4842/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0070-I/4/2010

Wien, am 19. Mai 2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. März 2010 unter der Nr. 4970/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend Besetzung des Postens „Leitung des Verfassungsdienstes“ im Bundes­kanzleramt gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø Warum wurde der Vertrag mit Univ. Prof. Dr. Georg Lienbacher als Leiter des Ver­fassungsdienstes im Bundeskanzleramt nicht verlängert?

 

Derartige Leitungsfunktionen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben be­fristet für einen Zeitraum von fünf Jahren besetzt und enden daher durch Zeitablauf.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Ø Wurde die Stelle des Leiters der Sektion Verfassungsdienst durch das Bundes­kanzleramt öffentlich ausgeschrieben?

Ø Wenn, ja, wie sah diese Ausschreibung aus?

Ø Welche Voraussetzungen mussten die Bewerber erfüllen?

 

Die Leitung der Sektion V – Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes wurde ge­mäß den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG) öffentlich ausge­schrieben.

 

Die Ausschreibung wurde am 30. Jänner 2010 im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ be­kannt gemacht und lautete wie folgt:

 

“A u s s c h r e i b u n g

 

der Leitung der Sektion V

des Bundeskanzleramtes

(Wertigkeit A1/9)

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Lei­tung der Sektion V (Verfassungsdienst) des Bundeskanzleramtes ausgeschrieben.

 

Der Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Funktion umfasst:

Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Führung der Regierungsgeschäfte des Bun­des; verfassungsrechtliche Angelegenheiten der Bundesregierung, der Bundesminis­ter und der Staatssekretäre, der Landesregierungen, der Landeshauptmänner- und der Landesamtsdirektorenkonferenz; Vorbereitung und Ausarbeitung der Verfas­sungslegislative und der in Ausführung der Bundesverfassung erforderlichen einfa­chen Gesetze; Mitwirkung an der Vorbereitung von Akten der Rechtsetzung des Bun­des und der Länder vom Standpunkt des Verfassungsrechts, der grundsätzlichen As­pekte des Rechts der Europäischen Union, der Verwaltungsorganisation, der Geset­zessprache und der Gesetzestechnik; Angelegenheiten der Grund- und Menschen­rechte, des internationalen Menschenrechtsschutzes und des humanitären Völker­rechts; Angelegenheiten der Volksgruppen; Angelegenheiten der Verwaltungsverfah­rensgesetze; Medienangelegenheiten; Behandlung von Gesetzesbeschlüssen der Länder; verfassungsrechtliche Angelegenheiten der Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern; allgemeine Angelegenheiten der Verwaltungsreform; Behördenorgani­sation; Angelegenheiten der Rechtsbereinigung; Wiederverlautbarung von Rechts­vorschriften; Vertretung der Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof; An­gelegenheiten des Datenschutzes; Angelegenheiten der Rechts- und Verwaltungsin­formatik; rechtliche Angelegenheiten der europäischen Integration und Angelegen­heiten des internationalen Wirtschaftsrechts; rechtliche Koordination des innerstaat­lichen Standpunkts und Vertretung der Republik Österreich in Verfahren vor dem Ge­richtshof der Europäischen Gemeinschaft und dem Gericht 1. Instanz.

 


Voraussetzungen für die Betrauung mit der Funktion sind:

1.        die österreichische Staatsbürgerschaft;

2.        die Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, bzw. der Aufnahmekriterien des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl.Nr. 86;

3.        der Abschluss eines rechtwissenschaftlichen Universitätsstudiums.

 

Folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten werden erwartet:

Pkt.

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten

Gewichtung

1.

ausgezeichnete Kenntnisse des öffentlichen Rechts, insbeson­dere des österreichischen Verfassungsrechts des Bundes und der Länder sowie des Rechts der Europäischen Union und der Grundrechte

30 %

2.

langjährige erfolgreiche berufliche Praxis in den unter 1 genann­ten Bereichen, insbesondere in der Bundesverwaltung, nach Möglichkeit aber auch in einer anderen öffentlich-rechtlichen Institution

20 %

3.

Kenntnisse auf dem Gebiet des Völkerrechts und des Daten­schutzes; Praxis in den Bereichen der Legistik sowie der Begut­achtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen; Vertrautheit mit der Arbeit des Ministerrates und Fragen der parlamentari­schen Behandlung von Gesetzen

20 %

4.

außerordentliche organisatorische Fähigkeiten; besonderes Ver­handlungsgeschick; Praxis in Verhandlungen mit Organen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Interessenvertretun­gen sowie anderer Staaten und internationaler Organisationen; ausgezeichnete Kenntnisse der englischen Sprache

15 %

5.

Führungserfahrung; ausgeprägte Kooperations- und Kommuni­kationsfähigkeit; Koordinationserfahrung; besondere Kontakt- und Entscheidungsfreudigkeit

15 %

 

Die Gewichtung der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten wird bei der Beurteilung der Eignung berücksichtigt werden.

 

Erwünschte Ausbildungen und Tätigkeiten:

Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem außerhalb des Bundeskanzleramtes liegenden Tätigkeitsbereich sind erwünscht.

 

Das Bundeskanzleramt ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein.

 

Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ an das Präsi­dium des Bundeskanzleramtes, 1014 Wien, Ballhausplatz 2, zu richten. Darin sind die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die ausgeschriebene Funktion geeignet erscheinen lassen.

 

Zu Frage 5:

Ø Wurden von Frauen und Männern die gleichen Voraussetzungen verlangt?

 

Selbstverständlich wurden von Frauen und Männern die gleichen Voraussetzungen verlangt.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø Wie viele Bewerber gab es?

Ø Wie viel waren davon Frauen?

 

Es gab für die gegenständliche ausgeschriebene Funktion insgesamt drei Bewerbun­gen; eine davon wurde von einer Frau eingebracht.

 

Zu den Fragen 8 bis 11 und 15:

Ø Gab es ein Hearing der Bewerber?

Ø Wenn ja, wie viele Personen, und welche waren dazu geladen?

Ø Waren Frauen darunter?

Ø Wenn ja, wie viele?

Ø Was sprach gegen die Vergabe des Postens an eine Frau?

 

Ein Hearing wurde durchgeführt. Es konnte dazu nur ein Bewerber eingeladen wer­den, da ein Bewerber die in der Ausschreibung genannten Formalvoraussetzungen für die ausgeschriebene Funktion nicht erfüllte und daher auszuscheiden war, und die einzige weibliche Bewerberin ihre Bewerbung noch vor dem Hearing zurück zog.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Ø Wurde bei der Neubestellung des Leiters der Sektion Verfassungsdienst im Bun­deskanzleramt eine Kommission eingesetzt?

Ø Wenn ja, wer gehörte dieser Kommission an?

 

Es wurde den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eine Begutachtungskommission eingesetzt, der folgende Mitglieder angehörten:

 

·        Vorsitzender: SC Dr. Manfred MATZKA

·        Mitglied: MRin Dr. Ulrike WIMMER-HELLER

·        Mitglied (GÖD): MR Dr. Helmut WOHNOUT

·        Mitglied (Zentralausschuss): VB Brigitte PFEIFFER

 

Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, Frau ADirRgRin Susanne Sitter, hat mit beratender Stimme an den Sitzungen der Begutachtungs­kommission gemäß § 12 Abs. 1a AusG teilgenommen.

 

Zu Frage 14:

Ø Welche Kriterien waren ausschlaggebend für die Vergabe des Postens an Dr. Gerhard Hesse?

 

Dr. Gerhard Hesse wurde mit der Leitung der Sektion V - Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes betraut, da er die in der Ausschreibung geforderten beson­deren Kenntnisse und Fähigkeiten in höchstem Ausmaß erfüllt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen