4878/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
24. März 2010 unter der Zahl 4973/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hubschraubereinsatz bei Frontex“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 6, 7, 9 und 10:

Die Entsendung der Beamten, die sich im Rahmen einer Interessentensuche freiwillig gemeldet haben,  erfolgte auf Basis unmittelbar anwendbarer EU-Verordnungen  und des § 39a BDG durch die Dienstbehörde.

Der eingesetzte zweiturbinige Hubschrauber hat sowohl den internationalen Erfordernissen als auch den gültigen Vorschriften entsprochen. Die Einsätze fanden im Küstenbereich und mit zwei Piloten statt. Alle Piloten und Flight-Operatoren wurden mit Schwimmwesten, Rettungsinseln und  Survial ELTs (Notsender) ausgestattet.

Die von Frontex seit 2009 angebotenen und finanzierten  Kurse wurden und werden vom BM.I in Anspruch genommen. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 3 und 8:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.