4842/AB XXIV. GP
Eingelangt am
20.05.2010
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0070-I/4/2010 |
Wien, am 19. Mai 2010 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. März 2010 unter der Nr. 4970/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Besetzung des Postens „Leitung des Verfassungsdienstes“ im Bundeskanzleramt gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Warum wurde der Vertrag mit Univ. Prof. Dr. Georg Lienbacher als Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt nicht verlängert?
Derartige Leitungsfunktionen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren besetzt und enden daher durch Zeitablauf.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Ø Wurde die Stelle des Leiters der Sektion Verfassungsdienst durch das Bundeskanzleramt öffentlich ausgeschrieben?
Ø Wenn, ja, wie sah diese Ausschreibung aus?
Ø Welche Voraussetzungen mussten die Bewerber erfüllen?
Die Leitung der Sektion V – Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes wurde gemäß den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG) öffentlich ausgeschrieben.
Die Ausschreibung wurde am 30. Jänner 2010 im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ bekannt gemacht und lautete wie folgt:
“A u s s c h r e i b u n g
der Leitung der Sektion V
des Bundeskanzleramtes
(Wertigkeit A1/9)
Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Leitung der Sektion V (Verfassungsdienst) des Bundeskanzleramtes ausgeschrieben.
Der Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Funktion umfasst:
Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Führung der Regierungsgeschäfte des Bundes; verfassungsrechtliche Angelegenheiten der Bundesregierung, der Bundesminister und der Staatssekretäre, der Landesregierungen, der Landeshauptmänner- und der Landesamtsdirektorenkonferenz; Vorbereitung und Ausarbeitung der Verfassungslegislative und der in Ausführung der Bundesverfassung erforderlichen einfachen Gesetze; Mitwirkung an der Vorbereitung von Akten der Rechtsetzung des Bundes und der Länder vom Standpunkt des Verfassungsrechts, der grundsätzlichen Aspekte des Rechts der Europäischen Union, der Verwaltungsorganisation, der Gesetzessprache und der Gesetzestechnik; Angelegenheiten der Grund- und Menschenrechte, des internationalen Menschenrechtsschutzes und des humanitären Völkerrechts; Angelegenheiten der Volksgruppen; Angelegenheiten der Verwaltungsverfahrensgesetze; Medienangelegenheiten; Behandlung von Gesetzesbeschlüssen der Länder; verfassungsrechtliche Angelegenheiten der Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern; allgemeine Angelegenheiten der Verwaltungsreform; Behördenorganisation; Angelegenheiten der Rechtsbereinigung; Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften; Vertretung der Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof; Angelegenheiten des Datenschutzes; Angelegenheiten der Rechts- und Verwaltungsinformatik; rechtliche Angelegenheiten der europäischen Integration und Angelegenheiten des internationalen Wirtschaftsrechts; rechtliche Koordination des innerstaatlichen Standpunkts und Vertretung der Republik Österreich in Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft und dem Gericht 1. Instanz.
Voraussetzungen für die Betrauung mit der Funktion sind:
1. die österreichische Staatsbürgerschaft;
2. die Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, bzw. der Aufnahmekriterien des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl.Nr. 86;
3. der Abschluss eines rechtwissenschaftlichen Universitätsstudiums.
Folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten werden erwartet:
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Pkt. |
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten |
Gewichtung |
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1. |
ausgezeichnete Kenntnisse des öffentlichen Rechts, insbesondere des österreichischen Verfassungsrechts des Bundes und der Länder sowie des Rechts der Europäischen Union und der Grundrechte |
30 % |
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2. |
langjährige erfolgreiche berufliche Praxis in den unter 1 genannten Bereichen, insbesondere in der Bundesverwaltung, nach Möglichkeit aber auch in einer anderen öffentlich-rechtlichen Institution |
20 % |
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3. |
Kenntnisse auf dem Gebiet des Völkerrechts und des Datenschutzes; Praxis in den Bereichen der Legistik sowie der Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen; Vertrautheit mit der Arbeit des Ministerrates und Fragen der parlamentarischen Behandlung von Gesetzen |
20 % |
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4. |
außerordentliche organisatorische Fähigkeiten; besonderes Verhandlungsgeschick; Praxis in Verhandlungen mit Organen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Interessenvertretungen sowie anderer Staaten und internationaler Organisationen; ausgezeichnete Kenntnisse der englischen Sprache |
15 % |
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5. |
Führungserfahrung; ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit; Koordinationserfahrung; besondere Kontakt- und Entscheidungsfreudigkeit |
15 % |
Die Gewichtung der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten wird bei der Beurteilung der Eignung berücksichtigt werden.
Erwünschte Ausbildungen und Tätigkeiten:
Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem außerhalb des Bundeskanzleramtes liegenden Tätigkeitsbereich sind erwünscht.
Das Bundeskanzleramt ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein.
Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ an das Präsidium des Bundeskanzleramtes, 1014 Wien, Ballhausplatz 2, zu richten. Darin sind die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die ausgeschriebene Funktion geeignet erscheinen lassen.
Zu Frage 5:
Ø Wurden von Frauen und Männern die gleichen Voraussetzungen verlangt?
Selbstverständlich wurden von Frauen und Männern die gleichen Voraussetzungen verlangt.
Zu den Fragen 6 und 7:
Ø Wie viele Bewerber gab es?
Ø Wie viel waren davon Frauen?
Es gab für die gegenständliche ausgeschriebene Funktion insgesamt drei Bewerbungen; eine davon wurde von einer Frau eingebracht.
Zu den Fragen 8 bis 11 und 15:
Ø Gab es ein Hearing der Bewerber?
Ø Wenn ja, wie viele Personen, und welche waren dazu geladen?
Ø Waren Frauen darunter?
Ø Wenn ja, wie viele?
Ø Was sprach gegen die Vergabe des Postens an eine Frau?
Ein Hearing wurde durchgeführt. Es konnte dazu nur ein Bewerber eingeladen werden, da ein Bewerber die in der Ausschreibung genannten Formalvoraussetzungen für die ausgeschriebene Funktion nicht erfüllte und daher auszuscheiden war, und die einzige weibliche Bewerberin ihre Bewerbung noch vor dem Hearing zurück zog.
Zu den Fragen 12 und 13:
Ø Wurde bei der Neubestellung des Leiters der Sektion Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt eine Kommission eingesetzt?
Ø Wenn ja, wer gehörte dieser Kommission an?
Es wurde den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eine Begutachtungskommission eingesetzt, der folgende Mitglieder angehörten:
· Vorsitzender: SC Dr. Manfred MATZKA
· Mitglied: MRin Dr. Ulrike WIMMER-HELLER
· Mitglied (GÖD): MR Dr. Helmut WOHNOUT
· Mitglied (Zentralausschuss): VB Brigitte PFEIFFER
Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, Frau ADirRgRin Susanne Sitter, hat mit beratender Stimme an den Sitzungen der Begutachtungskommission gemäß § 12 Abs. 1a AusG teilgenommen.
Zu Frage 14:
Ø Welche Kriterien waren ausschlaggebend für die Vergabe des Postens an Dr. Gerhard Hesse?
Dr. Gerhard Hesse wurde mit der Leitung der Sektion V - Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes betraut, da er die in der Ausschreibung geforderten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten in höchstem Ausmaß erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen