4845/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0046-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 19.05.2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein,

Kolleginnen und Kollegen vom 24. März 2010, Nr. 4918/J, betreffend

ordnungsgemäße Entsorgung des Schweinegrippeimpfstoffes

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 24. März 2010, Nr. 4918/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Der österreichische Impfstoff ist aufgrund der Inhaltsstoffe als nicht gefährlicher Abfall einzustufen. Nach Auskunft der Zulassungsbehörde und der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Gesundheit ist dem in Österreich zugelassenen Impfstoff Celvapan® auch nicht die quecksilberhaltige Verbindung Thiomersal zugesetzt. Die Grenzwerte für die maßgeblichen Gefährlichkeitskriterien gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 werden somit keinesfalls überschritten.


Zu den Fragen 6 und 7:

 

Nach Auskunft durch das Bundesministerium für Gesundheit wurden noch keine Impfdosen entsorgt, da seitens der WHO nach wie vor die Pandemiestufe 6 aufrecht gehalten wird und die Haltbarkeit des Impfstoffs noch lange gegeben ist.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Grundsätzlich könnte der Impfstoff wie Hausmüll entsorgt werden. Da dieser jedoch nicht in normalen Haushalten sondern in medizinischen Einrichtungen anfällt, wäre einer Rückführung an den Vertreiber bzw. Hersteller zur umweltgerechten Verwertung der Verpackungen (Trennung Papier und Glas) der Vorzug zu geben.

 

 

Der Bundesminister: