4845/AB XXIV. GP
Eingelangt am
21.05.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister

An die Zl. LE.4.2.4/0046-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 19.05.2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein,
Kolleginnen und Kollegen vom 24. März 2010, Nr. 4918/J, betreffend
ordnungsgemäße Entsorgung des Schweinegrippeimpfstoffes
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 24. März 2010, Nr. 4918/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Der österreichische Impfstoff ist aufgrund der Inhaltsstoffe als nicht gefährlicher Abfall einzustufen. Nach Auskunft der Zulassungsbehörde und der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Gesundheit ist dem in Österreich zugelassenen Impfstoff Celvapan® auch nicht die quecksilberhaltige Verbindung Thiomersal zugesetzt. Die Grenzwerte für die maßgeblichen Gefährlichkeitskriterien gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 werden somit keinesfalls überschritten.
Zu den Fragen 6 und 7:
Nach Auskunft durch das Bundesministerium für Gesundheit wurden noch keine Impfdosen entsorgt, da seitens der WHO nach wie vor die Pandemiestufe 6 aufrecht gehalten wird und die Haltbarkeit des Impfstoffs noch lange gegeben ist.
Zu den Fragen 8 und 9:
Grundsätzlich könnte der Impfstoff wie Hausmüll entsorgt werden. Da dieser jedoch nicht in normalen Haushalten sondern in medizinischen Einrichtungen anfällt, wäre einer Rückführung an den Vertreiber bzw. Hersteller zur umweltgerechten Verwertung der Verpackungen (Trennung Papier und Glas) der Vorzug zu geben.
Der Bundesminister: