4846/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen
haben am 24. M
ärz 2010 unter der Zl. 4927/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Entwicklungshilfe für afrikanische Staaten" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Beiliegende Tabelle stellt die öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen („Official
Development Assistance", kurz „ODA") an afrikanische Länder bzw. Regionen dar, die
Österreich im Zeitraum 1960 bis 2008 aufgewandt hat.

Österreich richtet sich bei der Zusammenstellung dieser Daten nach den detaillierten
statistischen Richtlinien des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (den „Statistical Reporting
Directives"). Nur so kann die internationale Vergleichbarkeit der Daten sichergestellt werden.

Für 2009 liegen noch keine endgültigen Daten vor, daher wurde die Zeitreihe 1960-2008
gewählt. Geringe rechnerische Divergenzen zwischen Teil- und Gesamtsummen ergeben sich
durch Rundung, negative Beträge beziehen sich auf Rückzahlungen von ODA- Krediten.


Zu Frage 4:

Eine vollständige Darstellung der Einzelleistungen („Projekte") würde tausende Seiten
umfassen; aus verwaltungsökonomischen Gründen muss daher davon Abstand genommen
werden. Die Daten sind jedoch öffentlich über die Online Datenbanken der OECD unter
http://www.oecd.org/dataoecd/50/17/5037721.htm abrufbar.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Austrian Development Agency (ADA) prüft alle zur Finanzierung vorgeschlagenen
Projekte und Programme sorgfältig. Alle Partner sind verpflichtet, regelmäßig Berichte, aus
denen geplante und tatsächlich durchgeführte Aktivitäten sowie eine detaillierte Bewertung
des Projektfortschritts hervorgehen, und einen Nachweis der Mittelverwendung (Abrechnung)
vorzulegen.

Die ADA prüft die Verwendung der von ihr vergebenen Fördermittel durch Monitoring und
stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen.

Zu den Fragen 7 bis 9:

Nein, es konnte keine missbräuchliche Verwendung festgestellt werden.

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