4875/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Peter Stauber, Genossinnen und Genossen haben am  24. März 2010 unter der Zahl 4942/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Strafanzeigen nach dem IG-Luft auf der A2 im Bereich Klagenfurt-Nord“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Die Bundespolizeidirektion Klagenfurt ist weder für die Vollziehung des IG-Luft noch für die Verkehrsüberwachung auf der Autobahn zuständig.

 

Zu Frage 12:

Der Standort der Beamten wird im Zuge von Messungen so gewählt, dass die Sicht auf einen elektronischen Anzeigequerschnitt oder auf die manuell von der Autobahnmeisterei Klagenfurt einzustellenden Wechselverkehrszeichen gewährleistet ist.

 

Zu Frage 13:

Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass weder technisches Versagen noch menschliches Versehen gänzlich verhindert werden können. Die Nachvollziehbarkeit

der jeweils angezeigten Geschwindigkeiten in einem VBA – Bereich ist jedenfalls über die Auswertung der Protokolldaten in der Asfinag Verkehrssteuerung Inzersdorf gewährleistet.

 

Zu Frage 14:

Es handelte sich um einen Fehler der einschreitenden Exekutivbediensteten, der abgestellt wurde.

 

Zu Frage 15:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß 52 B-VG.