4855/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0049-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 18.05.2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen
und Kollegen vom 26. März 2010, Nr. 5009/J, betreffend Artenschutz-
konferenz: österreichische Position zum Scheitern des Handelsverbots
für Eisbären
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 26. März 2010, Nr. 5009/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Während der Koordinierung für eine gemeinsame EU-Position zum CITES CoP15 Antrag der USA unterstützte Österreich eine Anhang I Listung des Eisbären, die innerhalb der EU jedoch nicht die dafür nötige qualifizierte Mehrheit erreichte. Der Habitatverlust infolge des Klimawandels stellt eine klare Bedrohung für den Eisbären dar. Die Kriterien in den Verbreitungsländern für eine CITES Listung in Anhang I wurden jedoch mehrheitlich als nicht erfüllt betrachtet.
Zu Frage 2:
Der Kompromissvorschlag der USA, die derzeitige Anhang II Listung mit einem Verbot der Trophäenjagd zu verknüpfen (Anhang II mit Null-Quote), stand im Widerspruch zur EU-Position, dass die CITES Listungskriterien für Anhang I nicht erfüllt sind. Während eine Anhang I Listung kontrollierte Trophäenjagd zulässt, wäre eine Anhang II Listung mit einer Null-Quote strenger als eine Anhang I Listung. Somit konnte auf Basis des Ratsbeschlusses zum Eisbären dieser Kompromissvorschlag seitens der EU nicht unterstützt werden.
Zu Frage 3:
Österreich, wie auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten, haben den Beschluss der 15. Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zum Eisbär zu respektieren.
Der Bundesminister: