4856/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0055 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 18.05.2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen

und Kollegen vom 8. April 2010, Nr. 5035/J, betreffend Anfragen nach

dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums

für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen vom 8. April 2010, Nr. 5035/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 6 und 8:

 

Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz sind sämtliche Auskunftsbegehren, die auf tele­fonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg eingebracht werden. Die meisten dieser Auskunftsbegehren werden unverzüglich und unbürokratisch erledigt.


Eine verwaltungstechnische Erfassung all dieser Anfragen würde einen Aufwand mit sich bringen, der zu der Erledigung in keinem vernünftigen Verhältnis steht. Es wird daher um Verständnis dafür ersucht, dass darüber keine Statistiken geführt werden.

 

Zu Frage 7:

 

In den Jahren 2005 bis 2009 wurden keine Bescheide erlassen, mit denen über Ersuchen um Auskunftserteilung nach dem Auskunftspflichtgesetz abschlägig entschieden wurde.

 

Zu den Fragen 9 bis 13:

 

Bezüglich dieser Fragen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5026/J durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.

 

Zu Frage 14:

 

In Broschüren und bei Einträgen auf der Homepage wird oftmals der Kontakt zur zuständigen Abteilung oder einer Ansprechperson angegeben.

 

Die Homepage des BMLFUW bietet auf der Startseite über das Bürgerservice die Gelegenheit, Anfragen per E-mail an das Ressort zu richten.

 

Ein kostenloser Folder mit dem Titel: „OMBUDSMANN Umwelt- und Bürgerservice“ informiert weiters über die Ansprechstellen für Angelegenheiten des Wirkungsbereiches des BMLFUW. Die Verteilung des Folders erfolgte auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene.

 

 

Der Bundesminister: