4882/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

         

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0077-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 19. Mai 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4982/J-NR/2010 betreffend Nachbesetzung der Mumok-Direktion, die die Abg. Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 25. März 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Frau Karola Kraus wurde in der ersten Hälfte November 2009 vor dem Ende der Ausschreibungsfrist erstmals kontaktiert.

 

Zu Fragen 2, 3 und 5:

Frau Kraus hat in einem persönlichen Gespräch Anfang März bekannt gegeben, für die Leitung des MUMOK zur Verfügung zu stehen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Rahmen der Gehaltsvorstellungen besprochen, der nun vom Kuratorium vertraglich fixiert wird. Die Bestellung erfolgte nach Anhörung des Kuratoriums am 22. März 2010.

 

Zu Frage 4:

Im Anschluss an den in der Beantwortung der Frage 1 angesprochenen Erstkontakt hat Frau Kraus ihr Interesse an der ausgeschriebenen Position zum Ausdruck gebracht und zählte damit zum Kreis der BewerberInnen.

 

Zu Frage 6:

Frau Kraus übernimmt die Leitung des MUMOK mit 1. Oktober 2010. Um ihre Verpflichtungen im Rahmen der Kunsthalle Baden-Baden ordnungsgemäß abzuschließen, wird sie in den ersten Wochen einige Male nach Baden-Baden reisen. Derartige Vereinbarungen entsprechen den Usancen im Kulturbetrieb und werden vom Kuratorium vertraglich fixiert.

 

Zu Frage 7:

Wie generell bei Bewerbungen für derartige Positionen legen die meisten Bewerberinnen und Bewerber großen Wert auf absolute Vertraulichkeit. Diese Vertraulichkeit wird im Kulturbetrieb besonders hoch gehalten und sichert die hohe Qualität in der Auswahl. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich zu anderen Personen keinen Kommentar abgebe.

 

Zu Frage 8:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat Frau Architekt DI Gabriele Kimla mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie über die Architektur des Künstlerhauses beauftragt. Die Vertragsunterfertigung durch die Auftragnehmerin erfolgt am 4. März 2010, das Pauschal­honorar beträgt EUR 25.400,-- zuzüglich Umsatzsteuer. Zeitgleich wurde von der Stadt Wien ein betriebswirtschaftliches Nutzungskonzept in Auftrag gegeben.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.