4846/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen
haben am 24. März
2010 unter der Zl. 4927/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
„Entwicklungshilfe für afrikanische Staaten" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Beiliegende Tabelle
stellt die öffentlichen
Entwicklungshilfeleistungen („Official
Development Assistance", kurz
„ODA") an afrikanische Länder bzw. Regionen dar, die
Österreich im Zeitraum 1960 bis 2008 aufgewandt hat.
Österreich richtet
sich bei der Zusammenstellung dieser Daten nach den detaillierten
statistischen Richtlinien des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der
Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (den „Statistical
Reporting
Directives"). Nur so kann die
internationale Vergleichbarkeit der Daten sichergestellt werden.
Für 2009 liegen noch keine
endgültigen Daten vor, daher wurde die Zeitreihe 1960-2008
gewählt. Geringe rechnerische
Divergenzen zwischen Teil- und Gesamtsummen ergeben sich
durch Rundung, negative Beträge beziehen sich auf
Rückzahlungen von ODA- Krediten.
Zu Frage 4:
Eine vollständige Darstellung der
Einzelleistungen („Projekte") würde tausende Seiten
umfassen; aus verwaltungsökonomischen
Gründen muss daher davon Abstand genommen
werden. Die Daten sind jedoch öffentlich über die Online
Datenbanken der OECD unter
http://www.oecd.org/dataoecd/50/17/5037721.htm abrufbar.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Austrian
Development Agency (ADA) prüft alle zur Finanzierung vorgeschlagenen
Projekte und Programme sorgfältig. Alle Partner sind verpflichtet,
regelmäßig Berichte, aus
denen geplante und tatsächlich durchgeführte Aktivitäten sowie
eine detaillierte Bewertung
des Projektfortschritts hervorgehen, und
einen Nachweis der Mittelverwendung (Abrechnung)
vorzulegen.
Die ADA prüft
die Verwendung der von ihr vergebenen Fördermittel durch Monitoring und
stichprobenartige
Vor-Ort-Kontrollen.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Nein, es konnte keine missbräuchliche Verwendung festgestellt werden.
Beilage
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