4870/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Hofer und weitere Abgeordnete haben am                24. März 2010 unter der Zahl 4925/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hubschrauberpilotenausbildung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Fachabteilung gemeinsam mit der Personalabteilung im Zuge der Interessentensuche.

 

Zu Frage 2:

Seit dem Jahr 2002 wurden insgesamt 15 Personen als Hubschrauberpilotinnen und –piloten übernommen.

 

Zu Frage 3:

Ja.

 

Zu Frage 4:

Die fliegerpsychologische Selektion durch das KfV ist keine rechtliche Voraussetzung nach dem österreichischen Luftfahrtgesetz, sie unterstützt lediglich das Bundesministerium für Inneres bei Neuaufnahmen in die Fachabteilung.


Zu den Fragen 5 bis 7:

Nein.

 

Zu Frage 8:

Ein entsprechendes Personalkonzept gab es auch bisher schon.

 

Zu Frage 9:

Die neuen Hubschrauber wurden bereits den 7 Flugeinsatzstellen zugewiesen. Jedes Bundesland verfügt daher über einen neuen Hubschrauber der Type EC 135. Die Bundesländer Niederösterreich und Burgenland werden großteils von Wien versorgt. An drei Standorten innerhalb des Bundesgebietes befindet sich darüber hinaus ein so genannter Schwerpunkthubschrauber mit polizeilicher Sonderausrüstung.

 

Zu Frage 10:

Alle 7 Flugeinsatzstellen haben dasselbe Aufgabengebiet im Rahmen der rechtlichen Grundlagen abzudecken. Von drei Standorten aus werden mit der sog. FLIR-Ausstattung spezielle Einsatzflüge auch in der Nacht durchgeführt.