bitte um separate Auflistung pro Bundesland und Fördersumme.)

Ø Wie viele Schwangerschaftsabbrüche wurden von jenen Einrichtungen bzw. Ins­titutionen im letzten Jahr vorgenommen, die von Seiten Ihres Ressorts finanziell unterstützt wurden bzw. werden?

 

Aus meinem Budget werden keine Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche fi­nanziell unterstützt.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø Welche Auswertungen der Jugendberatung an den „First Love-Ambulanzen“ lie­gen bisher vor?

Ø Welche Erfahrungen/Erkenntnisse liegen für die Abgabe der „Pille danach“ an Ju­gendliche vor?

 

Die Jugendberatung an den „First Love-Ambulanzen“ wird nicht aus meinen Förder­mitteln unterstützt. Ich verweise zu diesen beiden Fragen auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Zu Frage 7:

Ø Bietet Ihr Ressort für Schwangere in Konfliktsituationen direkte Beratungen an?
Wenn ja:
Welcher Art sind bzw. waren diese Beratungen?
Wie viele wurden im letzten Jahr durchgeführt?
Welche Ergebnisse haben diese Beratungen gebracht und wie fanden diese Er­gebnisse Eingang in den Vollzug Ihres Zuständigkeitsbereiches?
Welche Initiativen zur Intensivierung des Beratungsangebotes im Schwanger­schaftskonflikt (z.B. Fort- und Weiterbildung für Beratung, Motivforschung – Wis­senschaftliche Studien über die Hintergründe für Abtreibungen) wurden bisher ge­setzt und welche sind noch geplant.
Wenn nein, warum nicht?

 

In meinem Ressort werden grundsätzlich keine Beratungen angeboten, die über all­gemeine Informationen und Auskünfte hinausgehen. Es werden daher auch keine di­rekten Beratungen für Schwangere in Konfliktsituationen angeboten bzw. durchge­führt.

 


Zu den Fragen 8 bis 10:

Ø Welche Unterstützung wird von Seiten Ihres Ressorts angeboten, um eine Schwangerschaft nicht als Konfliktsituation zu erleben?

Ø Welche Initiativen hinsichtlich Partnerschafts- und Sexualerziehung sind geplant?

Ø Sind die derzeitigen Unterstützungsangebote ausreichend?

 

Ich verweise auf meine Beantwortung zu den Fragen 1 und 4. Die von mir unterstüt­zen Einrichtungen verfügen über die erforderliche Beratungskompetenz und orien­tieren sich an den entsprechenden Bedürfnissen der jeweils ratsuchenden Frauen und Mädchen. Um das bestehende Beratungsangebot zu verbessern, soll der Aus­bau in bisher unterversorgten Regionen fortgesetzt werden.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Ø Wie kann aus Ihrer Sicht die gesellschaftliche Anerkennung von Müttern verbes­sert werden?

Ø Welche Maßnahmen wurden insbesondere für Mehrkinderfamilien gesetzt und welche sind geplant?

 

Frauen leisten nach wie vor einen Großteil der Betreuungs- und Versorgungsarbeit. Um die Rahmenbedingungen für Mütter und Väter in Österreich zu verbessern, hat die Bundesregierung in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen mit dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie umgesetzt.

Mit der Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes sowie der Schaffung einer höheren kürzeren Pauschalvariante seit 1. Oktober 2009, wurde ein wesentlicher Schritt gesetzt, Familien finanziell besser abzusichern. Darüber hinaus wird Müttern damit ein schnellerer Wiedereinstieg ermöglicht und Väter motiviert auch Karenz in Anspruch zu nehmen. Für Mehrlingsgeburten wurde bei allen Varianten des Kinderbetreuungsgeldes mit Ausnahme der einkommensabhängigen Variante ein 50 % Zuschlag eingeführt.

 Mit dem Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Anstoßfinanzierung des Bundes in Höhe von 15 Millionen Euro jährlich zwischen 2008 und 2010 konnten bereits über 9.000 Kindergartenplätze geschaffen werden. Zusätzlich wurden Familien durch die Einführung der 13. Familienbeihilfe sowie der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten zusätzlich entlastet. Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wurde insbesondere für Mehrkindfamilien ab Jänner 2008 erhöht und die Einkommensgrenze für den Bezug des Mehrkindzuschlags 2007 um 10.000.- angehoben.

 

Zu Frage 13:

Ø Welche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pränataldiagnostik sind geplant?

 

Der Verein Nanaya, Zentrum für Schwangerschaft, Geburt und Leben mit Kindern, bietet u.a. psychosoziale Beratung, Information, Aufklärung, Einzel- und Gruppen­beratungen zum Thema Pränataldiagnostik und mit diesem Thema im Zusammen­hang stehende Fragen an. Ich habe dem Verein eine finanzielle Unterstützung für psychosoziale Beratungen im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik sowie für einen Informationsabend zu diesem Thema gewährt und beabsichtige, sofern der Verein ein neuerliches Förderungsansuchen einbringt, das die formalen sowie inhaltlichen Kriterien erfüllt, die psychosozialen Beratungen zum Thema Pränataldiagnostik wei­terhin zu unterstützen.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Ø Gibt es von Seiten Ihres Ressorts Überlegungen bzw. Vorarbeiten für eine Strei­chung des Abtreibungsparagraphen aus dem Strafgesetz? Wenn ja, welche Res­sorts bzw. Organisationen und Institutionen sind darin eingebunden und wie weit sind die Arbeiten gediehen?

Ø Sind Ihnen ähnliche Überlegungen bzw. Vorarbeiten von Seiten der Ressorts Ihrer Regierungskollegen/innen bekannt? Wenn ja, welche konkreten Inhalts sind diese bzw. ist Ihr Ressort damit befasst und wie weit sind diese gediehen?

 

Von Seiten meines Ressorts gibt es keine Vorarbeiten für eine Streichung des „Abtreibungsparagraphen“ aus dem StGB; solche Vorhaben sind mir auch nicht von meinen Regierungskolleginnen und -kollegen bekannt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen