4858/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Mai 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0077-I/4/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4908/J vom 24. März 2010 der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu 1.:

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat gravierende Folgen sowohl für die Wirtschaft und ArbeitnehmerInnen als auch für die öffentlichen Finanzen. Die Bundesregierung entschied sich deshalb dafür, von Anfang an massiv gegen den konjunkturbedingten Einbruch zu steuern.

 

Modellberechnungen des WIFO zeigen, dass die negativen Auswirkungen der Krise in Österreich in den Jahren 2009 und 2010 durch die energischen Gegensteuerungsmaßnahmen kumuliert um 2,1% des realen BIP gedämpft wurden. Knapp die Hälfte dieses Impulses entsteht durch die auf der Bundesebene implementierten Konjunkturpakete und die Steuerreform, 0,4 Prozentpunkte durch die Maßnahmen der Bundesländer. 0,8 Prozentpunkte sind auf die Konjunkturpakete der wichtigsten Handelspartner Österreichs zurückzuführen.

 

Die Wirkung der nationalen und internationalen Maßnahmen sicherte im Jahr 2009 23.500 und im Jahr 2010 kumuliert 41.500 Personen die Beschäftigung und dämpft den Anstieg der Arbeitslosenquote im Jahr 2010 um 0,7 Prozentpunkte.

 

Diese Erfolge der Strategie, die Wirtschaftskrise rasch und entschieden zu bekämpfen, entlastet auch die Gemeinden, die Menschen und die Wirtschaft in den Gemeinden. Die nunmehrigen positiven Konjunkturprognosen weisen darauf hin, dass nach Überwindung der konjunkturellen Talsohle wieder mit steigenden Ertragsanteilen für die Gemeinden zu rechnen ist.

 

Zu 2.:

In der Finanzausgleichsperiode 2008-2013 stehen den Gemeinden neu 633,5 Mio. € zur Verfügung. Der größte Teil dieser Zusatzmittel (474,3 Mio. €) wird in der zweiten Hälfte der Finanzausgleichsperiode wirksam werden und zusätzlich zu den wieder steigenden Ertragsanteilen die Gemeindefinanzsituation erleichtern.

 

Zu 3.:

Der Bereich der Pflege bzw. der Pflegefinanzierung stellt zweifellos eine große gesundheits- und sozialpolitische Herausforderung dar. Einerseits zeigt die demografische Entwicklung eine fortschreitende Alterung der Gesellschaft, andererseits wird das Pflegepotenzial der Familie durch den gesellschaftlichen Wandel reduziert werden. Vor dem Hintergrund dieser zunehmend schwierigen Rahmenbedingungen gilt es im Interesse der sozialen Sicherheit der Menschen im Land, eine tragfähige und nachhaltige Lösung für die Zukunft zu erarbeiten.

 

Explizites Ziel für die Zukunft muss daher u.a. jedenfalls sein,

- die hohe Qualität und Akzeptanz des österreichischen Pflegevorsorgesystems sowie

- die bedarfsgerechte Vielfalt und Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen von häuslicher Pflege, Pflege durch Angehörige, Unterstützung durch soziale Dienste bis zu lebenswerten Pflegeheimen zu erhalten, und

- die Arbeitsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen weiterhin wirksam zu unterstützen.


Unabhängig davon sollte aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Fragen der Pflege nicht dem Aufgabenbereich des Bundesministers für Finanzen zuzuordnen sind, sondern aufgrund der bestehenden Kompetenzverteilung primär in die Zuständigkeit des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz fallen. Dementsprechend obliegt die Prüfung, ob und in welchem Ausmaß in Zukunft konkrete Maßnahmen zu setzen sein werden, nicht dem Bundesministerium für Finanzen, sondern in erster Linie dem Sozialministerium als zuständigem Fachressort.

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4909/J vom 24. März 2010 durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen